Steuerbehörde prüft Kurzzeit-Vermietung
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Steuerhinterziehung von Airbnb-Vermietern: Steuerfahndung prüft Vermieter

Egal, wohin der Jahresurlaub geht, ob nach Lissabon oder Dresden, die Nächte verbringen immer mehr Reisende in untervermieteten Wohnungen, die meist eine andere Verbindung zur Stadt schaffen und zudem deutlich mehr Platz bieten als ein Hotelzimmer. Für Airbnb-Vermieter gilt dabei: Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Längst nicht jeder ist dieser Pflicht nachgekommen. Deshalb haben nun Steuerfahnder Airbnb dazu verpflichtet, die Daten der Vermieter herauszugeben.

Welche Probleme treten beim Versteuern von Airbnb-Mieteinnahmen auf?

Das Prinzip ist recht simpel: Auf Plattformen wie Airbnb können Mieter und Eigentümer ihre eigenen vier Wände Reisenden entgeltlich zur Verfügung stellen. Vorteil hieran ist, dass die Wohnung während einer Reise, eines Auslandssemesters oder aufgrund einer berufsbedingten Pendelei nicht ständig leer steht. So sinkt das Einbruchsrisiko, der Kühlschrank bleibt nicht ungenutzt, und nebenbei sind die laufenden Mietkosten zumindest zum Teil durch die Untermieteinnahmen gedeckt.

Doch die Vorzüge, die sich für den Kurzzeit-Vermieter ergeben, bringen dem Staat und vor allem den Fiskus auch Nachteile. Der Staat erleidet vor allem steuerliche Einbußen durch lückenhafte Steuererklärungen. Bereits jetzt wirken Zweckverwendungsverbote dem oft kritisierten Problem der dauerhaften Untervermieten entgegen. Nun sollen auch die steuerlichen Einbußen, die der Staat durch lückenhafte Steuererklärungen erleidet, vom Finanzamt geprüft werden. Auf diese Weise wird den massenhaften Steuerhinterziehungen durch die Airbnb-Vermietungen der Kampf angesagt.

Wie müssen die Einkünfte aus der Untervermietung versteuert werden?

Laut § 21 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes müssen Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen, die zeitlich begrenzt sind, ebenfalls in der Anlage V der Steuererklärung aufgeführt werden, um keine Steuerhinterziehung zu begehen und hohe Strafen zu riskieren. Dies gilt auch dann, wenn die Einnahmen nur geringfügiger Natur sind. Allerdings sind die Einnahmen mit den Ausgaben, wie der anteiligen Eigenmiete sowie etwaigen Handwerkerleistungen, gegenzurechnen, sodass nur der tatsächliche Gewinn, der durch die Untervermietung erzielt wurde, entscheidend für die Steuerberechnung ist.

Hinzu kommt die Berücksichtigung des gesetzlichen Freibetrags von 520 Euro, der im Jahr durch die kurzzeitige Untervermietung der Wohnung oder einzelner Räume steuerfrei eingenommen werden darf. Alles, was über diesen Wert hinausgeht, wird als wirtschaftliches Treiben gewertet und muss entsprechend in der Steuererklärung genannt werden – andernfalls prüft die Finanzbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Bei besonders hohen Beträgen wird nicht nur eine Umsatz-, sondern auch eine Gewerbesteuer erhoben.

Was droht, wenn Airbnb-Mieteinnahmen nicht versteuert werden?

Prüft das Finanzamt alle Namen deutscher Airbnb-Vermieter und stellt fest, dass Airbnb-Mieteinnahmen nicht versteuert wurden – also eine Steuerhinterziehung vorliegt – müssen säumige Vermieter mit diesen Folgen rechnen:

  • Hohe Steuernachzahlungen für die vergangenen zehn Jahre
  • Verzugszins von sechs Prozent pro Jahr
  • Strafbescheid sowie Ordnungsgeld bei illegaler Vermietung

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, stets alle Einnahmen von Untermietverhältnissen bei der Steuererklärung anzugeben. So kann der Verdacht einer Steuerhinterziehung erst gar nicht aufkommen, und die Airbnb-Vermietung läuft rechtlich absolut einwandfrei ab.

Was können betroffene Airbnb-Vermieter jetzt tun?

Jetzt geht es für Vermieter vor allem darum schnell zu handeln. Um einer Strafe zu entgehen haben Vermieter diese Möglichkeiten:

  • Selbstanzeige
  • Nachmeldung

Selbstanzeige

Eine Geldstrafe lässt sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige vermeiden. Doch dies geht nur, wenn die Tat von der Steuerfahndung noch nicht aufgedeckt wurde. Deshalb sollten Betroffene nicht lange warten. Die Tat zählt als aufgedeckt, wenn die Daten eines Vermieters mit dessen Steuererklärung abgeglichen wurden und ein Betrug festgestellt werden konnte. Wer regelmäßig oder teuer vermietet hat, kann durch eine Selbstanzeige Geld und Ärger vermeiden und möglicherweise auch einen Eintrag in das Bundeszentralregister vermeiden.

Nachmeldung

Die Nachmeldung der Einkünfte wird vom Finanzamt als Selbstanzeige gewertet und es wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Dieses endet allerdings ohne Bestrafung, wenn die Nachmeldung korrekt ist. Wichtig ist deshalb eine richtige und vollständige Nachmeldung. Wenn Sie sich bei Ihren Angaben zur Nachmeldung unsicher sind, ist es sinnvoll fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Im Anschluss an die Nachmeldung muss der hinterzogene Steuerbetrag zurückbezahlt werden, um straffrei davon zu kommen. Dies ist ebenfalls nur möglich, wenn die Tat noch nicht aufgedeckt wurde. Allerdings kann eine Nachmeldung in einem Strafverfahren als strafmildernd und als Wiedergutmachung gewürdigt werden.

Sollten Sie über Airbnb vermietet haben, ohne dies in Ihrer Steuererklärung anzugeben oder unsicher sein, ob Sie tatsächlich Ihre Einnahmen als Airbnb-Vermieter richtig versteuert haben, kann der Rat von einem Experten viel Ärger und Geld sparen. Offene Fragen können Sie bei KLUGO sofort mit einem Fachanwalt für Steuerstrafrecht besprechen und sich einen Überblick über Ihre rechtliche Situation verschaffen. Die telefonischen Rechtsberatung ist einfach und unkompliziert und findet ganz ortsunabhängig statt.

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