Die DSGVO ist die größte Datenschutzreform seit über 20 Jahren und stärkt die Rechte der Verbraucher. Die DSGVO wurde lange diskutiert und ist nun in Kraft getreten. Erfahren Sie, was sich für Sie dadurch ändert.
Die DSGVO sieht für jeden EU-Bürger vor, zu erfahren, was andere über ihn wissen. Die DSGVO erweitert den Informations- und Auskunftsanspruch. Unternehmen sind verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen und Sie haben das Recht zu erfahren, ob Ihre Daten ins Ausland übermittelt oder Dritten ausgehändigt werden.
Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
Darüber geben Firmen Verbrauchern Auskunft:
Unternehmen dürfen grundsätzlich nur dann personenbezogene Daten speichern, wenn es rechtlich vorgeschrieben ist oder wenn der Betroffene mit der Datenverarbeitung einverstanden ist. Die DSGVO wurde in diesem Punkt verschärft. Sie sieht vor, dass der Widerruf genauso leicht möglich sein soll wie die Erteilung der Einwilligung.
Damit die personenbezogenen Daten von Verbrauchern geschützt werden und Datenschutz online gewährt ist, können sie in einer Einverständniserklärung in die Datenerhebung zustimmen."Markus Zöller, LL.M.
Haben Sie der Datenverarbeitung bei Ihrer Anmeldung in einem Portal einmal zugestimmt, können Sie diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Dabei sieht die DSGVO keine Begründung vor.
Haben Sie Einblick in die Datenspeicherung eines bestimmten Unternehmens erhalten, können Sie darauf reagieren. Sie können die Daten berichtigen, ergänzen oder löschen lassen. Wurden Ihre Daten bereits weitergegeben oder veröffentlicht, muss das entsprechende Unternehmen auch die Kopien löschen lassen.
Nach der DSGVO müssen Daten gelöscht werden, wenn sie für ihren eigentlichen Gebrauch nicht mehr benötigt werden und ohne Ihr Wissen erhoben wurden. Die DSGVO gibt Ihnen das „Recht auf Vergessen“ und das gilt gleichermaßen für unüberlegte Kommentare und ungewöhnliche Suchanfragen.
Nutzer können unter myactivity.google.com einsehen, welche Aktivitäten Google über sie abgespeichert hat. Sie können jeden einzelnen Eintrag löschen lassen. Facebook bietet ähnliche Tools an.
Wurden Ihre Fragen rund um unser europäisches Datenschutzgesetz nicht abschließend geklärt, können Sie eine telefonische Erstberatung bei einem Anwalt für Datenschutzrecht nutzen.
Oder Sie sind unsicher, ob Sie von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht betroffen sind? Auch dann können Sie unsere Erstberatung nutzen und mit einem Anwalt für Datenschutzrecht sprechen. Ein sachkundiger Anwalt hilft Ihnen im Datenschutzrecht weiter, unabhängig davon, ob Sie Rechte gegen inländische oder ausländische Firmen geltend machen möchten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.