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Kündigung wegen WhatsApp Nachrichten: wirksam oder unwirksam?

Was Kollegen über Messenger-Dienste wie WhatsApp miteinander besprechen, unterliegt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und kann in der Regel, auch bei äußerst abfälligen Äußerungen über Dritte, nicht zur Kündigung des Arbeitnehmers führen. In Ausnahmefällen kann eine Kündigung allerdings gerechtfertigt sein. Hier können Sie alles Wichtige nachlesen und sich darüber informieren, was Sie zum Thema Kündigung wegen Chatverläufen in sozialen Netzwerken wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • WhatsApp Nachrichten unterliegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
  • Auch abfällige Äußerungen über Kollegen oder Chefs stellen üblicherweise keinen Kündigungsgrund dar.
  • Üble Nachrede kann hingegen zu einer fristlosen Kündigung führen.
  • Für die Beurteilung des Einzelfalls macht es einen erheblichen Unterschied, ob die Nachrichten vom privaten oder geschäftlichen Handy aus verschickt worden sind.
  • Wenn Ihnen eine Kündigung wegen WhatsApp droht oder Sie sich über WhatsApp im Hinblick auf das Arbeitsrecht informieren möchten, ist ein KLUGO Partner-Anwalt der richtige Ansprechpartner für Sie.

Welchem rechtlichen Schutz unterliegen WhatsApp Nachrichten?

Private Äußerungen, die im Rahmen von WhatsApp Chats getätigt werden und bei denen die Verfasser von der Vertraulichkeit des Worts innerhalb des Chats ausgehen können, unterliegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Äußern sich Arbeitnehmer hier abfällig über Kollegen oder ihren Chef, stellt das in der Regel keinen hinreichenden Kündigungsgrund dar, wie das Arbeitsgericht Mainz bereits 2017 in mehreren Fällen entschied (Az. 4 Ca 1240-1243/17).

Auch wenn besagte Inhalte an Dritte weitergeleitet werden, muss dies keine Kündigung zur Folge haben, obwohl Beleidigungen oder fremdenfeindliche Äußerungen gegen die vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Zu beachten ist außerdem, dass das Veröffentlichen von WhatsApp Nachrichten strafbar sein kann.

Weshalb stellen WhatsApp Chats häufig keinen Kündigungsgrund dar?

Auch im aktuellen Fall eines technischen Leiters eines Vereins für Flüchtlingshilfe hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zugunsten des Gekündigten entschieden (Az. 21 Sa 1291/20). Dieser hatte sich in einem privaten Chat herabwürdigend über Geflüchtete und Vereinsmitglieder geäußert und sollte daraufhin gekündigt werden..

Wie das LAG nun entschieden hat, fallen aber auch diese privat getätigten Äußerungen unter das Persönlichkeitsrecht und seien somit kein Kündigungsgrund. Weil eine Weiterbeschäftigung des technischen Leiters nach dem Vorfall aber nicht mehr zumutbar sei, hat das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung auf Antrag des Vereins aufgehoben.

Kündigung wegen WhatsApp kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein

Arbeitnehmer sollten trotz der vielen Urteile zugunsten Gekündigter vorsichtig sein. Für die Entscheidung im Einzelfall macht es beispielsweise einen erheblichen Unterschied, ob die Nachrichten vom privaten oder geschäftlichen Smartphone versendet werden.

Auch üble Nachrede in WhatsApp Chats kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Obwohl private Äußerungen in WhatsApp Chats dem Persönlichkeitsrecht unterliegen, können sie Arbeitnehmern unter Umständen zum Verhängnis werden.

Sie haben Fragen zum Arbeitsrecht und WhatsApp oder sind selbst wegen eines WhatsApp Chats mit dem Arbeitsrecht in Konflikt geraten? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin bei einem KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht, mit dem Sie in einem vertrauensvollen Gespräch Ihre Fragen klären können.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.