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Stuttgarter Richter im Dieselskandal wegen Befangenheit abgesetzt
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Stuttgarter Richter im Dieselskandal wegen Befangenheit abgesetzt

In einer rechtskräftigen Entscheidung hat das Landgericht Stuttgart den für die Mehrzahl der Diesel-Gate Klagen verantwortlichen Richter Reuschle abgesetzt. Das Stuttgarter Landgericht gab dem Antrag der beklagten VW-Porsche Holding statt, den Richter wegen Befangenheit abzusetzen. Reuschle wurde in 195 Verfahren für befangen erklärt, da seine Ehefrau selbst Betroffene im VW Skandal ist und gegen den Konzern geklagt hat.

Richter Reuschle und der Diesel-Prozess: Hintergründe und Vorgeschichte

Der Dieselskandal gegen Porsche und VW beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Nicht nur Fahrer von Diesel-PKWs, auch Anleger von Aktien der Porsche SE fühlen sich betrogen. Vor dem Stuttgarter Landgericht klagen sie auf Schadensersatz wegen Wertverlust ihrer Aktien, weil sie zu spät über die Hintergründe im Abgas-Skandal und die finanziellen Folgen für VW informiert wurden und so herbe Aktieneinbrüche hinnehmen mussten.

Immer im Brennpunkt des Interesses: Dr. Fabian Reuschle, Richter am Landgericht Stuttgart, der bislang für einen Großteil der Verfahren verantwortlich war. Vertretern von Volkswagen und Porsche war der Jurist seit langem ein Dorn im Auge. Er hatte bereits deutlich Position für die Kläger bezogen und dem Konzern unter anderem vorgeworfen, gegen die guten Sitten verstoßen zu haben.

In zwei der anhängigen Verfahren hatte er einen Kursdifferenzschaden der klagenden Anleger bejaht und die beklagte VW-Holding Porsche Holding (PSE) zu Schadensersatz in Höhe von knapp 47 Millionen Euro verurteilt. Noch sind die Entscheidungen nicht rechtskräftig, beide Parteien haben Berufung eingelegt.

Bereits mehrfach hatte die beklagte VW-Porsche Holding im laufenden Verfahren ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit gestellt, um Dr. Reuschle ablösen zu lassen. Die PSE warf Richter Reuschle in einer 37-seitigen Beschwerde unter anderem vor, die Verfahren als Einzelrichter und nicht mit einer vollständigen Kammer zu entscheiden. Bei den Urteilen sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden. Zudem würde Dr. Reuschle nach medialer Aufmerksamkeit streben.

Das Ablehnungsgesuch der PSE scheiterte jedoch. Die mit dem Fall befassten Richter am LG Stuttgart stellten sich hinter Reuschle und lehnten das Gesuch im letzten Jahr nach § 43 ZPO als unbegründet ab. (Beschluss vom 05.06.2018, Az.: 22 AR2/17 Kap.) Die VW-Porsche Holding könne den Richter nicht wegen Befangenheit ablehnen, da sie sich bereits in eine Verhandlung eingelassen und Anträge gestellt habe, so die Richter.

Warum hatte der zweite Befangenheitsantrag gegen Richter Reuschle Erfolg?

In ihrem erneuten Antrag auf Ablösung Fabian Reuschles führten Volkswagen und die Porsche SE ganze acht Gründe auf, warum sie sich in ihren Rechten verletzt und den Richter für nicht neutral hielten. Unter anderem wurden dem Diesel-Richter persönliche Befangenheit und bewusste öffentliche Inszenierung vorgeworfen.

Entscheidend für die Absetzung Reuschles war aber ein ganz anderer Punkt. Er ist selbst, wenn auch indirekt, vom Dieselskandal betroffen. Reuschles Ehefrau ist Eigentümerin eines der von der VW-Abgasaffäre betroffenen Modells und verklagt den Konzern vor einem anderen Landgericht. Reuschle selbst hatte diese Informationen in einer Stellungnahme öffentlich gemacht.

Für die Entscheidung, ob Reuschle befangen sei, komme es nicht darauf an, ob er es tatsächlich sei, so das Stuttgarter Gericht. Es reiche aus, dass diese Vermutung für eine beteiligte Partei durchaus naheliege. Im vorliegenden Fall sei ein eigenes Interesse des Richters am Verfahren aber durchaus wahrscheinlich.

Welche verfahrensrechtlichen Auswirkungen hat die Ablösung von Richter Reuschle?

Die Entscheidung über die Ablösung von Richter Reuschle ist rechtskräftig. Alle von ihm bearbeiteten Verfahren werden nunmehr von anderen Richtern betreut. Die von Reuschle bereits abgeurteilten Verfahren besitzen noch keine Rechtskraft.

Wie geht es beim Landgericht Stuttgart mit den anhängigen Diesel-Klagen weiter?

Immer wieder hatte die Porsche SE in ihren Anträgen kritisiert, dass Reuschle seine Kompetenzen überschreite. Alle anhängigen und künftigen Diesel-Fälle werden nun der Kammer vorgelegt und somit von mindestens drei Richtern bewertet.

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