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EuGH-Urteil zu Stickoxidwerten
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EuGH-Urteil zu Stickoxidwerten: Deutschland muss nachholen

Im Juni fiel das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH): Deutschland hat es versäumt, die verbindlichen EU-Regelungen zur Verbesserung der Luftqualität einzuhalten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Nun muss Versäumtes nachgeholt werden. Im Visier sind dabei auch Dieselfahrzeuge, die noch immer wesentlich für zu hohe Stickoxidwerte verantwortlich sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäische Kommission erhob Anklage gegen Deutschland, weil in 26 deutschen Ballungsgebieten die Grenze für Stickoxidwerte massiv überschritten wurde.
  • Das EuGH-Urteil hat keine konkreten Auswirkungen wie etwa Strafzahlungen.
  • Die Europäische Kommission will gemeinsam mit deutschen Behörden an einem Maßnahmenkatalog arbeiten.
  • Verbote von Dieselfahrzeugen stehen weiterhin zur Diskussion, um die Stickoxidwerte zu senken.

Wer reichte Klage gegen Deutschland ein?

Die Europäische Kommission erhob bereits 2018 vor dem EuGH gegen Deutschland Klage. Der Grund: Es gab in 26 Gebieten Deutschlands nachweislich enorme Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte. Das trifft vor allem auf die Ballungsgebiete in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen zu. Dort wurden die geltenden Stickoxid-Grenzwerte um bis zu 150 Prozent überschritten.

Den Maßstab bildet die Richtlinie über Luftqualität , die 2008 vom Europäischen Parlament erlassen wurde. Demnach liegt der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. 2016 lagen in Deutschland die Stickoxidwerte in den genannten Ballungsgebieten zwischen 2,5 Prozent und 105 Prozent über dieser Grenze.

Stickstoffdioxid ist ein Reizgas, das die Atemwege nachweislich schädigt. Durch die Entzündungen der Schleimhäute steigt außerdem die Gefahr für andere Atemwegserkrankungen sowie Allergien. Eine der größten Stickoxid-Treiber sind Dieselmotoren. Aber auch Wirtschaftszweige, in denen massiv fossile Energieträger wie Kohle, Öl und Gas verbrannt werden, gehören zu den zentralen Ursachen für erhöhte Stickoxidwerte.

Wie begründet der EuGH sein Urteil?

Der EuGH gab der Klage statt, denn Deutschland habe zwischen 2010 bis 2016 die Stickoxid-Grenzwerte „systematisch und anhaltend überschritten und zudem hat es gegen seine Verpflichtung verstoßen, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der Nichteinhaltung in den 26 betroffenen Gebieten so kurz wie möglich zu halten“, heißt es in der Pressemitteilung, (Urteil vom 03.06.2021), Rechtssache C-635/18.

Zwar gab es Luftqualitätspläne, aber die waren laut dem EuGH-Urteil nicht konkret genug. Tatsächlich wurde dort relativ schwammig formuliert, dass das Fahrradfahren und E-Autos gefördert werden sollen. Solche Forderungen lassen sich aber praktisch nicht validieren. Weitere Maßnahmen waren die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, die Optimierung des Verkehrsflusses und eine effizientere Straßenreinigung. Das reichte jedoch nicht aus. Die Ergebnisse kollidierten auch mit dem Dieselskandal. Tausende Dieselfahrzeuge, die über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügten, konnten weiterhin Stickoxide in die Luft abgeben.

Der EuGH sah also nicht allein das Überschreiten der Stickoxid-Grenzwerte als ausschlaggebendes Argument. Vielmehr sei die Tatsache, dass es keine ausreichenden Bemühungen gab, diese Überschreitungen verhindern zu wollen, der Kernpunkt. Die Rechtsvertreter bemühten sich darum, die Anschuldigungen zurückweisen. Zum einen argumentierten sie, dass auch andere EU-Länder Schwierigkeiten hätten, die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten. Zum anderen kritisierten sie, dass es von Seiten der EU keine strengeren Regelungen für Dieselfahrzeuge gebe. Der EuGH ließ diese Argumente nicht zu, denn sie änderten nichts an der Tatsache, dass die EU- Richtlinie zur Luftqualität einzuhalten sei.

Auch der Hinweis, dass die Stickoxid-Grenzwerte zuletzt eingehalten werden konnten, konnte das Urteil nicht abwenden. Schließlich führten vor allem die Folgen der Corona-Pandemie dazu, dass sich die Luftqualität in Städten und Ballungsgebieten enorm verbessert hat.

Folgen des EuGH-Urteils: Dieselfahrzeuge müssen weichen

Das EuGH-Urteil hat nun zunächst keine konkreten Folgen. Deutschland muss keine Strafe zahlen und es gibt auch keine weiteren Verpflichtungen, nach denen das Land handeln muss. Aber es gibt nun ein Urteil, das besagt, dass Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen hat. Es ist nun dazu aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Stickoxidwerte in einem zulässigen Bereich zu halten. Dazu war Deutschland bereits seit 2008 verpflichtet, nun muss es seinen bisher vernachlässigten Pflichten nachkommen. Die Europäische Kommission, aber auch Umweltverbände werden dies sicher beobachten. Tritt mittelfristig keine Verbesserung ein, kann die Kommission erneut vor Gericht treten. Spätestens bei einer erneuten Verurteilung muss dann mit hohen Strafzahlungen gerechnet werden. Die Kommission hat bereits angekündigt, eng mit den zuständigen deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, um einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.

Welche Auswirkungen hat das EuGH-Urteil auf Diesel-Autofahrer?

Die klimaschädlichen Emissionen älterer Dieselfahrzeuge sind eine der wichtigsten Ursachen für Luftverschmutzung. Deshalb muss mit weiteren Einschränkungen wie örtlichen oder sogar überregionalen Fahrverboten sowie strengen Auflagen für Dieselfahrer gerechnet werden. Die Deutsche Umwelthilfe fordert als weitere Maßnahme die Umwidmung von Straßenflächen in geschützte Radwege und die Nachrüstung der etwa zehn Millionen Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind.

Sie sind Besitzer eines Dieselfahrzeuges und vom Dieselskandal betroffen? Dann ist es spätesten jetzt an der Zeit, sich über Ihre Rechte als Autofahrer zu informieren. Vereinbaren Sie gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt im Dieselskandal, der Ihnen Informationen zu den aktuellen Entwicklungen des Dieselskandals gibt.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.