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Schadensersatz für Dieselfahrer in voller Höhe?
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Schadensersatz für Dieselfahrer in voller Höhe?

Bereits seit 2015 fühlten sich etliche Dieselfahrer im Rahmen des Abgasskandals betrogen. In seinem Urteil im Mai 2020 entschied der BGH zugunsten Zehntausender Diesel-Kläger. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Höhe der Entschädigung getroffen worden. Ebenfalls unklar war, ob etwaige Deliktszinsen ausbezahlt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der BGH an dieser Stelle entscheiden wird.

Vorgeschichte des Dieselskandals

Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG illegaler weise Abschalteinrichtungen verbaut hatte, welche bereits seit dem 15.01.2013 verboten wurden. Etliche Käufer wussten nichts von diesen Manipulationen und hätten die Kaufverträge so nicht abgeschlossen. Die getäuschten Käufer erhoben daraufhin Klage gegen die Volkswagen AG. Im Mai 2020 erging ein Grundsatzurteil des BGH.

Was entschied der BGH im Mai 2020?

Im Urteil des BGH vom 25.05.2020 mit dem Aktenzeichen VI ZR 252/19, entschied der VI. Zivilsenat, dass dem Käufer eines Diesel-Fahrzeuges, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen wurde, Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG zustehen. Der Käufer kann dabei die Erstattung des Kaufpreises verlangen, muss sich dabei aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen und der Volkswagen AG das Fahrzeug wieder zur Verfügung stellen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Betroffen sind Fahrzeuge mit dem Motor EA 189, der von 2009 – 2014 verbaut wurde. Dabei handelt es sich zwar hauptsächlich um TDI-Dieselmotoren mit einem Hubraum von 1,6 Liter und 2,0 Liter. Jedoch wurde in nahezu allen Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 manipulierte Software entdeckt, vereinzelt auch in Motoren mit der Abgasnorm Euro 6.

Dabei sind Fahrzeuge folgender Fahrzeughersteller betroffen:

  • Audi
  • Mercedes-Benz
  • Opel
  • Porsche
  • Seat
  • Skoda

Wie hoch ist der Schadensersatz für Dieselfahrer?

Im Mai 2020 ist zwar eine Grundsatzentscheidung zum Dieselskandal ergangen. Allerdings wurde noch nicht die Höhe des Schadensersatzes ermittelt. Weitere Fragen blieben bisher ungeklärt. Seit Juli werden deshalb weitere VW-Verfahren verhandelt, in denen es um die genaue Schadensersatzsumme und um die Klärung weiterer offener Fragen geht. Endgültige Urteile werden in den nächsten Wochen erwartet. In den bisherigen Verhandlungen konnte allerdings bereits geklärt werden, dass bei Anrechnung der gezogenen Nutzungen der zurückzuzahlende Kaufpreis aufgezehrt wird, wenn ein bestimmter Kilometerstand überschritten wird. Das bedeutet, dass je nach Kilometerstand des Fahrzeuges die Rückzahlung geringer ausfällt und ab einem gewissen Kilometerstand eine Rückzahlung komplett entfällt.

Werden auch Deliktszinsen ersetzt?

Ebenfalls in den Verhandlungen befindet sich derzeit die Frage, ob Deliktszinsen ausbezahlt werden müssen. Aber auch hier stellte sich bereits jetzt die Meinung des BGH heraus, dass Deliktszinsen eine nicht gerechtfertigte Überkompensation darstellen. Deliktszinsen wären nur dann möglich, wenn der Käufer beweisen könnte, dass das investierte Geld auf der Bank verblieben wäre und nicht für ein anderes Fahrzeug ausgegeben worden wäre. Dies dürfte in den meisten Fällen jedoch nicht der Fall sein.

Sind auch Sie vom Dieselskandal betroffen und wollen Schadensersatz verlangen? Sind Sie sich unsicher, ob in Ihrem persönlichen Fall Aussicht auf Erfolg besteht? KLUGO hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihrer Situation gerne weiter und vermittelt Sie hierfür an einen geeigneten Fachanwalt im Dieselskandal.

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