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Datenschutzverstoß melden: So sollten Betroffene vorgehen

STAND 26.10.2023 | LESEZEIT 12 MIN

Datenschutzverstöße können schwerwiegende Auswirkungen haben und die Rechte und Privatsphäre von Menschen gefährden. In diesem umfassenden Artikel werden wir detailliert behandeln, wie Sie als Betroffener oder Zeuge eines Datenschutzverstoßes vorgehen sollten und welche rechtlichen Aspekte in Deutschland relevant sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Melden eines Datenschutzverstoßes erfordert sorgfältige Schritte, darunter das ausführliche Dokumentieren des Vorfalls.
  • Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, riskieren Geldstrafen von bis zu 4 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes oder 20 Millionen Euro.
  • Auch Privatpersonen können bei Datenschutzverstößen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen belegt werden.
  • Whistleblower genießen Schutz, wenn sie Datenschutzverstöße melden.
  • Bei Datenschutzverstößen durch Arbeitgeber sollten Betroffene Beweise sammeln und rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Datenschutzverstoß melden möchte?

In unserer heutigen digitalen Gesellschaft hat Datenschutz eine herausragende Bedeutung. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen steht der Schutz persönlicher Daten im Zentrum der Sicherheit und Privatsphäre. Wenn Sie sich in der Lage befinden, einen Datenschutzverstoß zu melden, ist es entscheidend, dass Sie mit Sorgfalt vorgehen.

1. Dokumentieren Sie den Vorfall ausführlich

Der erste und essenzielle Schritt beim Melden eines Datenschutzverstoßes besteht darin, den Vorfall so ausführlich wie möglich zu dokumentieren. Notieren Sie jedes relevante Detail, einschließlich des genauen Datums und der Uhrzeit des Vorfalls, den Ort des Geschehens, die Namen der beteiligten Personen und eine umfassende Beschreibung des Geschehens. Jede gesammelte Information ist von großem Wert und ermöglicht es, den Vorfall später klar und nachvollziehbar zu erläutern.

2. Wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Überwachung und Kontrolle des Datenschutzes normalerweise beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt. Es ist wichtig, einen Verstoß gegen den Datenschutz so rasch wie möglich zu melden. Datenschutzverstöße sollten zeitnah an die zuständige Behörde weitergeleitet werden, damit schnell angemessene Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Datenschutzbestimmungen eingeleitet werden können.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Landesdatenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer:

Bundesland & LDSB E-Mail & Telefon
Baden-Württemberg
Dr. Jan Wacke
poststelle@lfdi.bwl.de
0711 61 55 41-0
Bayern
Prof. Dr. Thomas Petri
poststelle@datenschutz-bayern.de
089 21 26 72-0
Berlin
Meike Kamp
mailbox@datenschutz-berlin.de
030 13 88 9-0
Brandenburg
Dagmar Hartge
poststelle@LDA.Brandenburg.de
033 20 33 56-0
Bremen
Dr. Imke Sommer
office@datenschutz.bremen.de
0471 59 62 01-0
Hamburg
Thomas Fuchs
mailbox@datenschutz.hamburg.de
040 42 854 40 40
Hessen
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
poststelle@datenschutz.hessen.de
0611 14 08-0
Mecklenburg-Vorpommern
Heinz Müller
info@datenschutz-mv.de
0385 59-49-4-0
Niedersachsen
Barbara Thiel
poststelle@lfd.niedersachsen.de
0511 120-4500
Nordrhein-Westfalen
Bettina Gayk
poststelle@ldi.nrw.de
0211 38 42 40
Rheinland-Pfalz
Prof. Dr. Dieter Kugelmann
poststelle@datenschutz.rlp.de
06131 8920-0
Saarland
Monika Grethel
poststelle@datenschutz.saarland.de
0681 94 78 1-0
Sachsen
Dr. Juliane Hundert
saechsdsb@slt.sachsen.de
0351 85471 101
Sachsen-Anhalt
Albert Cohaus
poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
0391 81 80 3-0
Schleswig-Holstein
Marit Hansen
mail@datenschutzzentrum.de
0431 98 8-1200
Thüringen
Dr. Lutz Hasse
poststelle@datenschutz.thueringen.de
0361 57-3112900

Quelle: www.datenschutzexperte.de

3. Informieren Sie den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung

In vielen Fällen empfiehlt es sich, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung über den begangenen Verstoß zu unterrichten. Dieser Verantwortliche kann Ihr Arbeitgeber sein, wenn der Vorfall am Arbeitsplatz stattgefunden hat, oder ein anderes Unternehmen beziehungsweise eine Organisation, die Ihre Daten verarbeitet. Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet diese Verantwortlichen, Datenschutzverstöße unverzüglich innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme an die zuständigen Stellen zu melden, sofern der Verstoß voraussichtlich Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen hat.

Die Einhaltung dieser Schritte gewährleistet nicht nur, dass der Datenschutzverstoß ordnungsgemäß dokumentiert und gemeldet wird, sondern auch, dass die relevanten Behörden und Verantwortlichen zeitnah über den Vorfall informiert werden.

Was ist ein Datenschutzverstoß?

Ein Datenschutzverstoß ist eine ernsthafte Angelegenheit, die sich auf die Privatsphäre und die Rechte von Personen auswirken kann. Er tritt auf, wenn personenbezogene Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person in unrechtmäßiger Weise verarbeitet, gespeichert oder weitergegeben werden.

Datenschutzverstöße können auf verschiedene Weisen auftreten, darunter:

  • Datenlecks: Hierbei werden sensible Informationen, wie etwa Kreditkartennummern, medizinische Akten oder Sozialversicherungsnummern, ungewollt oder durch unbefugte Dritte offengelegt.
  • Unerlaubte Datenweitergabe: Dies geschieht, wenn personenbezogene Daten ohne die Zustimmung der betroffenen Personen an Dritte weitergegeben werden, sei es durch Verkauf, unbefugte Veröffentlichung oder unsachgemäße Nutzung.
  • Unzureichende Datensicherheit: Datenschutzverstöße können auch aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen auftreten, die es Hackern oder unautorisierten Personen ermöglichen, auf vertrauliche Informationen zuzugreifen.
  • Verstöße gegen die DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Sie hat das Datenschutzrecht in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht und stärkt die Rechte der Betroffenen erheblich. Die DSGVO legt klare Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten fest und verpflichtet Unternehmen und Organisationen zur Einhaltung dieser Regeln. Verstöße gegen die DSGVO können vielfältige Formen annehmen, darunter die unzureichende Zustimmung zur Datennutzung, unzureichende Datenschutzrichtlinien oder nicht gemeldete Datenschutzverletzungen. Solche Verstöße sind nicht nur rechtswidrig, sondern können auch schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Personen und diejenigen haben, die die Daten unrechtmäßig verarbeiten. Die DSGVO legt hohe Strafen für Datenschutzverstöße fest, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen. Informationen zum DSGVO-Verbraucherschutz gibt es hier.

Was sind personenbezogene Daten?

Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das bedeutet, dass Daten, die direkt oder indirekt dazu verwendet werden können, eine Person zu identifizieren, als personenbezogene Daten gelten. Dazu gehören beispielsweise Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Sozialversicherungsnummern und biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtserkennung usw.).

Whistleblower-Gesetz: Datenschutzverstoß anonym melden

In Deutschland existiert ein rechtlicher Schutz, der als eine wichtige Grundlage für die Meldung von Datenschutzverstößen dient. Dieser Schutz richtet sich insbesondere an sogenannte Whistleblower, also an Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Missstände hinweisen, darunter auch Datenschutzverstöße. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass potenzielle Melder sich nicht vor Repressalien oder negativen Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie einen Verstoß gegen den Datenschutz ansprechen.

Die Möglichkeit, einen Datenschutzverstoß anonym zu melden, ist eine wesentliche Komponente dieses Schutzes. Sie gibt denjenigen, die auf Verstöße aufmerksam werden, die Sicherheit, dass sie ihre Identität nicht preisgeben müssen. Dies bietet mehrere entscheidende Vorteile:

  • Schutz vor Repressalien: Die Anonymität bietet den Meldern Schutz vor möglichen Gegenmaßnahmen ihres Arbeitgebers oder anderer beteiligter Parteien. Ohne Angst vor persönlichen Konsequenzen sind Menschen eher bereit, Verstöße zu melden und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
  • Förderung der Meldungskultur: Die Möglichkeit zur anonymen Meldung fördert eine Kultur, in der Datenschutzverstöße transparent und offen angesprochen werden können. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da es dazu beiträgt, Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  • Schutz der Privatsphäre der Melder: Datenschutzverstöße betreffen oft sensible, persönliche Informationen. Die Möglichkeit zur anonymen Meldung schützt die Privatsphäre der Melder, indem sie ihre persönlichen Daten und Informationen geheim hält.

Um einen Datenschutzverstoß anonym zu melden, können die Melder sich in der Regel an die Datenschutzaufsichtsbehörde, den Datenschutzbeauftragten oder eine speziell dafür eingerichtete Stelle, beispielsweise Ombudsstellen für Datenschutz, wenden. In vielen Fällen können sie dies schriftlich oder online tun, ohne ihre Identität preiszugeben, zu müssen.

Der Schutz von Whistleblowern und die Möglichkeit zur anonymen Meldung sind von zentraler Bedeutung, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dieses rechtliche Instrument ermutigt Menschen, Verstöße gegen den Datenschutz zu melden, ohne dabei persönliche Risiken einzugehen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn mein Arbeitgeber gegen die DSGVO verstößt?

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber Datenschutzverstöße begehen. Teilt Ihr Arbeitgeber beispielsweise Daten in WhatsApp-Gruppen mit anderen Mitarbeitern, ist bereits ein Datenschutzverstoß gegeben. Betroffene sitzen dann oft in der Zwickmühle: Sie möchten einerseits gegen den Datenschutzverstoß vorgehen, andererseits aber auch ihren Job nicht gefährden.

Deswegen ist es am besten, wenn Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen – trotz der Angst vor möglichen Konsequenzen. Möglicherweise war er sich des Datenschutzverstoßes nicht bewusst und ist einsichtig. Informieren Sie ihn höflich und sachlich über den Datenschutzverstoß und bitten Sie um Erklärungen und darum, solche Verstöße künftig zu unterlassen.

Zeigt sich Ihr Chef nicht einsichtig, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens wenden: Unternehmen sind gemäß der DSGVO dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Führt auch das nicht zum gewünschten Erfolg, ist die Meldung des Vorfalls bei der Aufsichtsbehörde der nächste Schritt.

Wenn Sie sich immer noch unsicher fühlen oder der Datenschutzverstoß schwerwiegender ist, kann es sinnvoll sein, einen spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht oder einen Anwalt für Schadensersatz zu konsultieren. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Rechte beraten und rechtliche Schritte einleiten, um sowohl Ihre Datenschutzrechte als auch Ihren Arbeitsplatz zu schützen.

Sollten Sie wegen der Meldung des Datenschutzverstoßes Probleme bekommen, kann ein erfahrener Anwalt Sie auch dahingehend unterstützen und Ihr Recht durchsetzen. Dass Sie die Einhaltung der Datenschutzvorschriften fordern, darf nämlich nicht dazu führen, dass Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Repressalien ausgesetzt sind.

klugo tipp

Die DSGVO schützt Whistleblower, die Datenschutzverstöße melden. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht wegen Ihrer Meldung benachteiligen oder sanktionieren. Wenn Sie sich bedroht oder ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Welche Strafe erwartet Unternehmen beim Verstoß gegen Datenschutz?

Datenschutz für Unternehmen ist äußerst wichtig. Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, sind mit empfindlichen Geldstrafen konfrontiert, die von der Schwere des Verstoßes und dem Jahresumsatz des Unternehmens abhängen. Die DSGVO ermöglicht dabei erhebliche Sanktionen: Die Strafen können bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder 20 Millionen Euro betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Diese hohen Geldstrafen können auch für große Konzerne erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Zusätzlich zu den Geldstrafen können Unternehmen auch mit weiteren Sanktionen konfrontiert werden, darunter der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Befugnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese Sanktionen sollen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherstellen und Unternehmen zur Verantwortung ziehen.

Welche Strafe erwartet Privatpersonen beim Verstoß gegen Datenschutz?

Auch Privatpersonen sind nicht immun gegen Sanktionen bei Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen. Wenn Privatpersonen personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeiten, weitergeben oder missbräuchlich nutzen, können sie mit Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe konfrontiert werden. Die Höhe der Geldstrafen variiert je nach Schwere des Verstoßes und den gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land.

Die Geldstrafen für Privatpersonen sollen als abschreckendes Element dienen und dazu beitragen, dass Datenschutzverletzungen vermieden werden. Daher ist es für jeden wichtig, sich der Datenschutzbestimmungen bewusst zu sein und diese entsprechend zu respektieren, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

§ 42 BDSG - Strafvorschriften


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt zu sein,

  1. einem Dritten übermittelt oder
  2. auf andere Art und Weise zugänglich macht und hierbei gewerbsmäßig handelt.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,

  1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
  2. durch unrichtige Angaben erschleicht

und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Datenschutzverstöße sind ernstzunehmende Angelegenheiten, die in der heutigen Zeit sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen betreffen. Es ist unerlässlich, korrekt auf solche Verstöße zu reagieren, um die eigenen Rechte zu schützen und sicherzustellen, dass die Gesetze eingehalten werden.

Wenn Sie in einen Datenschutzverstoß melden möchten, kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte jederzeit behilflich sein. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Unsere Experten im Datenschutzrecht können Ihnen in komplexen rechtlichen Situationen beratend zur Seite stehen und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.