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Straining: Arbeitgeber entzieht Aufgaben - was tun?

STAND 14.11.2022 | LESEZEIT 3 MIN

Der Arbeitstag zieht sich wie Kaugummi und es gibt keine Aufgaben zu erledigen: Wem alle Verantwortlichkeiten entzogen werden, setzt sich einem enormen psychischen Druck aus – und sieht die Kündigung als einzigen Ausweg. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen Straining wehren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition von Straining: Arbeitgeber entzieht Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum von mindestens sechs Monaten alle Aufgaben.
  • Straining wird als Mobbing angesehen und ist eine Methode, um Mitarbeiter loszuwerden.
  • Mitarbeiter können sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, wenn sie von Straining betroffen sind.

Was ist Straining?

Der Begriff „Straining“ geht auf das englische Verb „to strain“ zurück, das soviel wie „ziehen” oder „dehnen” bedeutet. In der Praxis beschreibt Straining einen Prozess, in dem ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter seine Aufgaben „entzieht“. Anstatt ihm zu viele Aufgaben zu geben und ihn damit zu überlasten, wird er von seinem bisherigen Arbeitsfeld abgezogen. Das Ergebnis: Die Mitarbeitenden haben keine Arbeit, fühlen sich nutzlos, sie kündigen. Damit ist Straining eine passive Form des Mobbings, die aber dieselben Folgen haben kann. Wie Sie rechtlich gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen, können Sie hier nachlesen.

Welches Ziel verfolgen Arbeitgeber mit Straining am Arbeitsplatz?

Es gibt in Deutschland einen sehr guten, arbeitnehmerfreundlichen Kündigungsschutz. Unternehmen können ohne triftigen Grund keinen Mitarbeiter entlassen – insbesondere, wenn er seinen Aufgaben gut nachkommt. Werden Mitarbeiter aus Sicht der Unternehmen zu alt oder sind sie zu teuer geworden, sehen immer mehr Organisationen in Straining eine Methode, um Mitarbeiter loszuwerden. Sie entziehen ihnen die Verantwortlichkeiten, weshalb diese sich ab einem gewissen Punkt dazu genötigt sehen, zu kündigen.

Wie kann gegen Straining juristisch vorgegangen werden?

Straining ist ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann gemäß § 823 BGB einen Schadensersatzanspruch auslösen. Demnach ist derjenige zum Schadensersatz verpflichtet, der „vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt“. Zugleich gilt Straining als Form von Mobbing.

Deshalb sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein gerichtliches Vorgehen Erfolgsaussichten hat:

  • Systematische Handlungen: Wenn nur einzelne Aufgaben oder mehrere Verantwortlichkeiten über einen kurzen Zeitraum entzogen wurden, ist das nicht hinreichend. Das Straining muss systematisch sein und ein sichtbares Ziel verfolgen: die Kündigung des Mitarbeiters.
  • Längerer Zeitraum: Das Straining muss über einen längeren Zeitraum stattfinden und dokumentierbar sein.

In welche Phasen wird Straining eingeteilt?

Den Begriff Straining führte der Arbeitspsychologe Prof. Harald Ege ein. Er hat für Straining die folgenden vier Phasen definiert:

  1. Aufgabenentzug: Dem Mitarbeitenden werden nach und nach Aufgaben entzogen. Es kommt zu keiner offenen Konfrontation, es ist eher eine passive Form des Mobbings.
  2. Langeweile: Es gibt keine Aufgaben, die der Mitarbeitende abarbeiten könnte, trotzdem muss der Mitarbeiter seine Arbeitsstunden ableisten. Dies führt zu Langeweile.
  3. Psychischer Druck: Der Aufgabenentzug und die gleichzeitige Verpflichtung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, setzt den Betroffenen unter Druck, der sich durch psychische und/oder physische Symptome äußert.
  4. Kündigung: Wird der Druck zu hoch, kündigt die betroffene Person schließlich.

Wie erkenne ich, ob ich von Straining betroffen bin?

Die folgenden Anzeichen sprechen dafür, dass Sie Straining-Opfer sind:

  • Ihr Arbeitgeber entzieht Ihnen permanent Aufgaben
  • Dies geschieht über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
  • Sie sind der Person, die Ihnen die Aufgaben entzieht, unterlegen und können sich gegen das Straining nicht wehren
  • Sie befinden sich mindestens in der zweiten Phase des Vier-Phasen-Modells
  • Sie können erkennen, welches Ziel Ihr Arbeitgeber mit dem Straining verfolgt

Wie kann ich mich gegen Straining im Job wehren?

Sind Sie der Überzeugung, dass Sie ein Opfer von Straining sind, gehen Sie wie folgt vor:

  • Konfrontation: Im ersten Schritt sollten Sie das Gespräch suchen und hinterfragen, was Ihr Arbeitgeber mit dem Entziehen von Aufgaben bezweckt. Schließlich kann es sich auch um ein unbewusstes Vorgehen oder Missmanagement handeln.
  • Protokoll: Protokollieren Sie dieses und alle weiteren Gespräche, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber führen.
  • Dokumentation: Im Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung sollten Sie alle Geschehnisse, die auf Straining hindeuten, dokumentieren. Dazu gehört auch die Sicherung von E-Mails und das Notieren von möglichen Zeugen.
  • Proaktives Vorgehen: Verfallen Sie nicht in eine passive Rolle, sondern suchen Sie weiterhin nach Aufgaben und signalisieren Sie die Bereitschaft zum Arbeiten. So können Sie sich im Zweifel vor Gericht von einem möglichen Vorwurf der Arbeitsverweigerung freisprechen.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Tritt keine Besserung ein, sollten Sie sich Unterstützung bei einem Anwalt suchen. Dieser berät Sie über ein mögliches Vorgehen gegen den Arbeitgeber und zeigt Ihnen die nächsten Schritte auf. Vereinbaren Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch in einer Erstberatung mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Arbeitsrecht.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.