Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist nun von den Ministerpräsidenten beschlossen worden. Die Gebührensteigerung könnte ab Januar 2021 in Kraft treten. Der Beitrag steigt dann um 86 Cent und beträgt pro Monat 18,36 Euro. Alle 16 Länderparlamente müssen dem Beschluss allerdings noch zustimmen.
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland und ist ein wichtiges Mittel, damit Bürger von unabhängigen Nachrichten profitieren können. Die Finanzierung erfolgt durch ein Solidarmodell, bei dem jeder Haushalt in Deutschland seinen Beitrag leistet. Dadurch wird ein vielseitiges Programm sichergestellt, das mit Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung möglichst viele Menschen erreicht. Das Solidarmodell sichert allen Menschen, unabhängig Ihres sozialen Status und Einkommens, den Zugang zu hochwertigen Informationen und Nachrichten.
Der Rundfunkbeitrag finanziert sowohl Fernsehsender als auch Radiosender wie:
Zusätzlich wird auch ein umfangreiches Angebot auf Apps und im Internet angeboten, welche in der Beitragsverwendung zu finden sind. Die Höhe der Rundfunkgebühren liegt derzeit bei einem Monatsbetrag von 17,50 Euro pro Haushalt.
Dieser wird wie folgt auf die einzelnen Anstalten verteilt:
Nicht die Rundfunkanstalten selbst legen die Höhe der Rundfunkgebühren fest, sondern die Ministerpräsidenten der Länder und unabhängige Sachverständige. Zunächst ermitteln die Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf für einen festgelegten Zeitraum. Den Bedarf geben sie bei dem Gremium der Sachverständigen an. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) erstellt einen Bericht, ob der Finanzbedarf gerechtfertigt ist oder nicht. Daraus resultiert, ob eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erforderlich ist oder ob der Betrag sogar reduziert werden kann. Alle 16 Landesparlamente müssen der Empfehlung zustimmen, damit sie rechtskräftig wird.
Im Februar dieses Jahres hatte die KEF eine Beitragserhöhung um 86 Cent pro Monat vorgeschlagen. Diesem Vorschlag haben die Ministerpräsidenten im März zugestimmt. Damit läge die neue Beitragshöhe bei 18,36 Euro. Die Änderung würde zum Jahreswechsel 2021 gültig werden. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer und ihr Kollege aus Sachsen, Michael Kretschmer, begründeten die Erhöhung mit dem hohen Finanzbedarf für die anstehende Digitalisierung der Sender. Zudem wurde der Beitrag seit elf Jahren nicht mehr erhöht. Damit sei eine Erhöhung um den genannten Betrag durchaus gerechtfertigt.
Auch wenn bereits alle Ministerpräsidenten einer Rundfunkbeitragserhöhung zugestimmt haben, ist sie noch nicht rechtskräftig. Alle Landesparlamente müssen mit einer Mehrheit ebenfalls zustimmen. Es ist keineswegs gesichert, dass in allen Parlamenten eine Mehrheit erzielt wird. Es kann daher durchaus noch zu einem Kippen der Änderung kommen.
Durch die aktuelle Corona-Krise sind viele Haushalte enormen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Einkommenseinbußen durch Kurzarbeit oder auch der Jobverlust belastet vor allem Familien sehr stark. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags wäre eine weitere Belastung für diese Haushalte. Es ist wahrscheinlich, dass einige Parteien der Landesparlamente dieses Argument heranziehen werden, um gegen eine Erhöhung zu stimmen. Unter Umständen kann die Beitragsänderung auch um einen definierten Zeitraum verschoben werden. Im Juli wollen die Landesparlamente über die Änderung des Rundfunkbeitrags abstimmen.
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