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Zensus 2021
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Zensus 2022: Das müssen Sie jetzt wissen!

Der eigentlich für das Jahr 2021 geplante Zensus 2021 wurde in Deutschland aufgrund der globalen COVID19-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Nun sollen also in diesem Jahr per Volkszählung die statistischen Bevölkerungsdaten in der Bundesrepublik erhoben und ausgewertet werden. Der letzte Zensus fand hierzulande 2011 statt: Mit dem Zensus 2022 wird daher erstmals eine Volkszählung nach dem Inkrafttreten der DSGVO durchgeführt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der für das Jahr 2021 geplante Zensus wird coronabedingt als Volkszählung im Jahr 2022 durchgeführt.
  • Der Zensus 2022 ist die erste Volkszählung, die nach Inkrafttreten der europäischen Datenschutzverordnung (kurz: DSGVO) durchgeführt wird.
  • Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist grundlegend für die Rechtmäßigkeit des Zensus 2022.
  • Der Zensus 2022 wird digital durchgeführt – Einzelbefragungen finden nur stichprobenartig und ausnahmsweise statt.

Was ist der Zensus 2022?

Nach EU-Recht sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, im Abstand von zehn Jahren eine Volkszählung durchzuführen. Der Zensus 2022 war ursprünglich für das Jahr 2021 geplant, musste aber coronabedingt verschoben werden. Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen heraus wird der Zensus 2022 die erste Volkszählung sein, die nach dem Inkrafttreten der DSGVO durchgeführt wird – das hat auch Auswirkungen auf die Bedingungen, die für die kommende Volkszählung gelten.

Der Zensus 2021 dient dazu, grundlegende statistische Daten über die Bevölkerung in Deutschland zu erheben. Dabei werden bestimmte Informationen benötigt.

Der Zensus 2022 ist eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt wird. Kombiniert wird sie mit einer Gebäude- und Wohnungszählung. Die Volkszählung findet alle 10 Jahre statt und stellt eine Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten dar."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Benötigte Informationen im Rahmen des Zensus 2022:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen
  • Alter
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation
  • durchschnittliche Wohnraumgröße
  • Eigentümerquote

Sinn und Zweck der Volkszählung ist es, eine aussagekräftige Basis zu schaffen, die bei weiteren Planungen genutzt werden kann. Allerdings ist mit den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 erst Ende 2023 zu rechnen – die Auswertung dauert auch deshalb so lange, weil die Daten anonymisiert werden und eine Auswertung gerade nicht einzelfallbezogen erfolgt.

Bei der Volkszählung werden zwar Daten zur Demografie erhoben, diese lassen sich aber keiner bestimmten Person zuordnen. Damit bleibt auch durch den Zensus 2021 der Schutz der Privatsphäre gewährleistet.

Warum ist der Zensus 2022 nötig?

Wenn es um Planungen und Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern und / oder Gemeinden geht, dann erfolgen diese grundsätzlich auf der Basis von statistischen Erhebungen. Eine regelmäßige Abfrage wichtiger Eckdaten bzw. Parameter ist daher unerlässlich – immerhin ändert sich im Laufe der Zeit einiges. Wichtig ist aber für öffentliche Entscheidungsträger, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Daher wird beim Zensus 2022 gleichzeitig eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt.

EG-Verordnung Nr. 763/2008 über Volks- und Wohnungszählungen:


Ihr Gegenstand ist "die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung umfassender Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation im Abstand von zehn Jahren."

Die Volkszählung und die dabei ermittelten Bevölkerungsdaten spielen auch bei politischen Entscheidungsprozessen eine Rolle, denn: Auch die Stimmenverteilung im Bundesrat, die Einteilung der Wahlkreise sowie die Berechnung der EU-Fördermittel basieren auf den bei der Erfassung erhobenen Daten.

Warum wurde der Zensus 2021 verschoben?

Der eigentlich für das Jahr 2021 geplante Zensus wurde aufgrund der Auswirkungen der weltweiten Coronavirus-Pandemie verschoben. Hierbei war vor allem von Relevanz, dass sich die COVID19-Pandemie auch negativ auf die Kapazität und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung auswirkte und diese nicht wie vorgesehen durchgeführt werden konnten.

Wie wird der Zensus 2022 durchgeführt?

Entgegen der Vorstellung, dass bei einer Volkszählung ein Interviewer quasi von Tür zu Tür geht und die Bevölkerung befragt, findet die Zählung in großen Teilen tatsächlich durch Auswertung von Verwaltungsdaten statt. Diese werden zum Beispiel von den Einwohnermeldeämtern zur Verfügung gestellt. Die sogenannte registergestützte Durchführung der Volkszählung war jedoch schon beim Zensus 2011 Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in einem Urteil vom 19.08.2018 bestätigt, dass der Zensus 2011 verfassungskonform umgesetzt wurde.

Der Zensus 2022 wird digital – Grundlage für die erhobenen Daten sind daher bereits vorhandene Verwaltungsdaten. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern zu.

Wer wird befragt?

Eine Befragung von Bürgern im Rahmen des Zensus 2022 findet in Haushalten lediglich stichprobenartig statt. In Gemeinschaftsunterkünften wie beispielsweise Wohnheimen wird dagegen eine Vollerhebung durchgeführt. Eine Befragung findet ebenfalls im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung statt: Hierbei werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt.

Was ist mit dem Datenschutz?

Vor dem Hintergrund der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) muss der Zensus 2022 den datenschutzrechtlichen Maßgaben entsprechen. Dies betrifft insbesondere auch das Testverfahren, das dem eigentlichen Zensus vorgeschaltet ist und im Vorfeld durchgeführt wird. Ein zentraler Datenpool stellt dabei Angaben zu allen in den deutschen Melderegistern vorhandenen Personen zusammen und testet unter anderem die Funktionstüchtigkeit der Datenübertragung.

Hier kam es in der Vergangenheit aus Sicht von Datenschützern zu Unregelmäßigkeiten. So wurden Daten zusammengeführt, ohne dass diese anonymisiert oder pseudonymisiert wurden.

klugo tipp

Beim tatsächlichen Zensus besteht grundsätzlich kein Anlass zur Sorge, denn: Die Zusammenführung von Daten – und speziell die Verbindung mit dem Klarnamen – ist stets Schutzmechanismen unterworfen, die Bürgerinnen und Bürger vor einem unzulässigen Eingriff in die Intims- und Privatsphäre schützen.

Aktuell sind die Konflikte rund um das Testverfahren größer als die Bedenken, die unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes gegen den eigentlichen Zensus 2021 laut werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem ersten Beschluss eine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung des Testverfahrens und somit den Eilantrag des Klägers abgelehnt.

Abfrage zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation

Durch den Zensus 2022 werden nicht nur grundlegende Daten zur Bevölkerung ermittelt; der Zensus 2022 soll vielmehr auch Aufschluss darüber geben, wie die bundesdeutschen Bürger und Bürgerinnen leben und wie die Wohnsituation aussieht. Dabei verpflichtet das Zensusgesetz 2022 Eigentümer und Hausverwalter dazu, Angaben über den von ihnen vermieteten Wohnraum zu machen. Diese Angaben werden an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder gegeben und finden so Eingang in die Volkszählung.

Die DSGVO stellt aber auch hier neue Anforderungen, die für den Datenschutz von Bedeutung sind. Da Wohnungsunternehmen bzw. Vermieter im weitesten Sinne personenbezogene Daten zu ihren Mietern speichern, ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung unmittelbar einschlägig. Allerdings werden diese Daten für einen bestimmten Zweck erhoben, der mit dem Mietverhältnis einhergeht. Nur so kann die Speicherung als Form der Verarbeitung der personenbezogenen Daten überhaupt rechtlich zulässig im Sinne von Art. 6 DSGVO sein.

klugo tipp

Auch Vermieter müssen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleisten. Sie gelten nach der DSGVO als Verantwortliche und müssen sich Verstöße, die auf einer unrechtmäßigen Verarbeitung von personenbezogenen Daten beruhen, nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung zurechnen lassen.

Die Regelung zur Weitergabe von Daten für Vermieter jeder Größenordnung findet sich in Art. 13 DSGVO. Demnach obliegt es dem Vermieter, den Mieter über die Weitergabe der Daten zu informieren – und das gilt auch bei der Weitergabe zu statistischen Zwecken im Rahmen des Zensus 2022. Üblicherweise geschieht das in Form einer Generalklausel im Mietvertrag. Diese entbindet den Vermieter dann davon, die Mieter zusätzlich von der Weitergabe an die Statistischen Ämter des Bundes bzw. der Länder zu unterrichten.

Was ist, wenn der Vermieter gegen die Informationspflicht verstößt?

Rechtsgrundlage für die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Mieter ist Art. 6 Abs. (1) Buchstabe (e) DSGVO i. V. m. § 10 Abs. (2) ZensG 2022.

Dabei handelt es sich um folgende Daten:

  • Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen
  • Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen

Datenschutz kann nur dann funktionieren, wenn er der Prämisse der Transparenz genügt. Dazu zählen insbesondere nach der DSGVO auch die Informationspflichten, die sich aus Artikel 13 der Vorschrift ergeben. Werden demnach personenbezogene Daten erhoben, dann muss der Verantwortliche nicht nur Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage mitteilen, sondern auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern ein Datenschutzbeauftragter für das Unternehmen tätig ist. Das gilt genauso im Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter: Auch hier muss der Vermieter den Mieter umfassend im Sinne der genannten Vorschrift informieren.

Ob Zensus oder nicht – die vertragliche Bindung zwischen Mieter und Vermieter ist nicht immer frei von Konflikten. Dennoch kommt dem Datenschutz eine besondere Rolle zu, die auch im Rahmen der Volkszählung 2022 Beachtung verlangt. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Datenschutzrechtliche Grundsätze im Rahmen des Zensus 2022:

  • Die Weitergabe von Daten im Rahmen des Zensus 2021 muss den Erfordernissen der DSGVO genügen.
  • Das beinhaltet hauptsächlich auch die Informationspflicht des Vermieters.
  • Durch die Volkszählung werden statistische Daten erhoben, die unter anderem bei politischen Entscheidungen und Planungen von Relevanz sind.
  • Wichtige Eckdaten sind dabei auch Angaben zur Wohnsituation, die durch Befragung von Vermietern und Wohnungseigentümern erhoben werden.

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