Der Dieselskandal betrifft in Deutschland eine große Anzahl an Fahrzeugen. Dieselfahrer können rechtliche Schritte gegen die Händler und Hersteller in Erwägung ziehen – fraglich ist jedoch, ob dies auch auf die Fahrzeuge des Herstellers BMW zutrifft.
Der Dieselskandal hat nicht nur in Deutschland für Schlagzeilen gesorgt: Weltweit sind Millionen Fahrzeugen betroffen. Was zu Beginn nur nach einem Problem des Autoherstellers VW aussah, hat sich nach und nach auf zahlreiche weitere Autoproduzenten ausgewirkt. Der Abgasskandal betrifft womöglich auch den Konzern BMW – hier stellt sich für viele ebenfalls die Frage nach der Beteiligung im Dieselgate-Skandal.
Entgegen aller Spekulationen hatte das Unternehmen aus dem bayerischen München aber immer wieder betont, dass man nicht an illegalen Manipulationen rund um den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen beteiligt war. Dennoch sah sich das Kraftfahrtbundesamt (kurz: KBA) in einigen Fällen zu einem Zwangs-Rückruf verpflichtet. Betroffen waren hiervon die Modelle BMW 750 3,0 Diesel Euro 6 und BMW M 550 3,0 Diesel Euro 6.
Im Gegensatz zu anderen Autoherstellern hatten Manipulationsvorwürfe gegen BMW jedoch vor Gericht durchweg keinen Bestand: Hier liegt bis heute kein rechtskräftiges Urteil vor, das eine Beteiligung des Autobauers an illegalen Manipulationen rund um den Schadstoffausstoß von Dieselfahrzeugen bestätigt.
Der Zwangsrückruf durch das KBA im Hause BMW betrifft nur die oben genannten Modelle. Darüber hinaus sind keine Manipulationsvorwürfe gegen BMW einschlägig. Hier bleibt abzuwarten, ob es in Zukunft noch weitere Rückrufaktionen geben wird. Das Unternehmen selbst hatte in der Vergangenheit eingeräumt, dass es hier irrtümlich zu einem Einbau der Abgas-Software gekommen war.
Für die Besitzer von BMW-Dieselfahrzeugen kann auch das versehentliche Aufspielen der Abgas-Software eine hohe wirtschaftliche Tragweite bedeuten: Obwohl gerade die betroffenen Fahrzeuge immer als besonders umweltfreundlich beworben wurden, waren sie möglicherweise tatsächlich alles andere als umweltbewusste Kraftfahrzeuge. Der einzelne Dieselfahrer könnte damit ungewollt zum Umweltsünder geworden sein und muss nun die Folgen von erhöhten Schadstoffemissionen in Kauf nehmen.
Die Folge davon ist nicht nur ein dramatischer Wertverlust in Bezug auf das eigene Dieselfahrzeug, sondern auch teure Folgereparaturen bzw. Software-Updates, die von der BMW AG für die betroffenen Modelle angeboten werden.
Entscheiden Sie sich gegen entsprechende Maßnahmen, drohen Ihnen Fahrverbote und/oder sogar der Entzug der Zulassung. Diese sind nicht einheitlich in allen Städten geregelt.
Unser Überblick zeigt, welche deutsche Großstadt welche Maßnahmen eingeleitet hat:
Auch wenn die Maßnahmen in den deutschen Großstädten unterschiedlich geregelt sind, haben Vertreter aus der Rechtsprechung eine eindeutige Meinung in Bezug auf den Entzug der Zulassung. Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung soll es rechtmäßig sein, wenn nicht nachgerüstete Dieselfahrzeuge durch die lokale Zulassungsstelle aus dem Verkehr gezogen werden.
Es stellt sich damit berechtigt die Frage, welche Rechte BMW-Dieselfahrern nun zustehen.
Zunächst könnten Ansprüche von BMW-Dieselfahrern gegen den Fahrzeughändler in Betracht kommen, bei dem das jeweilige BMW-Modell gekauft wurde. Der Grund: Dieser ist durch die vertragliche Bindung dazu verpflichtet, dass sich das gekaufte Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Eine Abweichung von den Schadstoffwerten in der durch den Dieselskandal festgestellten Höhe kann unstrittig als Mangel eingestuft werden. Dem Käufer würde damit das Recht auf Mängelgewährleistung gem. § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) zustehen.
Problematisch ist jedoch, dass sich hier eine Mängelbeseitigung nicht mehr bewerkstelligen lässt, wenn die betroffenen Modelle dem von den Herstellern angebotenen Software-Update unterzogen wurden. Die Vorgehensweise ist zudem auch unter Experten nicht unstrittig – Fachleute gehen davon aus, dass ein derartiges Update Folgeschäden wie höheren Verschleiß und einen höheren Verbrauch verursachen kann.
Lassen Sie sich als BMW-Dieselbesitzer nicht mit einem Angebot auf ein Software Update abspeisen. Ihnen stehen weitere rechtliche Möglichkeiten zu, die Sie in Erwägung ziehen sollten.
Damit bleibt für die Besitzer von BMW-Modellen nur die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hier haben die Gerichte in einem Urteil des Landgerichts Köln vom Dezember 2018 (Az. 36 O 147/18) zugunsten der Käufer entschieden – obwohl es sich um ein Fahrzeug mit der neuesten Abgasnorm Euro 6 handelte. Die Richter stellten fest, dass es sich auch bei der Zulassung von Dieselfahrzeugen der aktuellen Abgasnorm Euro 6 um eine durch sittenwidrige Täuschung erlangte Genehmigung handelte. Zwar war Gegenstand des Verfahrens ein Dieselfahrzeug des Herstellers VW – das ändert aber nichts an der Signalwirkung des Urteils..
Für BMW-Dieselfahrer kommt aktuell kein Anspruch auf Schadensersatz aus deliktischer Haftung in Betracht. Dies liegt daran, dass dem Hersteller keine illegale Beeinflussung der Abgaswerte vorgeworfen werden kann.
Durch die neu eingeführte Musterfeststellungsklage gem. § 606 Absatz 1 der Zivilprozessordnung (kurz: ZPO) werden Verbraucher in der Wahrung ihrer Rechte gestärkt: Sie können durch das neue Verfahren bei einer Vielzahl von Geschädigten auch ohne großen finanziellen Aufwand ihre Ansprüche gegenüber großen Konzernen durchsetzen. Die Musterfeststellungsklage erlaubt, dass anerkannte Verbraucherschutzverbände eine Klage auf Feststellung bestehender Ansprüche für Betroffene einreichen können. Im Dieselskandal soll mit der Klage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (kurz: vzbv) festgestellt werden, dass der Hersteller VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb ein Anspruch auf Schadenersatz aus deliktischer Haftung einschlägig ist.
Noch weiter geht die sogenannte EU-Verbandsklage, die aktuell auf europäischer Ebene diskutiert wird: Sie würde als europäisches Gesetz die Musterfeststellungsklage ersetzen und den gerichtlichen Schutz von Verbrauchern noch deutlicher stärken.
Für Dieselfahrzeuge, bei denen die Abgasmanipulationen 2015 bekannt wurden, ist diese Verjährung Ende 2018 eingetreten. Neue Erkenntnisse rund um die Manipulationen können aber dazu führen, dass diese Verjährung neu zu laufen beginnt – daher sollten Dieselfahrer hier aufmerksam die Entwicklung in der Dieselaffaire verfolgen.
Fügt man einem anderen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich einen Schaden zu, ist man dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet.
Ein sittenwidriges Verhalten kann nach Ansicht der Rechtsprechung in der Dieselaffäre unstrittig angenommen werden, da die Hersteller – und im konkreten Fall der Autobauer VW - das Ziel verfolgt haben, mit der Täuschung der Kunden in Bezug auf die Abgasgrenzwerte Umsatz und Gewinn zu erzielen. Dies hat auch das Landgericht Augsburg angenommen: Demnach ist der Hersteller eines betroffenen Fahrzeugs dazu verpflichtet, den vollen Kaufpreis inklusive Zinsen zurückzuzahlen.
Sie sind vom Dieselskandal betroffen? In unserer Erstberatung klären unsere Partneranwälte Sie sofort über Ihre Rechte auf und geben erste Handlungsempfehlungen. Auch danach lassen wir Sie nicht alleine: Bei Bedarf setzt sich der Anwalt beim Dieselskandal auch über die Erstberatung hinaus für Sie ein.
Damit wir Ihre Anfrage noch schneller bearbeiten können, teilen Sie uns über unser Kontaktformular gerne schon Folgendes mit:
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.