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Erpressung Straftat
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Ab wann ist Erpressung eine Straftat?

Einem Mitarbeiter wird mit der Kündigung gedroht, wenn er weiterhin auf mobiles Arbeiten besteht. Oder dem Vater wird mit Kindesentzug gedroht, wenn er sich trennen wird. Erfahren Sie hier, ob es sich dabei um Beispiele für Erpressung im strafrechtlichen Sinn handelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erpressung im Sinne des Strafrechts hat unter Androhung von Gewalt immer die Bereicherung des Täters oder Dritter zum Ziel.
  • Auch versuchte Erpressung ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
  • Opfer von Erpressung sollten nicht auf die Forderungen eingehen, sondern sich rechtlichen Beistand suchen.

Was macht eine Erpressung aus?

Damit eine Erpressung als Straftat gewertet wird, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • das Opfer wird mit Gewalt oder Drohung zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen
  • das Ziel ist immer die eigene Bereicherung oder die Bereicherung Dritter in Form von Geld oder Wertgegenständen
  • die Tat ist rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Drohung zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist

In § 253 StGB heißt es, dass derjenige erpresserisch handelt, der „rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern“. Wenn ein Mitarbeiter seinen Kollegen also lediglich zu einer Tat oder Unterlassung zwingt, ohne dass er zum Ziel hat, sich zu bereichern, liegt eine Nötigung nach § 240 StGB vor, aber keine Erpressung.

Beispiele für Erpressung

Erpressung kann vielfältige Formen annehmen und in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden:

  • Das Opfer wird dazu gezwungen, für den Täter etwas zu stehlen, damit eine Handlung (Veröffentlichung von Bildern, Anzeige bei der Polizei etc.) nicht wahrgemacht wird.
  • Ein Schüler wird unter Gewaltandrohung gezwungen, sein Handy herzugeben.
  • Ein Täter erpresst Geldbeträge dadurch, dass er bekanntes Wissen über das Opfer nicht öffentlich macht.

Unterscheidung verschiedener Arten und Schweregraden von Erpressung

Räuberische Erpressung

Wenn bei der Erpressung Gewalt gegen eine Person angewandt oder angedroht wird, dann handelt es sich um eine räuberische Erpressung, auf die eine besonders hohe Strafe droht.

Digitale Erpressung

Im Rahmen der Cyberkriminalität ist die digitale Erpressung eine immer häufigere Straftat. Ein Beispiel dafür ist Schadsoftware, die auf dem Rechner des Opfers installiert wird. Nur gegen ein Lösegeld wollen die Täter die Daten wieder freigeben.

Sexortion

Es wird gedroht, intime Videos und Bilder zu veröffentlichen, wenn kein Lösegeld gezahlt wird.

Emotionale Erpressung

Insbesondere im familiären Kontext werden emotionale Erpressungen ausgesprochen. Väter drohen mit dem Verlust des Hauses, wenn die Ehefrau sich scheiden lässt. Frauen erpressen Männer mit der Drohung, ihnen bei einer Trennung die Kinder zu entziehen. Dabei handelt es sich um eine emotionale Erpressung, die jedoch nicht im Sinne des § 253 StGB strafbar ist.

Was sind die strafrechtlichen Folgen einer Erpressung?

Liegt eine Erpressung gemäß § 253 StGB vor, dann droht je nach Schwere der Tat eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch versuchte Erpressung ist strafbar. Handelt es sich um eine räuberische Erpressung, fällt die Strafe deutlich höher aus.

Nach dem angedrohten Strafmaß richtet sich auch die Verjährungsfrist:

  • mehr als fünf Jahre Höchststrafe: 10 Jahre Verjährungsfrist
  • 1-5 Jahre Höchststrafe: fünf Jahre Verjährungsfrist
  • max. ein Jahr Höchststrafe: drei Jahre Verjährungsfrist

Was sollten Opfer von Erpressung und Bedrohungen tun?

Wer Opfer einer Erpressung ist, sollte in gar keinem Fall auf die Forderungen des Täters eingehen. Um die Straftat auch vor Gericht nachweisen zu können, braucht es Beweise oder – im Falle einer räuberischen Erpressung besonders realistisch – glaubwürdige Zeugenaussagen. Schriftliche Beweise sind sehr gut als Nachweis geeignet. Gibt es Chatverläufe, die die Erpressung nachweisen, muss eindeutig geklärt sein, dass die Nachrichten zweifelsfrei dem vermeintlichen Täter zugewiesen werden können. Opfer von Erpressung sollten sich mit den Beweisen umgehend an die Polizei wenden.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Wenn Sie erpresst werden und Angst vor einer Veröffentlichung von privaten Details haben, dann wenden Sie sich gern an einen KLUGO Partner-Anwalt für Strafrecht. In einem vertraulichen ersten Gespräch erhalten Sie wertvolle Hinweise zum weiteren Vorgehen. Lesen Sie auch unsere weiteren Beiträge im Strafrecht.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.