Kündigungsgründe im Arbeitsrecht Kündigung ohne Grund: Ist das möglich?
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Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer oft ein einschneidendes Erlebnis. Besonders frustrierend kann es sein, wenn der Arbeitgeber keine Gründe für die Entlassung nennt. Doch ist eine Kündigung ohne Grund überhaupt zulässig? In diesem Artikel erfährst du, unter welchen Umständen eine grundlose Kündigung rechtens sein kann, welche Arten von Kündigungsgründen es gibt und was du tun kannst, wenn du ohne Angabe von Gründen gekündigt wurdest.
Kündigung ohne Grund Das Wichtigste in Kürze
Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist in Kleinbetrieben und während der ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses möglich.
Fristlose Kündigungen erfordern stets einen wichtigen Grund, außer während der Probezeit in Ausbildungsverhältnissen.
In der Probezeit können Arbeitgeber grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bei unrechtmäßiger Kündigung ohne Grund kannst du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Eine Abfindung bei Kündigung ohne Grund ist möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Welche verschiedenen Arten von Kündigungsgründen gibt es?
Im Arbeitsrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen drei Arten von Kündigungsgründen:
Verhaltensbedingte Gründe beziehen sich auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers, wie wiederholtes Zuspätkommen oder Diebstahl.
Personenbedingte Gründe sind Umstände in der Person des Arbeitnehmers, etwa längerfristige Krankheit oder mangelnde Eignung für die Tätigkeit.
Betriebsbedingte Gründe liegen vor, wenn der Arbeitsplatz aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen wegfällt.
Mehr Informationen zu den verschiedenen Kündigungsgründen gibt es hier.
Ist eine Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber rechtens?
Ob eine Kündigung ohne Grund rechtens ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ordentlicher (fristgerechter) und außerordentlicher (fristloser) Kündigung.
Ordentliche Kündigung ohne Grund
Eine ordentliche Kündigung ohne Grund ist in folgenden Fällen möglich:
In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Vollzeit-Beschäftigten
In den ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses
Bei befristeten Arbeitsverträgen zum vereinbarten Vertragsende
In diesen Fällen greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, sodass der Arbeitgeber keine spezifischen Gründe für die Kündigung angeben muss. Dennoch darf die Kündigung nicht diskriminierend oder sittenwidrig sein.
Fristlose Kündigung ohne Grund
Eine fristlose Kündigung ohne Grund ist in der Regel nicht zulässig. Hier muss immer ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Ausnahme: Während der Probezeit in einem Ausbildungsverhältnis ist eine fristlose Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich
Wichtig:
Eine Kündigung ohne Grund und ohne Abmahnung ist in den meisten Fällen nicht rechtmäßig. Eine Abmahnung ist größtenteils eine notwendige Voraussetzung, bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann. Solltest du also eine Kündigung ohne Grund und ohne Abmahnung erhalten, empfehlen wir dir, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen.
Darf man in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?
In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, genießt der Arbeitnehmer noch keinen vollen Kündigungsschutz. Daher kann der Arbeitgeber während dieser Zeit grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit in der Regel zwei Wochen.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen:
Die Kündigung darf nicht diskriminierend sein (z.B. aufgrund von Geschlecht, Alter oder Herkunft).
Bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung gelten besondere Schutzrechte.
In manchen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen können abweichende Regelungen getroffen sein.
Wenn du in der Probezeit gekündigt wirst und denkst, dass die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, empfehlen wir dir, eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch zu nehmen. Er kann deine individuelle Situation bewerten und dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Was kann man machen, wenn man ohne Grund gekündigt wird?
Wenn du ohne Grund gekündigt wurdest und vermutest, dass die Kündigung unrechtmäßig ist, hast du folgende Möglichkeiten:
Kündigungsschutzklage: Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung kannst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Hier wird geprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Diese Frist ist sehr wichtig und sollte unbedingt eingehalten werden, da verspätete Klagen in der Regel nicht mehr zugelassen werden. Bei der Klage musst du nicht detailliert begründen, warum du die Kündigung für unwirksam hältst; es reicht zunächst aus, die Kündigung als solche anzufechten.
Anhörung des Betriebsrats: Falls es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser vor der Kündigung angehört werden. Ist dies nicht geschehen, kann die Kündigung unwirksam sein. Der Betriebsrat hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen, wenn er sie für ungerechtfertigt hält. Auch wenn der Widerspruch des Betriebsrats die Kündigung nicht automatisch verhindert, kann er deine Position in einem möglichen Kündigungsschutzprozess stärken.
Verhandlung mit dem Arbeitgeber: Manchmal lässt sich durch ein Gespräch eine einvernehmliche Lösung finden, etwa ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung. Ein solches Gespräch solltest du gut vorbereiten und idealerweise mit konkreten Vorstellungen in die Verhandlung gehen. Bedenke aber, dass du bei einem Aufhebungsvertrag möglicherweise Nachteile beim Arbeitslosengeld hast: Lass dich daher vorher beraten.
Rechtliche Beratung: Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann deine individuelle Situation beurteilen und dich über deine Rechte aufklären. Er kann dir nicht nur bei der Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Kündigung helfen, sondern auch eine Strategie für das weitere Vorgehen entwickeln.
Kündigung ohne Grund: Ist eine Abfindung möglich?
Eine Abfindung bei einer Kündigung ohne Grund ist grundsätzlich möglich.
In folgenden Fällen kann eine Abfindung infrage kommen:
Freiwilliges Angebot des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber bietet eine Abfindung an, um eine mögliche Kündigungsschutzklage zu vermeiden.
Vereinbarung im Arbeitsvertrag: Manche Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die bei einer Kündigung eine Abfindung vorsehen.
Sozialplan: Bei Massenentlassungen in größeren Unternehmen kann ein Sozialplan Abfindungen vorsehen.
Gerichtlicher Vergleich: Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann eine Abfindung als Teil eines Vergleichs vereinbart werden.
Wichtig:
Auch wenn die Kündigung ohne Grund erfolgt ist, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe einer möglichen Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Branche.
Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer ohne Grund: Ist die Kündigung wirksam?
Als Arbeitnehmer musst du bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich keinen Grund angeben. Du musst lediglich die Kündigungsfrist einhalten und die Formvorschriften beachten (Schriftform, Unterschrift).
Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer muss hingegen ein wichtiger Grund vorliegen, etwa wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt oder es zu Mobbing kommt.
So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dir helfen, deine Situation zu bewerten und gemeinsam mit dir die besten rechtlichen Schritte zu überlegen. Er bietet dir nicht nur eine umfassende Beratung, sondern prüft auch deine Erfolgschancen im Falle eines Rechtsstreits und unterstützt dich dabei, keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Wir raten dir, erst einmal nichts zu unterschreiben, sondern dich zuerst von einem Anwalt beraten zu lassen, um deine Chancen zu prüfen.
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