
Das solltest du wissen Geschmacksmuster anmelden
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Du hast ein neues Produkt entworfen? Dann kann es für dich durchaus sinnvoll sein, das Design dieses Produktes bezüglich Form und Farbe schützen zu lassen.
Geschmacksmuster anmelden Das Wichtigste in Kürze
Ein Geschmacksmuster schützt die äußere Erscheinung eines Produkts.
Die Anmeldung eines Geschmacksmusters erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Es ist notwendig, dass das Design neu und eigentümlich ist, um Schutz zu erhalten.
Die maximale Schutzdauer für ein eingetragenes Design beträgt 25 Jahre.
Eine geschützte Formgebung hilft, Nachahmung durch Wettbewerber zu verhindern.
Was ist ein Geschmacksmuster?
Als Geschmacksmuster wird das Schützen des geistigen Eigentums in Bezug auf ein Produktdesign verstanden. Dazu zählt in erster Linie die ästhetische Gestaltungsform des Produkts oder von Teilen davon. Das Schutzrecht sichert dem Inhaber eines Geschmacksmusters alleiniges Benutzungsrecht zu.
Konkret betrifft das Schutzrecht die Bereiche der Form, der Farbe, des Materials, des Designs und der Struktur. Der Inhaber des Geschmacksmusters hat das alleinige Benutzungsrecht und kann somit jedem anderen die Verwendung untersagen und im Falle eines Missbrauchs Klage einreichen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir bei Verletzungen deiner Rechte in unserer Erstberatung erste Handlungsempfehlungen geben und dich im Bedarfsfall auch vor Gericht vertreten.
Designgesetz: Produktdesign schützen lassen
Wer kann ein Produktdesign schützen lassen?
Selbstständiger Designer
Unternehmen mit Design-Abteilung
Grundsätzlich kann die Kreation eines Produktes von deren Ersteller durch das Designgesetz geschützt werden. Handelt es sich hierbei jedoch um ein Produkt, welches im Zuge eines Arbeitsauftrags im Unternehmen entworfen wurde, so gehört das Recht auf das Geschmacksmuster dem Arbeitgeber.
Geschmacksmusterschutz: § 2 Designgesetz
In Abschnitt 1 Schutzvoraussetzungen (§§ 1-6) des Designgesetzes wird deutlich, wann ein Produktdesign geschützt werden kann:
Ein Muster kann geschützt werden, wenn es neu und eigenartig ist. Das bedeutet, es muss sich im Gesamteindruck von allen bisher angemeldeten Mustern deutlich unterscheiden. Kleine Abänderungen reichen nicht aus.
Wo gilt der Schutz laut Geschmacksmusterrecht?
Ein Geschmacksmuster kann nicht nur im eigenen Land beantragt werden. Handelt es sich um ein international einsetzbares Produkt, empfiehlt es sich, das Geschmacksmuster auch außerhalb des eigenen Landes schützen zu lassen, damit im Ausland keiner die eigene Idee klauen und gewinnbringend einsetzen kann.
Wie und wo wird ein Geschmacksmuster angemeldet?
Bevor du ein Geschmacksmuster anmeldest, solltest du zunächst ein paar Dinge beachten: Das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA, kontrolliert nicht die Neuartigkeit des Musters – das musst du übernehmen. Überprüfe daher bereits eingetragene Muster für Designgesetze, um sicherzugehen, dass sich deine Idee nicht bereits im Register befindet. Nimm dabei gerne die juristische Hilfe unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Anspruch, um nicht versehentlich das gewerbliche Schutzrecht eines anderen zu verletzen.
Zusammenfassung:
Die Anmeldung Ihres Geschmacksmusters findet beim DPMA statt. Prüfe vor der Anmeldung, ob dein Muster wirklich neu ist. Hierfür kann ein Anwalt hinzugezogen werden.
Um ein Muster zum Schutzrecht anzumelden, musst du beim DPMA zunächst deine Identität nachweisen. Daraufhin kannst du den Eintragungsantrag samt Foto des Musters abgeben. Die Anmeldung kostet 70 Euro. Die Aufrechterhaltungskosten staffeln sich nach Schutzjahren.
KLUGO Tipp:
Um sicherzugehen, dass dein Design wirklich neu und eigen ist, solltest du nicht nur im DPMA-Register recherchieren. Prüfe auch alle anderen Datenbanken von Patentämtern, nutze Suchmaschinen und prüfe Handelsplattformen und Produktkataloge.
Wie lange ist ein Geschmacksmuster gültig?
Die Schutzdauer eines Geschmacksmusters wird ab dem Tag der Antragsstellung berechnet, gilt allerdings erst ab der offiziellen Eintragung ins Register. Nach der Beantragung währt das Schutzrecht maximal für eine Dauer von 25 Jahren. Hierfür muss jedoch alle fünf Jahre die Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr erfolgen.
Vor- und Nachteile eines Geschmacksmusters
Meldest du ein Geschmacksmuster beim DPMA an, entstehen für dich folgende Vorteile:
Die Anmeldung ist günstig und schnell
Die Anforderungen für eine Anmeldung sind niedrigschwellig, lediglich neu und eigen muss ein Design sein
Starke Rechtsposition im Falle einer Verletzung deines Rechtes
Eine gerichtliche Untersagung ist theoretisch innerhalb weniger Tage möglich
Folgende Nachteile können sich ergeben:
Dein Schutzrecht wird nicht geprüft
Sollte sich herausstellen, dass dein Design nicht neu ist, wird dein Schutz unwirksam
Die Eintragung eines Geschmacksmusters ist im Gegensatz zu der eines Patentantrags wesentlich günstiger. Allerdings ist zu beachten, dass das Schutzrecht des Designgesetzes lediglich für das Produktdesign, nicht aber für die Inhalte des Produkts gilt. Andere Hersteller dürfen ihr Produkt daher nicht genauso gestalten wie deins, aber durchaus kopieren und in einem anderen Design auf den Markt bringen.
Bei Fragen zum Thema Geschmacksmuster und Designgesetz helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.