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Steuerhinterziehung
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Was ist Steuerhinterziehung?

Von einer Steuerhinterziehung wird dann gesprochen, wenn Sie absichtlich falsche oder fehlende Angaben zu Ihren Steuern machen, um sich einen Steuervorteil zu verschaffen.

Straftatbestand Steuerhinterziehung – wo geregelt?

Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung ist nicht im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, sondern in § 370 der Abgabenordnung (AO).

§ 370 AO Steuerhinterziehung


In Absatz (1) ist zu lesen, wann der Tatbestand einer Steuerhinterziehung besteht und in welchem Rahmen dieser bestraft wird:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
  3. oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt.

Eine Steuerhinterziehung kann sowohl derjenige begehen, der den Finanzbehörden gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben macht, als auch derjenige, der steuerlich erhebliche Tatsachen nicht angibt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Die Tat kann also sowohl durch aktives Tun als auch durch pflichtwidriges Unterlassen begangen werden.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?

Diese Strafen können bei Steuerhinterziehung auf Sie zukommen:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe auf Bewährung
  • Geldstrafe und Freiheitsstrafe auf Bewährung
  • Geldstrafe und Freiheitsstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre

Der gesetzlich vorgegebene Rahmen für das Strafmaß bei Steuerhinterziehung umfasst Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und Geldstrafen. Liegen die Voraussetzungen für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung vor, werden Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt – eine Geldstrafe ist dann nicht mehr möglich.

Wann ein besonders schwerer Fall vorliegt, ist in § 370 Abs. 3 AO geregelt. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, mehrfach Belege fälscht oder sich der Hilfe eines Amtsträgers bedient, der seine Stellung missbraucht. Auch wenn die Steuerhinterziehung ein besonders großes Ausmaß hat, kann ein besonders schwerer Fall vorliegen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt die Schwelle zum besonders schweren Fall im Grundsatz bei 50.000 EUR. Neu hinzugekommen ist Absatz 3 Nr. 6. Danach liegt ein besonders schwerer Fall auch dann vor, wenn der Täter sich einer Drittstaatengesellschaft bedient, um fortgesetzt Steuern zu verkürzen. Eine Drittstaatengesellschaft ist eine Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien hat, die nicht Mitglieder der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind.

Härtere Strafen für Steuerhinterziehung

Seit einigen Jahren lässt sich eine Tendenz zu härteren Strafen für Steuerhinterziehung beobachten. Zwar ist der gesetzliche Strafrahmen gleich geblieben. Es wird aber häufiger als früher ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung angenommen. Grund sind einerseits Gesetzesänderungen, andererseits eine veränderte Strafzumessung durch die Gerichte.

Die Selbstanzeige – Infografik
Strafen für Steuerhinterzieher – Infografik

Strafmaßtabelle für Steuerhinterziehung

Eine Strafmaßtabelle in dem Sinne, dass man für jeden Hinterziehungsbetrag die entsprechende Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ablesen könnte, gibt es im Steuerstrafrecht nicht. Das ist auch richtig, da die Höhe der angemessenen Strafe stark von den Umständen des Einzelfalls, der Begehungsform und dem Vorsatz des Täters abhängt. Diese Umstände können in einer Tabelle nicht berücksichtigt werden.

Es kann aber sein, dass Strafmaßtabellen im Einzelfall zur internen Nutzung einer Organisation existieren. Dem Betroffenen nutzt es aber in der Regel nichts, diese zu kennen, da sich der Richter nicht an dieser Strafmaßtabelle orientieren wird. Eine Daumenregel sagt, dass eine Strafe das Doppelte der hinterzogenen Steuer ausmachen kann.

Wann verjährt eine Steuerhinterziehung?

Bei der Steuerhinterziehung muss man vor allem zwischen der strafrechtlichen Verjährung und der steuerrechtlichen Verjährung unterscheiden.

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung regelt, wie lange die Behörden nach Beendigung der Tat noch Zeit haben, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder ähnliche Maßnahmen zu treffen. Diese Frist beträgt in der Regel fünf Jahre, in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung zehn Jahre.

Die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung regelt, für welche vergangenen Jahre das Finanzamt noch geänderte Steuerbescheide erlassen kann. In Fällen von Steuerhinterziehung kann die Finanzverwaltung für mindestens zehn Jahre rückwirkend geänderte Steuerbescheide erlassen. Das bedeutet, dass – unabhängig von einer Freiheits- oder Geldstrafe oder auch Geldbuße – die Steuern für die vergangenen Jahre fällig werden, einschließlich Nachzahlungszinsen und Hinterziehungszinsen. Die Zinsen dürfen nicht vernachlässigt werden, denn sie betragen 6 Prozent jährlich.

Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung beginnt in der Regel ab fünf Jahren, wohingegen die steuerrechtliche Festsetzungsverjährung frühestens ab zehn Jahren beginnt.

Steuerhinterziehung – was tun?

Wenn Ihnen klar wird, dass Sie eine Steuerhinterziehung begangen haben, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die einzige Möglichkeit, eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung zu beseitigen, ist eine Selbstanzeige.

klugo tipp

Warten Sie nicht zu lange, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Selbstanzeige durchzuführen. Sollte die Straftat entdeckt werden, besteht keine Möglichkeit mehr, die Strafverfolgung abzuwenden.

Gibt es Muster für eine Selbstanzeige?

Sie erwägen, eine Selbstanzeige zu machen und suchen nach einem Muster? Selbst wenn Sie eine solche Vorlage finden sollten – wir können nur dringend davon abraten, eine Selbstanzeige auf diese Weise zu machen.

Der Grund ist einfach: Mit einer Selbstanzeige offenbaren Sie der Finanzverwaltung, dass Sie Steuern hinterzogen haben. Sollte diese Selbstanzeige aus irgendeinem Grund unwirksam sein, werden Sie mit großer Sicherheit bestraft – mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe. Eine Selbstanzeige ist eine komplexe Angelegenheit und die Möglichkeiten, Fehler zu machen, sind vielfältig. Wenden Sie sich auf jeden Fall an einen für Selbstanzeigen qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Qualifiziert ist zum Beispiel auch ein Rechtsanwalt für Steuerrecht; fragen Sie aber auch ihn sehr deutlich nach seiner Erfahrung in diesem Bereich.

Wo muss ich die Steuerhinterziehung melden?

Sie haben von der Steuerhinterziehung eines Anderen erfahren und möchten sie der Finanzverwaltung melden? Grundsätzlich können Sie jedes Finanzamt und jeden Finanzbeamten ansprechen. Man wird Ihre Information weiterleiten. Zuständig für die Erforschung von Steuerstraftaten ist die Steuerfahndung, die manchmal in eigenen Finanzämtern zusammengefasst ist. Wenn Sie die Steuerhinterziehung direkt an das zuständige Finanzamt melden möchten, hilft Ihnen die Finanzamt-Suche des Bundeszentralamts für Steuern.

Abschließend eine Checkliste für eine Selbstanzeige:

  • Lassen Sie sich unbedingt beraten.
  • Korrigieren Sie alle Zahlen in Ihren Büchern, um eine gelungene Selbstanzeige zu gewährleisten.
  • Die Steuerhinterziehung kann beim Finanzamt gemeldet werden.
  • Sie werden aufgefordert, die Steuern nachzuzahlen – zuzüglich Zinsen. Ein Zuschlag ist möglich.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Steuerrecht und Steuerhinterziehung helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte für Steuerstrafrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.