Promillegrenze auf dem Fahrrad
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Promillegrenze auf dem Fahrrad

Autofahrer müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn sie die gesetzliche Promillegrenze außer Acht lassen. Aber auch Fahrradfahrer müssen die Promillegrenze beachten, um Strafen zu vermeiden – das gilt nicht nur für Alkohol.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer relativen und einer absoluten Fahruntüchtigkeit.
  • Die Promillegrenzen gelten nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer und unter Umständen auch für Fußgänger.
  • Wer betrunken auf dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert im schlechtesten Fall auch den Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Da nicht nur Alkohohl die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt, ist auch das Fahrradfahren und generell die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss mit Strafe belegt.

Wie hoch ist die Promillegrenze für Fahrradfahrer?

Die Promillegrenze im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer. Allerdings ist die Promillegrenze für Radfahrer nicht identisch mit der Promillegrenze für Autofahrer.

Während die Promillegrenze für Autofahrer bei 0,5 Promille liegt, sollte der Alkoholwert im Blut als Radfahrer nicht mehr als 1,6 Promille betragen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille wird grundsätzlich die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrradfahrer angenommen: Das gilt selbst dann, wenn der Fahrradfahrer fehlerfrei und ohne auffällige Fahrweise unterwegs ist.

Die Blutalkoholkonzentration (kurz: BAK) bezeichnet die Menge Alkohol, die sich aktuell im Blut befindet. Sie wird in Gramm Reinalkohol pro Kilogramm Blut als Promillewert angegeben. Ein Promillewert von 1,0 bedeutet, dass 1 Kilogramm Blut 1 Gramm reinen Alkohol enthält.

Der Gesetzgeber berücksichtigt bei den Promillegrenzen, dass der Konsum von Alkohol schon in geringen Mengen Auswirkungen auf das Fahrvermögen haben kann – unabhängig davon, ob dabei ein Auto oder ein Fahrrad zum Einsatz kommt. Konzentrations- und Reaktionsvermögen nehmen dabei immer mehr ab, je mehr Alkohol dem Körper zugeführt wird.

Ein wichtiger Referenzwert ist in diesem Zusammenhang eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille: Sie gilt nicht nur für Radfahrer, sondern auch für Autofahrer. Der Gesetzgeber spricht hier von einer relativen Fahruntüchtigkeit.

Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was? – Infografik
Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was? – Infografik

In der Praxis bedeutet das: An sich liegt durch die Blutalkoholkonzentration auch dann noch kein Vergehen vor, wenn der Fahrradfahrer mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt. Dies ändert sich aber in dem Moment, in dem der Fahrradfahrer zusätzlich eine Fahruntüchtigkeit an den Tag legt. Anzeichen dafür ist eine unsichere Fahrweise oder die Missachtung von Verkehrsregeln bzw. Verkehrszeichen.

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Eine Promillegrenze für Fußgänger sieht der Gesetzgeber nicht vor. Daher gilt für Verkehrsteilnehmer in Bezug auf den Konsum von Alkohol: Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht!

Nicht nur Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit auf dem Fahrrad beeinträchtigen. Auch der Konsum von Drogen kann sich maßgeblich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Die Statistik zeigt: Mehrere tausend Unfälle pro Jahr passieren im Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Beim Konsum von Drogen auf dem Fahrrad gibt es zwar keine Promillegrenze – allerdings ist hier schnell der Bereich der Strafbarkeit tangiert, da alle Tätigkeiten rund um diesen Konsum als nicht legal erachtet werden. Dazu zählt beispielsweise der Besitz, der Anbau, die Herstellung, der Erwerb, der Handel und auch die Verabreichung. Werden bei einem Fahrradfahrer Drogen im Blut nachgewiesen, so ist hier insbesondere der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) einschlägig.

Wer im Straßenverkehr auch auf dem Fahrrad mit Drogen erwischt wird, muss mit weitergehenden Sanktionen rechnen: Dabei kann auch der Führerschein entzogen werden. Ebenso ist mit einem Fahrverbot zu rechnen – neben der strafrechtlichen Anzeige.

Wie hoch sind die Bußgelder und Strafen für Drogen- und Alkoholdelikte mit dem Fahrrad?

Auch mit dem Fahrrad kann eine Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss teuer werden: Während bei einem Promillewert von 0,3 "nur" mit einer Strafanzeige gerechnet werden muss, ist bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 "am Lenker" nicht nur eine Geldstrafe in Höhe eines Nettomonatslohnes fällig, sondern auch eine Eintragung von 3 Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und die Einladung zur MPU, der medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Welche Beschränkungen gelten im Straßenverkehr für Radfahrer?

Neben den genannten Beschränkungen in Bezug auf den Konsum von Alkohol und Drogen gelten daneben auch andere Beschränkungen für Fahrradfahrer, wenn sie aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

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Das Fahrrad ist keine gesetzesfreie Zone – Radfahrer unterliegen hier oft dem Irrtum, dass die Regeln, die fürs Autofahren gelten, hier nicht bindend sind. Dies ist aber keinesfalls so: Auch für das Fahrrad gelten Beschränkungen, die bei Missachtung zu Strafe führen können.

In den letzten Jahren ist hier vor allem der Gebrauch von Handys während des Fahrradfahrens relevant geworden.

Hier gilt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:

  • ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro bei der Benutzung eines Mobiltelefons
  • ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro bei der Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens durch laute Kopfhörer oder in-Ears

Wer als Fahrradfahrer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte sich bei Fragen an einen erfahrenen Anwalt für Verkehsrecht wenden. Dies gilt ganz besonders dann, wenn eine MPU angeordnet wird oder sogar Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg in Betracht kommen.

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Können Radfahrer ihren Führerschein verlieren?

Ein Fahrrad dürfen Sie in Deutschland ohne Führerschein fahren – das gilt auch für die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad. Dennoch kann ein Fehlverhalten auf dem Fahrrad auch dazu führen, dass der Führerschein fürs Auto durch die Führerscheinbehörde entzogen wird.

Im Unterschied zu Autofahrern begehen Fahrradfahrer beim Fahren mit relativer Fahruntüchtigkeit keine Ordnungswidrigkeit. Hier wird es also erst dann teuer, wenn es in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit geht oder das Führen des Fahrrads auffällig und nicht sicher ist.

Darf ich das Fahrrad schieben, wenn ich die Promillegrenze umgehen möchte?

Wer Ärger aufgrund von Alkoholkonsum vermeiden möchte, überlegt sicher, ob er nicht einfach das Fahrrad schieben kann – anstatt das Risiko einzugehen, dass es zu Problemen mit dem Gesetz kommt. Allerdings sollten auch Fußgänger mit der nötigen Weitsicht agieren, denn: Auch für diese gelten Regeln.

Fußgänger, die betrunken am Straßenverkehr teilnehmen und dabei sich selbst oder sogar andere gefährden, riskieren im schlechtesten Fall sogar eine strafrechtliche Verurteilung. In Betracht kommt dabei insbesondere § 315b des Strafgesetzbuches (kurz: StGB). Der hier geregelte gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist beispielweise dann gegeben, wenn ein Fußgänger betrunken auf die Fahrbahn torkelt.

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Auch in Bezug auf eine mögliche Schadensregulierung ist es von Belang, ob ein Fußgänger betrunken war. Die Versicherungen werden bei der Regulierung eines Verkehrsunfalls aufgrund der Trunkenheit immer mindestens eine Mitschuld des betrunkenen Fußgängers annehmen.

Bei Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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