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So können Sie eine Marke schützen

Ein erfolgreiches Unternehmen besteht auch immer aus einer erfolgreichen Marke. Um zu verhindern, dass Ihre Marke geschädigt wird, gibt es das Markenrecht – jedoch kann nicht alles geschützt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Schutz der Marke ist das wichtigste Mittel im Kampf gegen Produktpiraterie und unzulässige Nachahmungen Ihrer Produkte.
  • Eine Marke kann ganz unterschiedliche Formen annehmen.
  • Die Eintragung ins Markenregister ist an formelle und materielle Voraussetzungen gebunden.
  • Wird die Marke ins Markenregister eingetragen, gilt der Markenschutz ab dem Tag der Anmeldung.

Warum sollte ich einen Markennamen über das Markenrecht bzw. über das Markenregister schützen?

Markenkennzeichnungen und die dazugehörige Marke sind für Kunden ein häufiger Anreiz, ein Produkt zu kaufen. Der Kunde verbindet eine bestimmte Erwartung wie beispielsweise eine gute Qualität oder eine gewisse Unternehmensphilosophie mit der Marke und sieht dies als Anreiz, ein Produkt zu erwerben. Um einen Missbrauch Ihrer Marke durch Dritte zu verhindern, sollten Sie Ihren Markennamen mithilfe des Markenrechts und des Markenregisters schützen.

Um die eigene Marke zu schützen, bedarf es der Markenanmeldung und Eintragung im Markenregister. Eine gesetzliche Pflicht zur Markenanmeldung und zum Markenschutz besteht in Deutschland nicht.

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Markengesetz: Was ist eine Marke?

Um das Markenrecht in Anspruch nehmen zu können, muss zuerst geklärt werden, was der Gesetzgeber überhaupt als Marke ansieht und wer eine Markenanmeldung vornehmen darf. Dies ist im sogenannten Markengesetz (kurz: MarkenG) in § 3 der Vorschrift festgelegt. Es besagt, dass eine Marke dazu dient, Produkte und Unternehmen als Kennzeichnung voneinander zu unterscheiden. Eine solche Kennzeichnung kann durch Zeichen, Abbildungen, Zahlen, Farben oder dreidimensionale Gestaltungen erfolgen. Eine Marke kann grundsätzlich ganz unterschiedliche Formen annehmen und ist nicht auf das Firmenlogo beschränkt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass es auch sogenannte Hörmarken gibt – also typische Klangfolgen – und auch Formmarken, also Warenformen und Verpackungen.

Inhaberschaft: § 7 Markengesetz


Rechte und Pflichten in Bezug auf Marken sind im Markengesetz zu finden. Hier wird beschrieben, wer eine Marke anmelden darf:

Eine Marke darf der anmelden, der als Inhaber gilt. Inhaber kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, die Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann, sein.

Wie funktioniert der Schutz durch das Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Zeichen und Formen, die der Identifikation eines Unternehmens dienen. Laut Markengesetz fallen alle Kennzeichen, die mit den menschlichen Sinnen wahrgenommen werden können, darunter. So können beispielsweise auch Töne oder Gerüche Teil einer Marke sein und diese maßgeblich prägen.

Dabei unterscheidet das Markengesetz verschiedene Markenformen: Bei Wortmarken wird eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen oder Zeichen geschützt, wohingegen bei Bildmarken ausschließlich Grafiken ohne Schrift Schutzrechte genießen. Weniger bekannt sind Farb- und Hörmarken, bei denen ein bestimmter Farbton oder eine Tonfolge rechtlich geschützt wird.

Der Markenschutz räumt dem Markeninhaber das Recht ein, die Marke für sich zu nutzen. Das bezieht sich auf alle Möglichkeiten, die damit einhergehen und umfasst auch das Recht, Lizenzen zu verkaufen oder auch die Marke selbst zu veräußern.

Was wird durch das Markenrecht nicht geschützt?

Das Markenrecht schützt viele Kennzeichnungen – bestimmte Kennzeichnungen können jedoch nicht geschützt werden.

Darunter fallen unter anderem:

  • Worte mit beschreibendem Charakter (z. B. Adjektive)
  • Bezeichnungen, die etwas vortäuschen
  • Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten
Die Markenanmeldung – Infografik
Die Markenanmeldung – Infografik

Wie kann ich die Marke im Markenregister schützen lassen?

Der Schutz einer Marke durch Eintragung ins Markenregister ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Diese sind formeller und auch materieller Natur. Diese ergeben sich ebenfalls aus dem Markengesetz.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ergibt sich unter anderem aus der Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Ist Ihre Marke individuell?
  • Enthält sie keine beschreibenden oder geläufigen Begriffe?
  • Verstößt sie gegen keine Sitten?
  • Enthält Sie keine amtlichen Zeichen?
  • Melden Sie Ihre Marke beim DPMA online oder schriftlich an.

Im Gegensatz zum Urheberrecht greift das Markenrecht nicht automatisch, sobald ein Werk fertiggestellt wurde. Wenn Sie Ihre Marke schützen möchten, müssen Sie diese daher beim Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes, kurz DPMA, anmelden und eintragen lassen. Für die Eintragung erfolgt zunächst ein Prüfverfahren beim Markenamt, bei dem nachgeforscht wird, ob die Marke tatsächlich neu ist und keinerlei Ähnlichkeiten mit anderen, bereits bestehenden Marken aufweist.

klugo tipp

Der Schutz der Marke gilt seit dem Tag der Anmeldung, wenn die Marke erfolgreich in das Markenregister eingetragen wird.

Markeninhaber sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass das DPMA nicht überprüft, ob schon ältere identische oder ähnliche Markeneintragungen im Markenregister vorliegen. Das führt zu einer schwebenden Wirksamkeit der Eintragung: Wird die Marke eingetragen und erfolgt die entsprechende amtliche Bekanntmachung, können Markeninhaber innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch einlegen und ihre Rechte nach dem Prioritätsprinzip geltend machen.

klugo tipp

Prüfen Sie vor der Anmeldung genau, ob Sie mit Ihrem Design nicht Rechte anderer Marken verletzen. Recherchieren Sie nicht nur im deutschen Markenregister, sondern auch international. Ein Markenanwalt ist hier eine große Hilfe.

Wird dem Antrag auf Markenanmeldung zugestimmt, kann die Marke in das Markenregister aufgenommen werden. Der dadurch gewährte Schutz gilt zunächst nur in Deutschland – für das Ausland muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Hier sind zudem andere Ämter und Organisationen zuständig: in Europa das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO), international die Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO).

Bei der Eintragung Ihrer Marke wird durch das DPMA nicht geprüft, ob bestehende Schutzrechte verletzt werden. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Marke können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Markenanmeldung einlegen. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Marke gelöscht und die Markenanmeldung ist hinfällig."
Markus Zöller
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Die Anmeldung einer Marke dauert etwa drei bis vier Monate im beschleunigten Verfahren und kostet in der Regel 300 Euro. Verzichtet der Markeninhaber auf das beschleunigte Verfahren, kann sich der Prozess durchaus über zehn bis zwölf Monate hinziehen. Die Gebühr reduziert sich auf 290 Euro, wenn sie elektronisch vorgenommen wird. Ist die Marke einmal angemeldet, ist sie für zehn Jahre vor einer missbräuchlichen Nutzung durch Dritte geschützt. Nach Ablauf dieser zehn Jahre kann der Markenschutz beliebig oft gegen die Zahlung der fälligen Gebühr verlängert werden.

Der einfachste Weg, Ihre Marke zu schützen, geht über eine Anmeldung beim DPMA. Der Schutz über das DPMA gilt nur für Deutschland. Ein Schutz für die gesamte EU wird beim EUIPO beantragt.

Bei Fragen zum Thema Markenrecht helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen. Das gilt gerade auch rund um die Markenanmeldung: Aufgrund der Komplexität der Thematik ist anwaltliche Unterstützung hier von großem Wert.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.