frau sitzt mit tasse in der hand auf dem boden ihres wohnzimmers und schaut in die ferne

Steuerfahndung prüft Vermieter Steuerhinterziehung von Airbnb-Vermietern

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Egal, wohin der Jahresurlaub geht, ob nach Lissabon oder Dresden, die Nächte verbringen immer mehr Reisende in untervermieteten Wohnungen, die meist eine andere Verbindung zur Stadt schaffen und zudem deutlich mehr Platz bieten als ein Hotelzimmer. Für Airbnb-Vermieter gilt dabei: Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden. Längst nicht jeder ist dieser Pflicht nachgekommen. Deshalb haben nun Steuerfahnder Airbnb dazu verpflichtet, die Daten der Vermieter herauszugeben.

von KLUGO
07.09.2020
5 Min Lesezeit

Steuerbehörde prüft Steuerhinterziehung Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerbehörden haben begonnen, die Einnahmen von Kurzzeit-Vermietungen auf Plattformen wie Airbnb genauer zu überprüfen.

  • Airbnb übermittelt Daten von Vermietern an die Finanzämter, was eine Verfolgung von Steuerhinterziehung ermöglicht.

  • Vermieter müssen sicherstellen, dass sie ihre Einnahmen korrekt versteuern, um Strafen zu vermeiden.

  • Auch kleine Vermietungen müssen ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden.

  • Wer in der Vergangenheit Einkünfte aus Vermietungen nicht angegeben hat, sollte eine strafbefreiende Selbstanzeige in Erwägung ziehen.

Welche Probleme treten beim Versteuern von Airbnb-Mieteinnahmen auf?

Das Prinzip ist recht simpel: Auf Plattformen wie Airbnb können Mieter und Eigentümer ihre eigenen vier Wände Reisenden entgeltlich zur Verfügung stellen. Vorteil hieran ist, dass die Wohnung während einer Reise, eines Auslandssemesters oder aufgrund einer berufsbedingten Pendelei nicht ständig leer steht. So sinkt das Einbruchsrisiko, der Kühlschrank bleibt nicht ungenutzt, und nebenbei sind die laufenden Mietkosten zumindest zum Teil durch die Untermieteinnahmen gedeckt.

Doch die Vorzüge, die sich für den Kurzzeit-Vermieter ergeben, bringen dem Staat und vor allem dem Fiskus auch Nachteile. Der Staat erleidet vor allem steuerliche Einbußen durch lückenhafte Steuererklärungen. Bereits jetzt wirken Zweckverwendungsverbote dem oft kritisierten Problem der dauerhaften Untervermietung entgegen. Nun sollen auch die steuerlichen Einbußen, die der Staat durch lückenhafte Steuererklärungen erleidet, vom Finanzamt geprüft werden. Auf diese Weise wird den massenhaften Steuerhinterziehungen durch die Airbnb-Vermietungen der Kampf angesagt.

Wie müssen die Einkünfte aus der Untervermietung versteuert werden?

Laut § 21 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes müssen Einkünfte aus Airbnb-Vermietungen, die zeitlich begrenzt sind, ebenfalls in der Anlage V der Steuererklärung aufgeführt werden, um keine Steuerhinterziehung zu begehen und hohe Strafen zu riskieren. Dies gilt auch dann, wenn die Einnahmen nur geringfügiger Natur sind. Allerdings sind die Einnahmen mit den Ausgaben, wie der anteiligen Eigenmiete sowie etwaigen Handwerkerleistungen, gegenzurechnen, sodass nur der tatsächliche Gewinn, der durch die Untervermietung erzielt wurde, entscheidend für die Steuerberechnung ist.

Hinzu kommt die Berücksichtigung des gesetzlichen Freibetrags von 520 Euro, der im Jahr durch die kurzzeitige Untervermietung der Wohnung oder einzelner Räume steuerfrei eingenommen werden darf. Alles, was über diesen Wert hinausgeht, wird als wirtschaftliches Treiben gewertet und muss entsprechend in der Steuererklärung genannt werden – andernfalls prüft die Finanzbehörde, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Bei besonders hohen Beträgen wird nicht nur eine Umsatz-, sondern auch eine Gewerbesteuer erhoben.

Was droht, wenn Airbnb-Mieteinnahmen nicht versteuert werden?

Prüft das Finanzamt alle Namen deutscher Airbnb-Vermieter und stellt fest, dass Airbnb-Mieteinnahmen nicht versteuert wurden – also eine Steuerhinterziehung vorliegt – müssen säumige Vermieter mit diesen Folgen rechnen:

  • Hohe Steuernachzahlungen für die vergangenen 10 Jahre

  • Verzugszins von 6 % pro Jahr

  • Strafbescheid sowie Ordnungsgeld bei illegaler Vermietung

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, stets alle Einnahmen von Untermietverhältnissen bei der Steuererklärung anzugeben. So kann der Verdacht einer Steuerhinterziehung erst gar nicht aufkommen, und die Airbnb-Vermietung läuft rechtlich absolut einwandfrei ab.

Was können betroffene Airbnb-Vermieter jetzt tun?

Jetzt geht es für Vermieter vor allem darum, schnell zu handeln. Um einer Strafe zu entgehen, haben Vermieter diese Möglichkeiten:

  • Selbstanzeige

  • Nachmeldung

Selbstanzeige

Eine Geldstrafe lässt sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige vermeiden. Doch dies geht nur, wenn die Tat von der Steuerfahndung noch nicht aufgedeckt wurde. Deshalb sollten Betroffene nicht lange warten. Die Tat zählt als aufgedeckt, wenn die Daten eines Vermieters, mit dessen Steuererklärung abgeglichen wurden und ein Betrug festgestellt werden konnte. Wer regelmäßig oder teuer vermietet hat, kann durch eine Selbstanzeige Geld und Ärger vermeiden und möglicherweise auch einen Eintrag in das Bundeszentralregister vermeiden.

Nachmeldung

Die Nachmeldung der Einkünfte wird vom Finanzamt als Selbstanzeige gewertet und es wird ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Dieses endet allerdings ohne Bestrafung, wenn die Nachmeldung korrekt ist. Wichtig ist deshalb eine richtige und vollständige Nachmeldung. Wenn du dir bei deinen Angaben zur Nachmeldung unsicher bist, ist es sinnvoll, fachliche Unterstützung hinzuzuziehen. Im Anschluss an die Nachmeldung muss der hinterzogene Steuerbetrag zurückbezahlt werden, um straffrei davonzukommen. Dies ist ebenfalls nur möglich, wenn die Tat noch nicht aufgedeckt wurde. Allerdings kann eine Nachmeldung in einem Strafverfahren als strafmildernd und als Wiedergutmachung gewürdigt werden.

Solltest du über Airbnb vermietet haben, ohne dies in deiner Steuererklärung anzugeben oder unsicher sein, ob du tatsächlich deine Einnahmen als Airbnb-Vermieter richtig versteuert hast, kann der Rat von einem Experten viel Ärger und Geld ersparen. Offene Fragen kannst du bei KLUGO sofort mit einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Steuerstrafrecht besprechen und dir einen Überblick über deine rechtliche Situation verschaffen. Die telefonische Rechtsberatung ist einfach und unkompliziert und findet ganz ortsunabhängig statt.

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