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Markenanmeldung – das sollten Unternehmer rund um den Schutz des Markennamens wissen!

Untersuchungen zeigen, dass bekannte Marken das Konsumverhalten direkt beeinflussen. Damit sorgt eine Marke nicht nur für einen Wiedererkennungswert, sondern auch für eine Wertsteigerung – sofern es dem Unternehmen gelingt, diese zu etablieren und bekannt zu machen. Wichtig ist es dann, die Marke entsprechend vor Produktpiraterie und Nachahmern zu schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Eintragung der Marke verbietet es, dass andere die Marke nutzen oder kopieren dürfen.
  • Eine Markenanmeldung ist notwendig, wenn die Marke eindeutiges Symbol für das Unternehmen ist.
  • Je umfangreicher der Schutz, desto höher die Gebühren: Das betrifft insbesondere die Auswahl der richtigen Markenklassen.
  • Der Markenschutz erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren nach Eintragung der Marke. Der Zeitraum kann beliebig oft verlängert werden.
  • Fehler bei der Markenanmeldung lassen sich nachträglich nur schwer korrigieren.
  • Die Markenanmeldung ist äußerst komplex und sollte durch einen erfahrenen Rechtsanwalt unterstützt werden.

Warum sollte ich als Unternehmer meine Marke schützen?

Ob weltweit bekannter Konzern oder lokaler Familienbetrieb: Die Marke des eigenen Unternehmens gehört nicht nur aus Gründen der Wiedererkennung zum eigenen Unternehmen. Marken sind auch aus marketingtechnischen Überlegungen heraus überaus wichtig und wesentlicher Bestandteil von dem, was den Unternehmenswert ausmacht.

Je bekannter die Marke, desto höher der Wert – und desto begehrter die Nutzung des Markennamens. Produktpiraterie ist nur eine von vielen Möglichkeiten, Markenrechte zu verletzen und den betroffenen Unternehmen großen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen.

Eine Marke ist juristisch ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Waren oder Dienstleistungen untrennbar und eindeutig einem Unternehmen zuordnet.

Wie eine Marke aussieht, kann ganz unterschiedlich sein: Markenformen sind nicht zwangsläufig ein bestimmtes Logo oder ein bestimmter Schriftzug.

Möglich ist beispielsweise eine:

  • Wortmarke – bestehend aus Wörtern, Buchstaben oder Zahlen bzw. Schriftzeichen
  • Bildmarke – bestehend aus Bildern, Teilen von Bildern oder Abbildungen
  • Wort-/Bildmarke – Kombination aus Wort- und Bildmarke
  • Hörmarke – Melodien und Klangbilder
  • Formmarke – bestehend aus einer typischen dreidimensionalen Form
  • Farbmarke – bestehend aus einer typischen Farbe oder Farbkombination

Ein Unternehmen, das die eigene Marke schützt, verbietet damit anderen, die Marke für Waren oder Dienstleistungen zu nutzen, ohne dass dies vereinbart wurde. Die Nutzung der geschützten Marke kann aber vertraglich geregelt werden; ebenfalls möglich ist der Verkauf einer geschützten Marke. In beiden Fällen erhält der Unternehmer aber Geld: Die angemeldete Marke schafft also auch die Möglichkeit, bei Bekanntheit einen entsprechenden Profit aus der Marke zu gewinnen.

Lohnt sich die Anmeldung einer unbekannten Marke?

Gerade dann, wenn sich ein Unternehmen gerade erst in der Gründungsphase befindet oder noch keine Bekanntheit erlangt hat, fragen sich viele Selbstständige, ob sich die Anmeldung der Marke überhaupt lohnt. Immerhin ist dieser Vorgang auch mit Kosten verbunden – in der Gründungsphase ein durchaus relevanter Faktor.

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Eine gesetzliche Pflicht zur Markenanmeldung existiert nicht. Daher fällt die Entscheidung darüber grundsätzlich in den Bereich der unternehmerischen Freiheit.

Experten empfehlen eine Eintragung der Marke spätestens dann, wenn das Logo, die typische Firmenfarbe oder andere Elemente quasi zum eindeutigen Symbol für das Unternehmen werden. Unternehmen sollten auch bedenken, dass selbst nach Jahren der Benutzung eine Marke von Dritten registriert werden kann, wenn das eigene Markenzeichen nicht angemeldet wurde. Dies kann drastische Folgen haben, denn in solchen Fällen wird dem ursprünglichen Markenerfinder regelmäßig untersagt.

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Sparen Sie nicht am falschen Ende – besonders dann, wenn Sie überregional tätig sind und Ihre Waren und Dienstleistungen nicht nur lokal begrenzt anbieten, ist eine Markenanmeldung fast schon unverzichtbar.

Wie Sie dabei am besten vorgehen und was es zu beachten gilt, ist Gegenstand markenrechtlicher Überlegungen. Ein kompetenter Rechtsanwalt kann hierzu wertvollen und insbesondere juristischen Input liefern und so die Entscheidung für oder gegen eine Markenanmeldung wesentlich erleichtern.

Wie läuft eine Markenanmeldung in Deutschland ab?

Wer in Deutschland eine Marke anmelden möchte, der muss sich dafür an das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) wenden. Durch einen Antrag und die Zahlung einer Grundgebühr für die Anmeldung können Unternehmen die jeweilige Marke eintragen lassen.

Die Grundgebühr beträgt 300 Euro bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung und ist unabhängig von der Art der Marke. Von der Einreichung des Antrags bis zur finalen Eintragung der Marke dauert der Anmeldeprozess circa zehn bis zwölf Monate. Ist dieser Zeitraum zu lang, kann ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt werden. Dieser verkürzt den Zeitraum auf drei bis vier Monate, kostet aber eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 Euro.

Die Anmeldung der Marke richtet sich nach dem sogenannten Territorialitätsprinzip: Die deutsche Markenanmeldung bezieht sich demnach nur auf den Markenschutz in Deutschland – nicht aber auf andere Länder.

Die Gebühr umfasst den Schutz von drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Je mehr Klassen geschützt werden sollen – und je umfangreicher der Schutz demnach ausfallen soll – desto höher steigt die Gebühr. Bei der Standard-Anmeldung durch das DPMA werden drei Markenklassen geschützt. Jeder Produktbereich kostet einen Aufschlag von 100 Euro.

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Die Auswahl der richtigen Markenklassen ist nicht immer eindeutig, da die Zuordnung durch mehrere Faktoren beeinflusst wird. Auch hier kann ein Rechtsanwalt helfen, die Einordnung korrekt vorzunehmen.

Natürlich beschränken sich unternehmerische Aktivitäten nicht immer nur auf eine bestimmte Region. Gerade durch die Globalisierung stehen Unternehmen weltweite Märkte offen. Das hat auch Auswirkungen auf den notwendigen Schutz einer Marke. Auch auf europäischer und auf globaler Ebene ist es möglich, eine Marke zu registrieren und damit schützen zu lassen.

Anmeldung einer Marke auf europäischer Ebene

Der Schutz einer Marke in den EU-Mitgliedsländern ist über einen Antrag beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) möglich. Die Grundgebühr für die Anmeldung beträgt hier 850 Euro und umfasst eine Waren- bzw. Dienstleistungsklasse. Der Markenschutz für zwei Klassen schlägt mit einer Gebühr von 900 Euro zu Buche und jede weitere Klasse kosten zusätzliche 150 Euro.

Anmeldung einer Marke auf internationaler Ebene

Der Schutz einer Marke auf weltweiter Ebene – und damit auch in Ländern außerhalb der EU – erfolgt in der Regel über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO). Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine sogenannte Basismarke besteht. Wer in Deutschland die eigene Marke angemeldet hat, kann dann über die WIPO den Schutz der Marke auf das gewünschte Zielland ausdehnen. Die Grundgebühr beträgt mindestens 653 CHF plus die Amtsgebühr des Ziellandes – diese lässt sich über den WIPO-Gebührenrechner ermitteln.

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Ohne Basismarke kann eine neue Marke auch direkt in dem jeweiligen Zielland angemeldet werden. Dies ist aber regelmäßig an die juristische Unterstützung durch einen Rechtsanwalt vor Ort gebunden.

Wie lange ist die Markenanmeldung gültig?

Wenn Sie sich für die Anmeldung Ihrer Marke entscheiden, dann besteht nach der Eintragung ein Markenschutz für den Zeitraum von zehn Jahren. Nach dem Ablauf dieser Zeit kann der Markenschutz beliebig oft verlängert werden – allerdings muss dafür wieder eine Gebühr bezahlt werden. Diese beträgt aktuell 750 Euro für den Schutz von bis zu drei Markenklassen; jede weitere Klasse ergibt eine Gebühr von 260 Euro pro Klasse.

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Eine Markenanmeldung ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern auch mit Pflichten: Nach § 25 des Markengesetzes (kurz: MarkenG) ergibt sich ein sogenannter Benutzungszwang – demnach muss der Markeninhaber die angemeldete Marke innerhalb der ersten fünf Jahre in Benutzung genommen haben.

Kann die Markenanmeldung nachträglich geändert werden?

Kommt es bei der Anmeldung der Marke zu Fehlern, dann lassen sich diese im Nachgang nur schwer wieder beseitigen. Insbesondere gilt das für die gewählten Schutzklassen, denn: Die Erweiterung der Schutzklassen ist nachträglich nicht zulässig. Ebenfalls unzulässig ist eine nachträgliche Änderung des Markenzeichens selbst.

Brauche ich für die Markenanmeldung einen Anwalt?

Der Gesetzgeber sieht nicht zwingend die Mitwirkung durch einen Rechtsanwalt vor, wenn es darum geht, eine Marke rechtsverbindlich anzumelden. Aus der juristischen Praxis heraus ist die anwaltliche Unterstützung bei der Markenanmeldung aber unersetzlich.

Wird beispielsweise die Anmeldung der Marke aufgrund fehlender oder unzureichender Angaben zurückgewiesen, verfällt auch die bereits gezahlte Gebühr – und zwar ohne Anspruch auf Erstattung. Problematisch ist in diesem Zusammenhang häufig, dass das Markenamt bei der Anmeldung zwar prüft, ob absolute Schutzhindernisse bestehen, nicht aber auch das Bestehen sogenannter relativer Schutzhindernisse berücksichtigt.

Absolute Schutzhindernisse ergeben sich explizit aus § 8 MarkenG.

Relative Schutzhindernisse können nach Eintragung der Marke im Markenregister geltend gemacht werden: Das sind insbesondere ältere identische Markenregistrierungen. Die Markeninhaber können innerhalb von drei Monaten nach Bekanntmachung Widerspruch gegen die Eintragung geltend machen.

Auch hier können Kosten entstehen, denn das Widerspruchsverfahren kann die Löschung der eingetragenen Marke nach sich ziehen und bedeutet damit auch das Aus für die Waren, die mit der Marke gekennzeichnet sind. Diese dürfen dann nicht mehr in den Verkehr gebracht bzw. beworben werden und für den Markeninhaber ergibt sich die Notwendigkeit, eine neue Marke entwickeln zu müssen – inklusive der damit verbundenen Marketingaktivitäten.

Ein erfahrener Rechtsanwalt für Markenrecht begleitet Unternehmen während des gesamten Prozesses der Markenanmeldung und weiß aus Erfahrung, wo Fallstricke und Fehlerquellen lauern. Dies spart im Ernstfall einige tausende Euro, die bei einer falschen oder missglückten Markenanmeldung auf das Unternehmen zukommen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.