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Abschiebung verhindern: Wie geht das?

STAND 19.08.2022 | LESEZEIT 20 MIN

Wenn Sie eine Abschiebung verhindern möchten, gibt es dafür mehrere Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Aufgrund der zahlreichen Asylanträge in den letzten Jahren und den hohen bürokratischen Anforderungen, die mit einer Ablehnung des Asylantrages einhergehen, können bis zur endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltstitel mehrere Monate, in einigen Fällen sogar mehrere Jahre ins Land gehen. Außerdem ist eine gewaltsame Abschiebung immer das letzte Mittel, um eine nicht aufenthaltsberechtigte Person aus dem Land zu bringen. Der Fokus liegt aber sehr viel eher auf einer Kooperation mit dem Betroffenen. Existiert bereits ein Abschiebungstermin, sind Sie der Situation dennoch nicht völlig hilflos ausgeliefert. Um eine Abschiebung zu verhindern, gibt es nun mehrere Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem abgelehnten Asylantrag folgt die Anordnung zur Abschiebung.
  • Nach der Abschiebungsankündigung haben Sie in der Regel 4 Wochen Zeit, das Land eigenständig zu verlassen.
  • Unter Umständen ist trotz geplanter Abschiebung weiterhin eine Duldung möglich, wenn persönliche oder gesundheitliche Gründe dies rechtfertigen.
  • Wenn Sie eine Abschiebung verhindern möchten, muss gegen den Bescheid beim zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.
  • Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie in allen Rechtsfragen rund um eine Abschiebung und können Sie bei Bedarf vor Gericht vertreten.

Wie können Sie die Abschiebung verhindern?

Möchten Sie eine Abschiebung verhindern, gibt es mehrere Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen. Der erste Schritt ist immer der Besuch einer Beratungsstelle, bei der der Ablehnungsbescheid geprüft wird. Außerdem erhalten Sie hier weitere Informationen dazu, wie Sie weiter vorgehen können.

Langfristig läuft es in der Regel auf rechtliche Schritte hinaus, wenn Sie die Abschiebung verhindern möchten. Sobald der Ablehnungsbescheid durch die zuständige Ausländerbehörde oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eingegangen ist, kann eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Die Klage allein setzt die Abschiebung jedoch nicht aus. Achten Sie also darauf, zusätzlich noch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zu stellen, um die Vollstreckung der Abschiebung hinauszuzögern.

Möglichkeiten zur Verhinderung einer Abschiebung – Infografik
Möglichkeiten zur Verhinderung einer Abschiebung – Infografik

Je nachdem, aus welchem Grund der Asylantrag abgelehnt wurde, bleiben Ihnen für die Klage und den Aufschiebungsantrag nur ein bis zwei Wochen Zeit. Sie können die exakte Fristsetzung dem Ablehnungsbescheid entnehmen.

Wenn Sie eine Ablehnung zum Asylantrag erhalten haben, bleiben Ihnen meist nur 1 bis 2 Wochen Zeit, um eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen. Damit die Abschiebung verschoben wird, müssen Sie zeitgleich einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen.

Solange die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht läuft, sind Sie zunächst sicher vor einer Abschiebung. Sie werden weiterhin als Asylbewerber behandelt und verfügen auch über die damit einhergehenden Rechte. Auch eine Abschiebehaft kommt während der Dauer des Rechtsmittelverfahrens nicht zum Einsatz. Sollte jedoch das Gerichtsverfahren nicht zu Ihren Gunsten ausfallen, gilt nach Abschluss des Verfahrens weiterhin eine einmonatige Frist, um freiwillig das Land zu verlassen, ehe die Abschiebung droht.

Freiwillig ausreisen, um die Abschiebung aus Deutschland zu verhindern

Klingt einfacher, als es in den meisten Fällen ist: die freiwillige Ausreise. Steht bereits ein Termin für die Abschiebung fest, haben Sie bis dahin eine Frist, um eigenständig das Land zu verlassen. Die freiwillige Ausreise hat das Ziel, den betroffenen Personen weiterhin Selbstbestimmung und Würde zuzugestehen. Allerdings verfügen Flüchtlinge nur selten über die finanziellen Mittel, um eine Ausreise selbst zu organisieren. Daher sind hier Rückkehrberatungszentren die richtigen Ansprechpartner, die im Falle eines abgelehnten Asylantrages die Rückkehr gemeinsam mit den betroffenen Personen planen und organisieren.

Entscheiden sich Flüchtlinge zur freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland, unterstützt der Staat dies, indem die Kosten für das Flugticket getragen werden. Außerdem wird in den meisten Fällen ein kleines Reisegeld mit auf den Weg gegeben, das in der Heimat die Wiedereingliederung erleichtern soll. Diese Unterstützungsleistungen liegt in der Regel zwischen 200 und 1000 Euro pro Person.

klugo tipp

Entscheiden sich betroffene Personen dazu, vor der gewaltsamen Abschiebung freiwillig auszureisen, erhalten sie Unterstützung in Rückkehrberatungszentren. Die Kosten für das Flugticket übernimmt nun der Staat. Zudem erhalten freiwillig Ausreisende eine Wiedereingliederungssumme.

Duldung statt Abschiebung aus Deutschland

Es gibt Fälle, in denen zwar der Asylstatus nicht anerkannt wird, gleichwohl aber dennoch eine Duldung der betroffenen Personen in Deutschland möglich ist. Das ist dann der Fall, wenn eine Abschiebung aus „völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ (§ 60a AufenthG) nicht durchgeführt werden kann. Auch persönliche Gründe können eine Abschiebung hinauszögern – zum Beispiel schwer erkrankte Familienangehörige in Deutschland, die über einen positiven Aufenthaltstitel verfügen. Hier wird der Aufenthalt der abzuschiebenden Person also weiterhin geduldet.

Ist die abzuschiebende Person aktuell Beteiligte eines Strafverfahrens – unabhängig davon, ob als Beschuldigter oder als Zeuge – so kann die Abschiebung ebenfalls für die Dauer des Prozesses verschoben werden. Auch hier findet also eine vorübergehende Duldung statt, die die Abschiebung erst einmal verhindert.

Eine Duldung setzt jedoch die Abschiebung nicht dauerhaft aus. Viel mehr wird die Abschiebung vertagt, bis die Umstände sie möglich machen. Vor dem deutschen Gesetz haben natürlich auch geduldete Personen alle relevanten Rechte. Dennoch sollte die Duldung nicht mit einem Aufenthaltstitel verwechselt werden.

klugo tipp

Die Duldung eines Flüchtlings ist nicht mit einem regulären Aufenthaltstitel zu verwechseln. Bei der Duldung wird die Abschiebung lediglich ausgesetzt, wenn bestimmte Gründe dies rechtfertigen.

Weshalb gestaltet sich die Abschiebung in der Praxis so schwierig?

In Deutschland gibt es eine hohe Zahl ausreisepflichtiger Personen. Dennoch finden vergleichsweise wenig Abschiebungen statt. Aber warum ist das so? Kurz gesagt. Der Staat muss zahlreiche, rechtliche Grundlagen erfüllen und rechtliche Aspekte beachten, ehe eine Abschiebung einwandfrei möglich ist. In der Realität können einige dieser Nachweise schlicht nicht erbracht werden, was zu einer hohen Anzahl an ausreisepflichtigen Flüchtlingen führt, die dennoch nicht abgeschoben werden können.

Diese Gründe sorgen häufig dafür, dass sich Abschiebungen verzögern:

  • Fehlende Ausweisdokumente: Nur wenn die Identität einer Person eindeutig zugeordnet werden kann, lässt sich die Abschiebung durchführen. Viele Flüchtlinge und Asylbewerber sind jedoch nicht im Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses. Daher kann häufig auch nicht genau ermittelt werden, aus welchem Heimatland eine betroffene Person kommt – und das wiederum macht eine Abschiebung schwierig. Denn: Um jemanden abschieben zu können, muss man auch wissen, wohin die Abschiebung erfolgen soll. Eine Abschiebung ist nur dann möglich, wenn das Zielland der Aufnahme zugestimmt hat. Ohne Ausweisdokumente lässt sich die Staatsangehörigkeit der Betroffenen jedoch nicht eindeutig belegen, sodass keine Aufnahmezustimmung erfolgen kann. Gemäß § 60b AufenthG kann daraus eine Duldung für Personen mit ungeklärter Identität erwachsen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass fehlende Ausweispapiere eine Abschiebung jedoch nicht gänzlich unmöglich machen. Beispielsweise durch bilaterale Abkommen mit Staaten wie Afghanistan können Personen generell auch ohne Pass abgeschoben werden.
  • Reiseunfähigkeit: In den meisten Fällen werden abgelehnte Flüchtlinge via Flugzeug abgeschoben. Allerdings ist nicht jeder nicht-asylberechtigte Flüchtling körperlich dazu in der Lage, in einem Flugzeug transportiert zu werden. Liegt also ein Attest eines Arztes vor, das der ausreisepflichtigen Person eine Krankheit attestiert, die den Transport unmöglich macht, so wird die Abschiebung ausgesetzt. Häufige Gründe für die Reiseunfähigkeit: Psychische Ursachen wie posttraumatische Belastungsstörungen, die vor allem auf die Kriegserlebnisse der Betroffenen zurückzuführen sind.
  • Persönliche Gründe: Tatsächlich können ausreisepflichtige Personen auch dringende persönliche Gründe nennen, um die Ausreise hinauszuzögern und die Abschiebung zu verhindern (§ 60a AufenthG). Dies könnte zum Beispiel ein medizinischer Eingriff sein, der im Zielland nicht durchgeführt werden kann. Aber auch familiäre Gründe können die Ausreise verzögern. Ebenfalls ein Grund: Die Aufnahme einer qualifizierten Arbeit oder Ausbildung in Deutschland. Auch persönliche Gründe verhindern die Abschiebung nicht gänzlich, sondern schieben sie nur auf.

Wie kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, die Abschiebung zu verhindern?

Ein Anwalt für Ausländerrecht hilft Ihnen dabei, gegen eine Abschiebungsandrohung vorzugehen. Im ersten Schritt wird dazu ein Klageverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht eröffnet, um gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde oder des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vorzugehen und diese anzufechten. Zeitgleich wird ein Aufschub für die Abschiebung erwirkt, der so lange gültig ist, bis das Gerichtsverfahren abgeschlossen wurde. Vor Gericht haben Sie nun die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Anwalt für Ausländerrecht die Gründe dafür vorzutragen, warum Sie in Deutschland Asyl erhalten sollten. So lässt sich unter Umständen die Abschiebung verhindern und ein Aufenthaltstitel als Flüchtling erwirken.

Möglicherweise profitieren Sie auch von einem Abschiebungsverbot, das immer dann gegeben ist, wenn im Zielland spezifische Gefahren drohen. Ein Anwalt für Ausländerrecht wird Ihnen dabei helfen, Gründe vorzulegen, die ein Abschiebungsverbot erwirken können. Falls Sie die Kosten für den Anwalt nicht selbst tragen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Im Anschluss erhalten Sie Prozesskostenhilfe, sodass die Kosten für das Verfahren gedeckt sind. Ebenfalls eine gute Möglichkeit: Nutzen Sie die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden, um Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu geben. Im Anschluss entscheiden Sie natürlich selbst, ob Sie weiterhin durch unsere Rechtsexperten vertreten werden möchten.

FAQ – Abschiebung

Hier haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Abschiebung für Sie kompakt zusammengefasst. Mit allen relevanten Informationen auf einen Blick.

Eine Abschiebung droht, wenn der eingereichte Asylantrag abgelehnt wurde oder Flüchtlinge schwere Straftaten in Deutschland begehen.

Die Voraussetzungen für eine Abschiebung sind in Deutschland im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Wird der Asylantrag im Prüfverfahren abgelehnt oder geht von dem Flüchtling eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Wahrung der demokratischen Grundordnung (§ 58a AufenthG) aus, so kann eine Abschiebung veranlasst werden.

Zunächst sollten Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle für Flüchtlinge aufnehmen. Auch ein Fachanwalt für Asylrecht hilft Ihnen dabei, gegen die Abschiebeverfügung beim zuständigen Verwaltungsgericht zu klagen und einen Aufschub für die Abschiebung zu erwirken. Alternativ besteht die Möglichkeit, freiwillig das Land zu verlassen oder aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen die Abschiebung zunächst auszusetzen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.