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BMW Dieselskandal: Was kann ich als Betroffener tun?

STAND 08.05.2023 | LESEZEIT 7 MIN

Zahlreiche Hersteller waren vom weltweiten Dieselskandal betroffen – auch BMW. Für Betroffene war lange Zeit unklar, welche Ansprüche bestehen. Der Europäische Gerichtshof und der Bundesgerichtshof haben nun richtungsweisende Urteile gefällt, die auch im BMW Dieselskandal Maßstäbe setzt und alle Ansprüche klärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • BMW hat über viele Jahre behauptet, nur saubere Dieselfahrzeuge anzubieten.
  • Im Laufe der Zeit kam heraus, dass auch einige Modelle von BMW vom Diesel Abgasskandal betroffen sind.
  • Daraus resultiert ein Schadensersatzanspruch für alle Betroffenen, die ein solches BMW-Dieselfahrzeug erworben haben.
  • Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist jetzt auch klar geregelt, welche Ansprüche bestehen.
  • In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Optionen Ihnen im BMW Dieselskandal offen stehen.

Was sollte ich über den BMW Dieselskandal wissen?

Der Dieselskandal hat nicht nur in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt: Weltweit sind Millionen von Fahrzeugen betroffen. Was zu Beginn nur nach einem Problem des Autoherstellers VW aussah, hat sich nach und nach auf zahlreiche weitere Autoproduzenten ausgewirkt. Der Abgasskandal betrifft womöglich auch den Konzern BMW – hier stellt sich für viele ebenfalls die Frage nach der Beteiligung im Dieselgate-Skandal.

Entgegen aller Spekulationen hatte das Unternehmen aus dem bayerischen München aber immer wieder betont, dass man nicht an illegalen Manipulationen rund um den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen beteiligt war. Dennoch sah sich das Kraftfahrtbundesamt (kurz: KBA) in einigen Fällen zu einem Zwangs-Rückruf verpflichtet. Betroffen waren hiervon die Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und BMW M 550 3,0 Diesel Euro 6.

Im Gegensatz zu anderen Autoherstellern hatten Manipulationsvorwürfe gegen BMW jedoch vor Gericht für lange Zeit keinen Bestand, Abschaltvorrichtungen konnten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Das hat sich nun geändert, wie ein im Mai 2021 gefälltes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln klarstellte. Ein negatives Urteil aus der Vergangenheit wurde aufgehoben, der Klägervortrag für schlüssig erachtet und auch bei BMW wurde so eine Beteiligung am Dieselskandal nachgewiesen. Hintergrund des Urteils ist ein aufgetauchtes Dokument von Bosch, einem Zulieferer der BMW AG. In diesem Dokument wurden Funktionen beschrieben, die als unzulässige Abschalteinrichtung fungieren können.

Optionen im BMW Dieselskandal – Infografik
Optionen im BMW Dieselskandal – Infografik

Welche Chancen bestehen im BMW Dieselskandal auf Schadensersatz?

Der Vorwurf gegenüber BMW lautet im Zuge des Dieselskandals auf sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung der Autokäufer – bezugnehmend auf eine Software, die BMW in zahlreichen Dieselfahrzeugen einsetzt. Diese Software kann als illegale Abschalteinrichtung genutzt werden und macht somit klar, dass auch BMW am Dieselskandal beteiligt ist.

Neben dem damit einhergehenden Wertverlust, der schon aufgrund falscher Werte eintritt, bemängeln viele Betroffene nach dem durch BMW durchgeführten Software-Update auch negative Veränderungen am Fahrzeug selbst. So berichten Betroffene von einem erhöhten Spritverbrauch, einer nachlassenden Motorleistung und einem versotteten Motor. Das wiederum reduziert die Lebenserwartung der Fahrzeuge, deren ursprünglicher Kaufpreis so nicht länger zu rechtfertigen ist. Rechtlich war es außerdem nicht möglich, das Update abzulehnen – der Rückruf seitens des KBA galt als verpflichtend.

Bisher war rechtlich unklar, welche Chancen Betroffene im Falle eines Prozesses gegen BMW haben. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 21.03.2023 hat sich dies jedoch geändert. Und auch der Bundesgerichtshof hat am 26.06.2023 ein darauf basierendes, verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Jetzt ist klar: Bereits durch eine fahrlässige Handlung, die beim bewussten Einbau einer Abschalteinrichtung gegeben ist, liegt auch ein Anspruch auf Schadensersatz vor.

Wie hoch fällt der Schadensersatz aus?

Ein Großteil der bisherigen Klagen gegen BMW zielt auf die Rückgabe des betroffenen Dieselfahrzeugs ab – dafür wird der Kaufpreis erstattet. Allerdings vermindert sich die ausgezahlte Summe abhängig davon, wie intensiv das Fahrzeug bisher genutzt wurde. So ist mit einer Reduzierung der Schadensersatzzahlung zu rechnen, die sich anhand der Kilometerleistung im Vergleich zu der erwartenden Laufleistung berechnet. Dabei spricht man von einer sogenannten Nutzungsentschädigung.

Möchten Sie Ihren BMW nicht zurückgeben, ist das natürlich ebenfalls Ihr gutes Recht. In diesem Fall steht Ihnen dennoch eine Schadensersatzzahlung zu, die dann als Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs gilt. Diese Summe entspricht in der Regel ca. 5 bis 15 % des Kaufpreises.

Auch im BMW Dieselskandal haben Sie ein Anrecht auf Schadensersatz. Wie hoch die Summe ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab – zum Beispiel dem Kaufpreis und den gelaufenen Kilometern.

Verjähren die Ansprüche im BMW Dieselskandal?

Die Ansprüche gegenüber BMW im Dieselskandal verjähren mit der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren nach Bekanntwerden des Skandals. Bei vielen Kraftfahrzeugen von BMW wurde bereits im Jahr 2015 eine Manipulation festgestellt, sodass die Verjährung Ende 2018 eintrat. Einige Delikte wurden aber erst viel später aufgedeckt. Diese neuen Erkenntnisse können dazu führen, dass die Verjährung von vorne beginnt – es lohnt sich also, rund um den BMW Dieselskandal informiert zu bleiben.

Ferner hat auch der EuGH entschieden, dass ein Teil der Ansprüche auch nach dem Ablauf der Verjährungsfrist eingefordert werden kann. Hierbei spricht man von einem sogenannten Restschadensersatzanspruch. Dieser kann bis zu 10 Jahre lang geltend gemacht werden, beginnend mit dem Datum des Autokaufs.

klugo tipp

Die reguläre Verjährungsfrist im BMW Dieselskandal liegt bei drei Jahren. Ein Restschadensersatzanspruch kann aber auch binnen einer zehnjährigen Frist noch geltend gemacht werden.

Gibt es eine Wertminderung beim Software-Update?

In der Theorie geht das Dieselsoftware-Update nicht mit einer konkreten Wertminderung des Fahrzeuges einher. Die negativen Folgen des Updates, von denen zahlreiche Betroffene berichten, konnten bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden – und somit fehlt auch die Grundlage für eine Wertminderung. In der Realität sieht das meist etwas anders aus. Möchten Sie Ihren BMW mit Software-Update verkaufen, werden mögliche Kaufinteressenten gegebenenfalls wissen wollen, ob Sie ebenfalls negative Konsequenzen durch das Update feststellen konnten. Dies könnte den Wiederverkaufswert des Kraftfahrzeuges senken.

Kann man das Software-Update verweigern?

Im Rahmen des BMW-Abgasskandals hat das KBA einen verpflichtenden Rückruf der betroffenen Modelle ins Leben gerufen. Alle Modelle, die von diesem Rückruf betroffen waren, mussten einen Termin in der Werkstatt wahrnehmen, sodass das Software-Update aufgespielt werden konnte. Zwar ist es durchaus möglich, nicht zu diesem Termin zu erscheinen – allerdings droht langfristig eine Stilllegung des Kraftfahrzeuges, da mit einer illegalen Abschalteinrichtung der Weiterbetrieb des Autos nicht gestattet werden kann. Wer sein Dieselfahrzeug also weiter nutzen möchte, kommt um das Software-Update nicht herum.

Nimmt der Händler das Fahrzeug zurück?

Spätestens seit dem Bekanntwerden des BMW-Dieselskandals und dem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist klar: Betroffene haben Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeuges. Der Händler ist in diesem Fall dazu verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zurückzuerstatten. Für viele Betroffene zahlt sich diese Möglichkeit aus, denn ein angeschaffter Neuwagen ohne illegale Abschaltvorrichtung verfügt langfristig über einen sehr viel stabileren Wiederverkaufswert.

Allerdings erhalten Sie nicht die volle Kaufsumme, wenn Sie das Fahrzeug bereits seit einiger Zeit nutzen. Die gelaufene Kilometerleistung wird vom Kaufbetrag abgezogen. Es lohnt sich also, vor einer möglichen Klage gegen BMW zu ermitteln, ob die zu erwartende Schadensersatzzahlung den Aufwand rechtfertigt. In den meisten Fällen dürfte dies jedoch der Fall sein.

klugo tipp

BMW Händler sind dazu verpflichtet, vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Bereits gelaufene Kilometer werden dabei aber von der Summe abgezogen.

Welche BMW-Modelle sind betroffen?

Bei den betroffenen BMW-Modellen im Diesel-Abgasskandal unterscheidet man zwischen den vom Rückruf des Konzerns betroffenen Fahrzeugen und jenen Fahrzeugen, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden konnten.

Betroffen vom Rückruf sind:

  • BMW M550d xDrive Limousine (Herstellung zwischen 03/2012 und 10/2016)
  • BMW M550d xDrive Touring (Herstellung zwischen 03/2012 und 02/2017)
  • BMW 750d xDrive (Herstellung zwischen 07/2012 und 06/2015)
  • BMW 750Ld xDrive (Herstellung zwischen 07/2012 und 06/2015)

Auffälligkeiten konnten bei folgenden Fahrzeugen von BMW festgestellt werden:

  • BMW X3 xDrive20d
  • BMW 318d Touring (Euro 6 Norm)
  • BMW 320d (Euro 5 Norm)
  • BMW 320d GT xDrive (Euro 6 Norm)
  • BMW 520d Touring (Euro 6 Norm)
  • BMW 530d (Euro 6 Norm)
  • BMW X5 xDrive 25d (Euro 6 Norm)

Ist es ratsam, gerichtlich dagegen vorzugehen?

Ein neues Urteil des BGH vom 26.06.2023 stärkt Ihre Rechte auf Schadensersatz. Bevor Sie allerdings über ein Gerichtsverfahren nachdenken, sollten Sie prüfen, ob Sie betroffen sind. Mithilfe unseres Tools können Sie dies überprüfen und gleichzeitig hilft Ihnen unser Partner-Anwalt Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie vor Klagebeginn eine Deckungszusage für den Rechtsweg einholen. Ist dies erfolgt, können Sie bedenkenlos gegen BMW oder den Händler vorgehen – die Rechtsschutzversicherung übernimmt die zunächst fälligen Anwalts- und Prozesskosten sowie die Kosten für möglicherweise notwendige Gutachten.

Verfügen Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung, müssen Sie bei diesen Kosten in Vorleistung gehen. Erst nach Abschluss des Prozesses werden die Kosten an BMW bzw. den Händler übertragen, sofern Ihre Klage erfolgreich war. Sie erhalten alle angefallenen Kosten im Zuge des Prozesses dann zurückerstattet.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie sind vom BMW Dieselskandal betroffen und möchten gegen Hersteller oder Verkäufer vorgehen? Dann sollten Sie zunächst ermitteln, wie hoch die zu erwartende Schadensersatzzahlung ist. Dabei ist die Unterstützung eines Fachanwalts im Dieselskandal sinnvoll, der sich schon seit vielen Jahren mit allen Belangen des Abgasskandals befasst und über die notwendige Expertise verfügt. So erhalten Sie auch einen realistischen Einblick in die Chancen, die Sie im Prozess erwarten. Nutzen Sie unsere telefonische Erstberatung, um mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht verbunden zu werden und eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie einen KLUGO Partner-Anwalt für die Abwicklung des Prozesses beauftragen möchten.

FAQ – BMW Dieselskandal

Ist Ihr Kraftfahrzeug von der Rückrufaktion von BMW betroffen, so werden Sie schriftlich darüber informiert. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um eines der Modelle, deren Software strittig ist, erhalten Sie keine schriftliche Benachrichtigung.

Wenn Sie Ihr Dieselfahrzeug an BMW zurückgeben möchten, erhalten Sie die Kaufsumme erstattet. Alternativ können Sie auch ein mängelfreies Modell gleicher Qualität verlangen.

Durch Thermofenster und die illegale Abschaltsoftware sinkt der Wiederverkaufswert des Kraftfahrzeuges erheblich. Ferner stehen auch die Software-Updates in Verdacht, Verbrauch und Verschleiß zu erhöhen. So können sich auch die laufenden Kosten steigern.

Eine Schadensersatzzahlung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie das Software-Update bei Ihrem Fahrzeug haben durchführen lassen. Der Wiederverkaufswert fällt dennoch geringer aus, als zu erwarten gewesen wäre.

Möchten Sie den Restschadensersatz geltend machen, so richten Sie Ihre Klage direkt an den Hersteller des Kraftfahrzeuges. Möchten Sie dagegen die Kaufsumme abzüglich der gelaufenen Leistung zurückerstattet bekommen, so ist der Händler der richtige Ansprechpartner.

Durch die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs stehen die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen BMW sehr gut, sofern Sie eines der betroffenen Modelle erworben haben. Welche Kosten genau anfallen, lässt sich im Vorfeld nur schwer kalkulieren – neben den Prozess- und Anwaltskosten können auch Kosten für Gutachten und Zeugen anfallen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.