Tritt ein Todesfall im Kreise der engsten Freunden und Verwandten ein, ist man zunächst von der Trauer überwältigt. Doch wer schon einmal einen nahen Angehörigen verloren hat weiß, dass damit eine Menge an Papierkram einhergeht. Auch wenn man in jenen Momenten keinen Kopf für Formalitäten hat, bringt der Alltag es mit sich, dass diese immer sehr zeitnah erledigt werden müssen.
Wen Sie bei einem Todesfall zuerst benachrichtigen sollten, hängt davon ab, wo der Todesfall eingetreten ist.
Hierbei unterscheidet man drei Fälle:
Ist der Todesfall zuhause eingetreten, sollten Sie am besten den Hausarzt verständigen. Wenn der Tod nachts oder an Feiertagen eingetreten ist oder Sie keinen Arzt erreichen können, wenden Sie sich an den Notdienst (Telefon: 116 117). Der eintreffende Mediziner führt zunächst die Leichenschau durch und stellt anschließend die Sterbepapiere aus. Diese Dokumente benötigen Sie für alle weiteren Schritte. Verstarb der Angehörige hingegen im Krankenhaus oder im Pflegeheim, so werden die zuvor genannten Abläufe automatisch vom medizinischen Personal in die Wege geleitet
Für alle Vorgänge benötigen Sie zunächst den Totenschein des Arztes. Dieser wird oft auch als Todesbescheinigung oder Leichenschauschein (L-Schein) bezeichnet. Trat der Sterbefall im Krankenhaus ein, so werden diese direkt an die entsprechenden Stellen wie das Standesamt oder den Bestatter weitergeleitet. Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie diese Aufgabe übernehmen
Der beschauende Arzt händigt Ihnen vier Exemplare der Todesbescheinigung aus:
Damit die Sterbeurkunde fachgemäß ausgestellt werden kann, werden je nach Familienstand neben der Geburtsurkunde eine der folgenden Urkunden benötigt:
Diese Dokumente gehören ganz oben auf Ihre Checkliste bei einem Todesfall
Haben Sie alle Ausfertigungen der Sterbepapiere weitergeleitet und die Sterbeurkunde beantragt, so können Sie damit beginnen die Beerdigung für Ihren Angehörigen zu planen. Hat der Verstorbene nicht für seine Bestattung vorgesorgt, so müssen dies in Deutschland die nächsten Familienangehörigen übernehmen. Das bedeutet, dass zunächst der Ehegatte oder der Lebenspartner, dann die Kinder und zuletzt die nächsten Verwandten diese Aufgabe erledigen müssen. Die Beisetzung muss sehr zeitnah erfolgen, daher haben Angehörige nur zwischen 24 und 36 Stunden (nach Eintritt des Todesfalls) Zeit, um ein passendes Bestattungsunternehmen auszuwählen. Auch die Kosten für die Bestattung wird von den nächsten Angehörigen getragen. Da eine Bestattung mit Aufwendungen für den Bestatter, den Steinmetz und den Friedhof schnell zu einer großen finanziellen Belastung werden kann, sollten Sie diese sehr genau planen.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Lebensversicherung abgeschlossen, bedeutet das für die Hinterbliebenen eine große finanzielle Erleichterung.
Im Todesfall zur Laufzeit der Lebensversicherung haben folgende Parteien Anspruch auf die vertraglich festgelegte Versicherungssumme:
In der Regel wird die Leistung an den oder die Bezugsberechtigten der Versicherung ausgezahlt. Hat der Verstorbene niemanden benannt, so fällt die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer. Wurde kein Bezugsberechtigter festgelegt und ist der Verschiedene zusätzlich der Versicherungsnehmer, so wird die Auszahlung vollständig zum Nachlass gerechnet.
Ein Todesfall in der Familie kann mit sehr hohen Kosten für die Beerdigung einhergehen. Zudem stellt auch das Leben nach dem Tod ohne den Verstorbenen oft neben der psychischen Belastung eine große finanzielle Herausforderung, beispielsweise durch Verschuldungen, dar. Möchten Sie erfahren, welche Möglichkeiten zur Kostenerstattung Sie haben, wie Sie im Falle eines Rechtsstreits über das Testament oder die Lebensversicherung Ihre Rechte vertreten können, welche finanziellen Leistungen Sie als Hinterbliebener erwarten können? Dann melden Sie sich im Rahmen einer Erstberatung bei KLUGO-Anwalt für Erbrecht.
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