Das Bauordnungsrecht regelt in Deutschland die öffentliche Bauordnung. Die spezifischen Regelungen sind in Gesetzestexten festgelegt und sollen Planungssicherheit und Schutz für die Beteiligten schaffen.
Das öffentliche Baurecht ist in Deutschland als Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts organisiert. In ihm sind alle Rechtsvorschriften enthalten, die sich um die bauliche Nutzung drehen. Im Gegensatz zum privaten Baurecht, das den Interessenausgleich zwischen privaten Grundstückseigentümern und die vertraglichen Fragen beim privaten Häuserbau regulieren soll, verfolgt das Bauordnungsrecht andere Ziele.
§ 1 der MBO legt fest, dass diese auf bauliche Anlagen und Bauprodukte Anwendung findet. Weiterhin wird beschrieben, welche Bereiche von dem Gesetz ausgeschlossen sind.
In § 2 der MBO finden Sie Definitionen von baulichen Anlagen und Gebäuden. Dort werden auch die hier aufgeführten fünf Gebäudeklassen beschrieben.
Die Musterbauordnung wurde verabschiedet, um bauordnungsrechtliche Vorschriften zu haben, die trotz der föderalistischen Regelung bundesweit einheitlich gelten. Damit bildet sie die Grundlage für alle Arten von baulichen Anliegen. Unter diese bauordnungsrechtlichen Vorschriften fallen nicht nur Immobilien, sondern auch Spielplätze und andere öffentliche Flächen.
Die Landesbauordnung enthält wiederum vorrangig Vorschriften, die eine Gesundheitsgefahr für die Nutzer des Gebäudes ausschließen sollen (z. B. durch Brandschutzmaßnahmen).
Zudem finden Sie Vorgaben zu den einzuhaltenden Abstandsflächen im Bauordnungsrecht. Ein weiterer Zweck der Bauordnung ist erst in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt: die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden.
Alles, was Sie bauen, muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Bei einer Ablehnung des Bauantrags kann ein begründeter Widerspruch eingereicht werden. Dann müssen Sie hoffen, dass die Behörde ihre Entscheidung korrigiert.Oliver Girrbach
Das Bauordnungsrecht unterscheidet fünf verschiedene Gebäudeklassen:
Hinzu kommen die Sonderbauten, zu denen unter anderem folgende Bebauungen zählen: Campingplätze, Freizeitparks, Justizvollzugsanstalten und Hochhäuser. Durch die Konkretisierung auf bestimmte Gebäudetypen und die separate Aufführung von Sonderbauten verfolgt der Gesetzgeber einen bestimmten Zweck bei der Bauordnung: Die spezifischen Regelungen schaffen Planungssicherheit für alle Beteiligten, die am Bauvorhaben partizipieren. Darüber hinaus wird die Arbeit für die Verwaltung erleichtert.
Bei Verstößen gegen das Bauordnungsrecht müssen Bauherren mit einer Reihe von Bußgeldern rechnen, die zum Teil einen erheblichen Einschnitt in die Finanzen bedeuten können. Eine Strafe von bis zu 500.000 Euro könnte Sie dabei erwarten; die meisten Bußgeldkataloge starten bei 250 Euro.
Zu den häufigsten Vergehen zählt das voreilige Beginnen mit dem Bau, obwohl Sie nicht alle Voraussetzungen zur Erteilung einer Baugenehmigung erfüllen. Selbst wenn die separate Baubeginnanzeige der Aufsichtsbehörde nicht vorgelegt worden ist, kann dies schon Probleme mit sich bringen. Daneben führt selbstverständlich die Missachtung der genannten bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu hohen Strafen. Im ungünstigsten Fall kann sogar der Weiterbau verweigert werden.
Prüfen Sie sehr genau, ob Sie alle Voraussetzungen der Baugenehmigung erfüllen. Ein Architekt oder Anwalt kennt sich mit den Bestimmungen zur Bauordnung am jeweiligen Standort aus und kann Sie in der Planung unterstützen.
Falls Sie sich gegen einen vermeintlichen Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften zur Wehr setzen wollen oder weitere Fragen zur Rechtslage haben, helfen Ihnen unsere fachkundigen Rechtsexperten im Rahmen einer Erstberatung weiter.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie beim Thema Bauordnungsrecht beachten sollten:
Falls Sie sich gegen einen vermeintlichen Verstoß gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften zur Wehr setzen wollen oder weitere Fragen zur Rechtslage haben, helfen Ihnen unsere fachkundigen Rechtsexperten im Rahmen einer Erstberatung weiter.
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