Kündigung wegen WhatsApp Nachrichten: wirksam oder unwirksam?
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Deine Gespräche über WhatsApp sind normalerweise durch das Persönlichkeitsrecht geschützt. Sie können in der Regel nicht zur Kündigung führen, selbst wenn sie abfällige Bemerkungen enthalten. In Ausnahmefällen, wie bei schweren Verstößen gegen Unternehmensrichtlinien, kann eine Kündigung aber möglich sein. Hier kannst du alles Wichtige nachlesen und dich informieren, was du über Kündigungen aufgrund von Chatverläufen in sozialen Netzwerken wissen solltest.
Kündigung wegen WhatsApp Nachrichten Das Wichtigste in Kürze
WhatsApp Nachrichten unterliegen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Abfällige Äußerungen über Kollegen oder Chefs stellen üblicherweise keinen Kündigungsgrund dar.
Üble Nachrede kann hingegen zu einer fristlosen Kündigung führen.
Wie sind WhatsApp-Nachrichten rechtlich geschützt?
Private Äußerungen in WhatsApp-Chats, bei denen du von der Vertraulichkeit des Gesprächs ausgehst, fallen unter dein allgemeines Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V.m. Art. 1 Abs. 1 GG. Wenn du dich abfällig über Kollegen oder deinen Chef äußern solltest, ist das in der Regel kein ausreichender Kündigungsgrund, wie das Arbeitsgericht Mainz 2017 entschied (Az. 4 Ca. 1240–1243/17).
Auch wenn du solche Inhalte an Dritte weiterleitest, führt das nicht automatisch zu einer Kündigung, selbst wenn Beleidigungen oder fremdenfeindliche Äußerungen gegen die vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Denk daran, dass das Veröffentlichen von WhatsApp-Nachrichten auch strafbar sein kann.
Deshalb stellen WhatsApp-Chats häufig keinen Kündigungsgrund dar
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied in einem Fall zugunsten eines gekündigten technischen Leiters eines Vereins für Flüchtlingshilfe (Az. 21 Sa 1291/20). Der Leiter hatte sich in einem privaten Chat abfällig über Geflüchtete und Vereinsmitglieder geäußert. Trotz dieser herabwürdigenden Äußerungen sah das Gericht die privaten Chats als durch das Persönlichkeitsrecht geschützt an, weshalb sie in der Regel keinen Kündigungsgrund darstellen.
Allerdings stellte das Gericht fest, dass eine Weiterbeschäftigung des technischen Leiters nach dem Vorfall nicht mehr zumutbar war. Daher wurde das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Vereins gegen eine Abfindung aufgehoben.
Kündigung wegen WhatsApp kann ausnahmsweise gerechtfertigt sein
Trotz der vielen Urteile zugunsten gekündigter Arbeitnehmer ist Vorsicht geboten. Entscheidend für den Einzelfall kann sein, ob die Nachrichten von einem privaten oder geschäftlichen Smartphone gesendet wurden.
Zudem können auch üble Nachrede und andere schwerwiegende Äußerungen in WhatsApp-Chats zu einer fristlosen Kündigung führen.
Kündigung wegen WhatsApp -Chat erhalten? So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Obwohl private Äußerungen in WhatsApp Chats dem Persönlichkeitsrecht unterliegen, können sie Arbeitnehmern unter Umständen zum Verhängnis werden.
Du hast Fragen zum Arbeitsrecht und WhatsApp oder sind selbst wegen eines WhatsApp Chats mit dem Arbeitsrecht in Konflikt geraten? Dann nehme jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin bei einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht, mit dem du in einem vertrauensvollen Gespräch deine Fragen klären kannst.