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Das musst du wissen Prüfung durch die Steuerfahndung

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Die Steuerfahndung, kurz Steufa, hat die Aufgabe Steuerstraftaten zu ermitteln. Die ermittelnden Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Beamten des Polizeidienstes.

von KLUGO
26.10.2017
7 Min Lesezeit

Prüfung durch die Steuerfahndung Das Wichtigste in Kürze

  • Die bekannteste Art der Prüfung durch die Steuerfahndung ist die Hausdurchsuchung.

  • Eine Hausdurchsuchung ist nur erlaubt, wenn ein Richter per Durchsuchungsbeschluss zugestimmt hat oder wenn „Gefahr im Verzug“ ist.

  • Die Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss ist der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit.

  • Die Hausdurchsuchung in Privaträumen ist ab 6:00 Uhr morgens, vom 1. April bis zum 30. September sogar schon ab 4:00 Uhr morgens erlaubt.

  • Lasse die Fahnder nicht freiwillig in deine Räume, sondern nur wegen des Durchsuchungsbeschlusses und nur in dem dort genannten Rahmen.

  • Im Fall einer Prüfung durch die Steuerbehörde solltest du deinen rechtlichen oder steuerrechtlichen Berater dazuholen.

Was bedeutet Steuerfahndung?

Innerhalb der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer befasst sich die Steuerfahndung mit der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und in diesem Zusammenhang auch mit der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen.

§ 208 Steuerfahndung nach AO

In Absatz (1) der Abgabenordnung (AO) werden die Aufgaben der Steuerfahndung aufgezählt:

  1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,

  2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen

  3. sowie die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Steuerfahndung und Hausdurchsuchung

Die bekannteste Aktivität der Steuerfahndung ist die Hausdurchsuchung. Gerne in den frühen Morgenstunden klingeln Beamte der Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft beim Betroffenen, um dessen Privat- oder Geschäftsräume zu durchsuchen.

Das ist ein starker Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen. Erlaubt ist er nur, wenn ein Richter per Durchsuchungsbeschluss zugestimmt hat oder wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Zweck der Durchsuchung durch das Warten auf den Durchsuchungsbeschluss gefährdet wäre. Eine solche Ausnahme müssen die Beamten aber genau darlegen und das Bundesverfassungsgericht stellt hier hohe Anforderungen.

Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss ist, dass der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit besteht.

Diese Schwelle ist zwar recht niedrig, der Durchsuchungsbeschluss muss aber Angaben darüber enthalten,

  • welche Taten genau dem Beschuldigten zur Last gelegt werden, einschließlich der Steuerarten und der Veranlagungszeiträume (Jahre),

  • welche konkreten Tatsachen dem strafrechtlichen Vorwurf zugrunde liegen,

  • welche Räume durchsucht werden sollen (Adresse),

  • und welche Beweismittel gesucht werden.

Außerdem darf die Durchsuchung nicht unverhältnismäßig sein. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Betroffene schon vorher seine Mitwirkung signalisiert hat.

Wie läuft die Steuerfahndung ab?

Die Fahnder klingeln oft früh. Zulässig ist eine Durchsuchung in Privaträumen ab 6:00 Uhr morgens, vom 1. April bis zum 30. September sogar schon ab 4:00 Uhr morgens.

Die Fahnder weisen sich aus und legen den richterlichen Durchsuchungsbeschluss vor. Den solltest du dir als Betroffener gründlich durchlesen. Zur Mitwirkung bist du nicht verpflichtet, insbesondere solltest du die Beamten nicht freiwillig in deine Räume lassen, sondern nur wegen des Durchsuchungsbeschlusses und nur in dem dort genannten Rahmen.

Zwar ist es als Betroffener nicht deine Aufgabe, bei der Durchsuchung mitzuhelfen. Es kann aber durchaus sinnvoll sein. So kannst du dich dazu entscheiden, die gesuchten Beweismittel unter Hinweis auf den Durchsuchungsbeschluss herauszusuchen und zu übergeben; eine andere Frage ist, ob dies „freiwillig“ geschieht: Auch bei einer Herausgabe kannst du sofort zu Protokoll geben, dass dies nicht freiwillig erfolgt und du der Mitnahme widersprichst. Immerhin kannst du durch die Übergabe „unter Protest“ vermeiden, dass deine Räume durchsucht, für dich wichtige andere Unterlagen mitgenommen, Schränke und andere Behältnisse aufgebrochen oder gar zufällig Beweise für andere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gefunden werden.

infografik strafen für steuerhinterziehung
Wann spricht man von einer Steuerhinterziehung? – Infografik

Außerdem solltest du als Betroffener deinen rechtlichen und/oder steuerlichen Berater anrufen. Das darf dir nicht verwehrt werden. Allerdings dürfen die Fahnder sicherstellen, dass es auch wirklich nur der Berater ist, der angerufen wird. Also wird häufig ein Beamter für dich als Betroffenen wählen und später das Telefon übergeben. Die Fahnder müssen nicht auf das Eintreffen deines Beraters warten, tun dies aber im Regelfall, wenn der Berater zeitnah erscheinen kann.

Zusammenfassung:

Die Steuerfahndung kann früh am Morgen kommen, im Sommer schon ab 4:00 Uhr. Akzeptiere alle Aktivitäten im Rahmen des Durchsuchungsbeschlusses, erwähne jedoch, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmungen nicht freiwillig geschehen.

Was darf die Steuerfahndung?

Anschließend darf die Durchsuchung mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Es ist also zulässig, deine Wohnung oder Behältnisse zwangsweise zu öffnen, wenn das erforderlich ist. Auch Telefonate, außer mit deinem Verteidiger, dürfen überwacht werden und selbst die Durchsuchung deiner Person ist zulässig.

Lies den Durchsuchungsbeschluss genau durch und prüfe, welche Aktionen der Steuerfahndung gestattet sind. Überprüfe auch, ob sich dieser Durchsuchungsbeschluss wirklich auf deine Räume bezieht und ob er nicht älter als 6 Monate ist.

Beschlagnahme der Buchführung

Auch eine Beschlagnahme von Buchführungsunterlagen ist unter bestimmten Umständen möglich. Das gilt selbst dann, wenn diese sich bei deinem Steuerberater befinden. Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin dürfen Bilanz- und Buchführungsunterlagen so lange beschlagnahmt werden, wie sie noch zur Erstellung deiner Abschlüsse und Erklärungen benötigt werden. Eine Beschlagnahme der Buchführung solltest du durch vorbereitende Maßnahmen vermeiden.

Beschlagnahme während der Betriebsprüfung

Ein Betriebsprüfer darf im Rahmen einer Betriebsprüfung keine Gegenstände beschlagnahmen. Allerdings bittet der Prüfer gerade bei kleinen Unternehmen häufig darum, die Buchführungsunterlagen mit in sein Büro nehmen zu dürfen. Dem musst du als Inhaber des Betriebs aber nicht zustimmen. Eine Beschlagnahme, also ein Mitnehmen von Gegenständen gegen deinen Willen, ist nur im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens möglich.

Wie verhalte ich mich, wenn die Steuerfahndung kommt?

Wenn es ungewöhnlich früh an deiner Tür klingelt, solltest du in jedem Fall Ruhe bewahren. In deine Räume musst du grundsätzlich niemanden hineinlassen, wenn das nicht in einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss angeordnet ist.

Im Folgenden fassen wir für dich zusammen, was du bei einem Besuch der Steuerfahndung tun bzw. unterlassen solltest.

Was du NICHT tun solltest bei der Durchsuchung:

  • Unternimm nichts, was den Anschein erweckt, als wolltest du Beweismittel beiseiteschaffen. Du riskierst eine vorläufige Festnahme und einen Antrag auf Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr.

  • Entbinde deinen Steuerberater und Rechtsanwalt nicht von der Verschwiegenheitspflicht.

Was du tun solltest bei der Durchsuchung:

  • Lass dir die Ausweise aller Personen zeigen und lies dir den Durchsuchungsbeschluss gründlich durch. Bezeichnet er deine Räume? Wie alt ist er? Mehr als 6 Monate musst du nicht akzeptieren.

  • Erkläre dich nicht mit der Durchsuchung einverstanden, sondern lass die Beamten ausdrücklich nur wegen des Durchsuchungsbeschlusses in deine Räume.

  • Bitte darum, deinen rechtlichen und/oder steuerlichen Berater anrufen zu dürfen. Kann er kurzfristig vor Ort sein, werden die Beamten häufig warten, bis er kommt.

  • Vermeide jedes weiter gehende Gespräch mit den Beamten, auch über vermeintlich harmlose Dinge wie Urlaub oder Kinder. Sofern weitere Personen, Familienangehörige oder Mitarbeiter anwesend sind, lass Gespräche nicht zu.

  • Informiere im Unternehmen die Geschäftsleitung und ggf. die Rechtsabteilung.

  • Lass dir am Ende der Durchsuchung ein Verzeichnis der beschlagnahmten und mitgenommenen Gegenstände aushändigen. Hierauf hast du ein Recht.

  • Erkläre ausdrücklich, dass du mit der Mitnahme der beschlagnahmten Gegenstände nicht einverstanden bist. Du beugst dich lediglich der Beschlagnahme.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Steuerrecht und Steuerfahndung helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte für Steuerstrafrecht stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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