Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
abmahnung-wegen-krankheit-header
THEMEN

Abmahnung wegen Krankheit: Geht das?

Kranke Arbeitnehmer stehen unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Eine Abmahnung wegen Krankheit ist nicht ohne Weiteres möglich. Da man nicht selbstverschuldet an Krankheiten leidet, ist eine Krankheit allein nicht abmahnbar. Anders sieht es dagegen aus, wenn keine Krankschreibung eingereicht wird und man ohne Abmeldung der Arbeit fernbleibt. Auch vorgetäuschte Krankheiten können Grund für eine Abmahnung oder fristlose Kündigung sein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Arbeitnehmer dürfen nicht abgemahnt werden, nur weil sie krank sind.
  • Abmahnungen wegen Krankheit sind nur bei einer fehlenden oder zu spät eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möglich.
  • Auch vorgetäuschte Krankheiten sind ein möglicher Grund für eine Abmahnung – mitunter sogar für eine fristlose Kündigung.
  • Wer sich im Krankheitsfall an die Vorgaben des Arbeitsvertrags hält, hat keine Abmahnung zu befürchten.
  • Haben Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten, stehen Ihnen die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte zur Seite.

Darf der Arbeitgeber wegen Krankheit eine Mahnung aussprechen?

Eine Abmahnung wird durch den Arbeitgeber ausgesprochen, um den Mitarbeiter über ein Fehlverhalten zu informieren, das gegen die Vereinbarungen des Arbeitsvertrags verstößt. Eine Krankheit ist jedoch nur in wenigen Fällen selbstverschuldet und damit unabhängig vom Verhalten des Mitarbeiters. Eine Abmahnung wegen Krankheit ist daher im Regelfall nicht möglich.

Dennoch gibt es einige Besonderheiten, die man als Arbeitnehmer im Krankheitsfall beachten muss. Bei verspätet eingereichten oder fehlenden Krankmeldungen hat der Arbeitgeber nämlich durchaus das Recht, den Arbeitnehmer abzumahnen.

Wann darf eine Abmahnung wegen Krankheit erfolgen?

Im Arbeitsvertrag wird festgehalten, zu welchem Tag der Arbeitnehmer im Krankheitsfall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen muss – meist entweder sofort am ersten oder spätestens am dritten Tag. Geht das Attest des Arztes nicht fristgerecht beim Arbeitgeber ein, so ist dies durchaus ein Grund für eine Abmahnung. Dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass während dieser Zeit bereits das Original vorliegt. Wer schwerwiegend erkrankt ist, kann die AU-Bescheinigung schlecht beim Arbeitgeber vorbeibringen. Zunächst genügt daher auch ein Scan oder Foto der Krankschreibung, die dann baldmöglichst auch im Original beim Arbeitgeber eingehen sollte. Hier ist auch der Postweg möglich. Wer jedoch keine Krankmeldung vorweisen kann und damit unabgemeldet von der Arbeit fernbleibt, dem droht nicht nur eine Abmahnung wegen Krankheit, sondern auch die fristlose Kündigung.

Auch im Falle eines Betruges hat der Arbeitgeber das Recht, seinen Arbeitnehmer abzumahnen oder fristlos zu kündigen. Wer unter Behauptung falscher Tatsachen eine Krankmeldung beim Arzt erschleicht, um während der Krankschreibung einer anderen Tätigkeit nachzugehen, riskiert damit nicht nur eine Abmahnung wegen Krankheit oder sogar eine fristlose Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige.

Wie sieht eine Abmahnung wegen Krankheit aus?

Damit eine Abmahnung wegen Krankheit wirksam ist, sollte sich der Arbeitgeber an exakte formale Vorgaben halten. Der konkrete Vorfall, zum Beispiel das Fehlen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sollte detailliert formuliert werden. Auch der Zeitraum, in dem das Vergehen des Arbeitnehmers stattgefunden hat, sollte in der Abmahnung wegen Krankheit erwähnt werden.

Bei einer schriftlichen Abmahnung sollte das Wort „Abmahnung“ deutlich über dem Schreiben platziert werden, ähnlich einer Überschrift, damit für den Arbeitnehmer auf den ersten Blick ersichtlich ist, dass es sich um eine arbeitsrechtliche Rüge handelt. Name und Anschrift des Abgemahnten sollten in der Abmahnung auftauchen Ort, Datum und Uhrzeit des Vergehens sollten in der Abmahnung festgehalten werden Der Arbeitgeber muss arbeitsrechtliche Konsequenzen androhen (= Kündigung), wenn sich das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiederholen sollte

Als Arbeitnehmer hat man jedoch das Recht, im Rahmen einer Gegendarstellung gegen die Abmahnung vorzugehen. Im ersten Schritt sollte man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man die wird. Die Gegendarstellung zur Abmahnung wegen Krankheit sollte immer schriftlich erfolgen. Darin muss dargelegt werden, warum es sich aus Sicht des Arbeitnehmers nicht um ein Vergehen gegen die arbeitsvertraglich vereinbarten Bedingungen handelt. Durch die Gegendarstellung wird die Abmahnung unwirksam, sofern der Arbeitgeber nicht den gerichtlichen Weg einschlagen möchte. In diesem Fall wird das zuständige Arbeitsgericht entscheiden, ob die Abmahnung rechtmäßig war.

Wann kann aus einer Abmahnung wegen Krankheit eine Kündigung werden?

Wenn man als Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Krankheit erhält, so erfolgt diese im Regelfall aufgrund einer fehlenden oder zu spät eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach der ersten Abmahnung erfolgt in den meisten Fällen noch keine Kündigung, obgleich der Arbeitgeber bei fehlenden AU-Bescheinigungen durchaus das Recht zu einer fristlosen Kündigung hat. Wer jedoch mehrfach wegen nicht oder zu spät eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auffällt, kann vom Arbeitgeber gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn man sich zwar telefonisch wegen Krankheit abgemeldet hat, allerdings nicht rechtzeitig oder gar keinen Nachweis des Arztes einreicht.

Wer sich krankschreiben lässt, sollte nicht anderweitig arbeiten gehen oder während der Zeit der Krankschreibung Freizeitaktivitäten nachgehen, die den Genesungsprozess negativ beeinflussen. Heißt konkret: Wer krankgeschrieben ist, darf zwar weiterhin seine Einkäufe erledigen oder einen Spaziergang machen, sollte jedoch von einem Besuch in Clubs und Discotheken absehen. Erfährt der Arbeitgeber von solchen Freizeitaktivitäten, könnte dieser von einer vorgetäuschten Krankheit ausgehen, die einen Kündigungsgrund darstellt.

Kann man wegen einer vorgetäuschten Krankheit abgemahnt werden?

Liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, hat der Arbeitgeber zunächst einmal davon auszugehen, dass eine Krankheit vorliegt. Nur wenn stichhaltige Beweise vorliegen, die eine vorgetäuschte Krankheit nahelegen, hat der Arbeitgeber das Recht, auch im Falle einer Krankmeldung eine Abmahnung auszusprechen. Dafür muss er jedoch zweifelsfrei belegen können, dass es sich um eine falsche Krankmeldung handelt – und das ist in den meisten Fällen sehr schwierig. Falls der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arbeitnehmers hat, kann er eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Stellt der zuständige Arzt des Dienstes fest, dass es sich um eine vorgetäuschte Krankheit handelt, kann nicht nur eine Abmahnung oder sogar fristlose Kündigung die Folge sein, sondern auch eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Jetzt-lesen-bild

Gründe für eine Abmahnung

"Eine Abmahnung darf nur dann ausgesprochen werden, wenn dafür ein triftiger Grund vorliegt. Als Arbeitgeber ist man dazu verpflichtet, vor einer Abmahnung die Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Für leichte Vergehen nutzen Arbeitgeber daher meist die formlose Rüge, während bei schwereren Vergehen die formale Abmahnung folgt. Die möglichen Gründe dafür sind vielfältig."

Wie kann man gegen eine Abmahnung wegen Krankheit vorgehen?

Wer eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten hat, sollte zunächst die weiteren Schritte prüfen. In vielen Fällen ist die Abmahnung bereits unwirksam, wenn formale Vorgaben nicht eingehalten wurden. Aber auch inhaltlich sind viele Fehler möglich. Handelt es sich um eine formal wirksame Abmahnung, so hat man als Arbeitnehmer das Recht, die Abmahnung nicht anzunehmen und eine Gegendarstellung zu verfassen, um so die Vorwürfe des Arbeitgebers zu entkräften. Wer auf Nummer sicher gehen und eine mögliche Kündigung vermeiden möchte, sollte dafür auf die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zurückgreifen. In der telefonischen Erstberatung von KLUGO verbinden wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Benötigen Sie im Anschluss weitere Unterstützung, können Sie direkt die Gegendarstellung durch einen unserer Partner-Anwälte verfassen lassen. Auch im Falle eines gerichtlichen Verfahrens unterstützen unsere Rechtsexperten Sie mit Rat und Tat.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.