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Diesel Fahrverbote in Deutschland
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Diesel Fahrverbote in Köln und Bonn: Welche Fahrverbote kommen noch?

Im November 2018 entschied das Kölner Verwaltungsgericht, dass ab April 2019 in Köln und Bonn ein Diesel Fahrverbot gelten soll. In der Begründung führten die Richter an, dass in beiden Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxide nachweislich nicht eingehalten wurde. Das Fahrverbot soll dafür sorgen, dass dieser langfristig nicht mehr überschritten wird.

Wo droht überall ein Diesel Fahrverbot?

Nicht nur für Köln und Bonn, sondern auch für viele andere Städte kam es nach einer Klagewelle der Deutschen Umwelthilfe (kurz: DUH) Ende 2018 zu gerichtlich angeordneten Diesel Fahrverboten. Sie waren die Konsequenz aus der dauerhaften Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxide im Jahresdurchschnitt.

Ein Diesel Verbot in den Innenstädten soll langfristig die Einhaltung der Obergrenzen gewährleisten. Diese liegen aktuell bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter – inwiefern dieser Wert wissenschaftlich haltbar ist, ist Gegenstand von aktuellen wissenschaftlichen Auseinandersetzungen.

Ebenfalls fraglich ist, ob die Urteile zu den Diesel Fahrverboten letztlich auch der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht standhalten: Das Land NRW ist hier nach den Urteilen in Berufung gegangen – noch in diesem Jahr sollen dazu die ersten Urteile erfolgen.

Berufungsverfahren verzögert die Umsetzung der Fahrverbote in Köln und Bonn

Obwohl die gerichtlich angeordneten Diesel Fahrverbote in den rheinischen Städten Köln und Bonn bereits am 1. April 2019 umgesetzt werden sollten, hat sich dies in der Praxis als schwierig erwiesen. Die noch laufenden Berufungsverfahren, die in diesem Jahr zu einem Abschluss gebracht werden sollen, behindern eine sofortige Umsetzung des Fahrverbots aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Berufung. Das heißt wiederum für die Autofahrer: Aktuell gelten noch keine Fahrverbote in Köln und Bonn.

Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil des Oberverwaltungsgerichts im Berufungsverfahren hierzu ausfällt – zumindest bis dahin gibt es für Fahrverbote in den Innenstädten von Bonn und Köln keine rechtskräftige Grundlage.

Die Fahrverbote gelten bald in sehr vielen Städten

Das noch ausstehende Urteil wird dabei wegweisend auch für alle anderen Städte in Deutschland sein: Immerhin sind in Nordrhein-Westfalen die Städte Aachen, Gelsenkirchen und Essen gegen das oben genannte Urteil ebenfalls in Berufung gegangen; die Städte Bielefeld, Bochum, Düren, Düsseldorf, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Paderborn und Wuppertal verhandeln ihre Klagen gegen das angeordnete Fahrverbot direkt vor dem Oberverwaltungsgericht.

Einen Überlick, in welchen anderen Städten und Regionen ein Fahrverbot gilt oder verhängt werden soll, finden Sie in hier:

Geplante Diesel Fahrverbote in deutschen Städten:

  • Mai 2018 in Hamburg: für Euro-5-Diesel und ältere Modelle
  • Januar 2019 in Stuttgart: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle
  • Februar 2019 in Frankfurt: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle (noch nicht umgesetzt)
  • April 2019 in Bonn: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle (noch nicht umgesetzt)
  • April 2019 in Köln: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle (noch nicht umgesetzt)
  • Juni 2019 in Mainz: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle
  • Juni 2019 in Darmstadt: für Euro-5-Diesel und ältere Modelle
  • Juli 2019 in Berlin: für Euro-5-Diesel oder älter Modelle
  • Juli 2019 in Essen: für Euro-4-Diesel und ältere Modelle
  • Juli 2019 in Gelsenkrichen: für Euro-5-Diesel und ältere Modelle

Grundlage für die Diesel Fahrverbote in Köln und Bonn

Das Verwaltungsgericht Köln sah in der deutlichen Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffoxid einen Grund für akuten Handlungsbedarf. Die Luftbelastung lag zum Teil im Jahresdurchschnitt regelmäßig bei rund 62 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Auch in Bonn wurden die Grenzwerte überschritten: Zwar war der Stickstoffdioxidgehalt in der Luft hier nicht ganz so hoch wie in Köln – die Einhaltung der EU-Grenzwerte gelang hier insgesamt trotzdem nicht.

Die Tatsache, dass die Städte bisher wenig effektive Maßnahmen gegen die Stickstoffdioxid-Belastung umsetzen konnten, hatte für das Verwaltungsgericht in Köln Signalwirkung: Ob spezielle Baumaßnahmen oder eine Änderung der Verkehrsführung – den Richtern reichten diese Versprechen nicht aus, um von einem Fahrverbot als rechtliche Konsequenz aus der dauerhaften Luftbelastung Abstand zu nehmen.

Die angeordneten Fahrverbote für die Innenstadt betrifft in Köln die gesamte grüne Umweltzone, die die gesamte Innenstadt umfasst, aber auch Teile in anderen Stadtgebieten auf der linken und rechten Rheinseite umfasst. Es gilt für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und älter und für Benziner mit der Abgasnorm Euro 1 und 2.

In Bonn sind dagegen nur der Bereich am Belderberg und die Reuterstraße durch das Fahrverbot erfasst, die als besonders belastet gelten. Beiden Städten ist gemein, dass das Fahrverbot alle Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren oder älteren Motoren betrifft sowie Benziner der EU-Klassen 1 und 2. Geplant ist, das Verbot ab September 2019 auch auf Dieselfahrzeuge der Klasse 5 auszuweiten.

Fahrverbote sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zulässig

Klar ist: Nach einem Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichtes vom Februar 2018 sind Fahrverbote in den deutschen Innenstädten grundsätzlich zulässig. Hier hatte ebenfalls die DUH geklagt und bis zur höchsten Instanz Recht bekommen. Die Fahrverbote müssen aber jeweils unter der Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden – dies geht explizit aus der Urteilsbegründung hervor.

Die Städte gehen gerichtlich gegen die Fahrverbote vor

Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes dürfen Kommunen nun Fahrverbote für unsaubere Dieselfahrzeuge aussprechen. Sollten die Städte in Berufung gehen wollen, ist noch abzuwarten, ob ein Diesel Fahrverbot auch wirklich umgesetzt wird.

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