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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungsform, die bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden greift. Es gibt verschiedene Arten der Haftpflicht, die Schäden in unterschiedlichen Bereichen abdecken.

Finanzielle Hilfe im Schadensfall

Zu einem Zwischenfall, bei dem auch ein finanzieller Schaden entsteht, kommt es schnell. Wer hat nicht schon einmal versehentlich etwas beschädigt, das ihm nicht gehörte? In solch einem Fall ist es gut, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Besonders, wenn es zu Personenschäden kommt oder das neue Auto des Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Pflichtversicherung in § 13 VVG


Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung ist im Versicherungsvertragsgesetz in § 13 festgelegt:

Absatz (1) beschreibt, dass eine Haftpflichtversicherung, die durch eine gesetzliche Pflicht abgeschlossen wird, durch eine sich im Inland befindliche Versicherung geregelt werden muss.

Nach Absatz (2) hat der Versicherer die Pflicht, dem Versicherten unter Angabe der Versicherungssumme die Versicherung zu bestätigen.

Wann eine Haftpflichtversicherung greift

Eine Haftpflichtversicherung greift bei folgenden Schäden:

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld für die geschädigte Person)
  • Sachschäden (Schadensersatz für beschädigte Gegenstände)
  • Vermögensschäden (z. B. bei Arbeitsausfall der geschädigten Person)

Privathaftpflicht als sinnvoller Schutz

Zwar besteht bei der privaten Haftpflichtversicherung keine Abschlusspflicht, Sinn macht sie jedoch trotzdem: Als Basisversicherung leistet sie im Fall eines verursachten Schadens einen finanziellen Ausgleich an den Geschädigten. Ohne Absicherung durch die Haftpflichtversicherung kann es daher schnell zu einem hohen finanziellen Schaden beim Schadenverursacher kommen.

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Beachten Sie bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung die Deckungssumme. Es ist besser, diese höher anzusetzen, da besonders bei Personenschäden schnell Forderungen in Millionenhöhe entstehen.

Der große Vorteil der privaten Haftpflichtversicherung liegt in ihrem breiten Einsatzspektrum. Dennoch gilt bei Schadensersatz der Grundsatz: Haftpflichtansprüche sind nur dann gedeckt, wenn sie privatrechtlichen Inhalt haben. Für eine Familie reicht es meist, nur einen Vertrag abzuschließen. Dabei ist es wichtig, den Partner und die Kinder mit in den Vertrag aufzunehmen, andernfalls muss die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch sie verursacht wurden, nicht aufkommen.

Wer die private Haftpflichtversicherung möglichst günstig abschließen möchte, hat folgende Möglichkeiten:

  • Selbstbehalt: Versicherer zahlen oftmals Prämien für eine Kostenbeteiligung
  • Einmalzahlung: Viele Versicherer fordern hohe Zuschläge für Ratenzahlungen
  • Single-Police: Versicherungen für Einzelpersonen können günstiger sein

Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflicht für Autofahrer

Für Autofahrer ist die Kfz-Haftpflicht laut Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Wer in Deutschland aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchte, für den ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Diese verpflichtende Haftpflichtversicherung kann darüber hinaus freiwillig beliebig erweitert werden. Während die gängige Kfz-Haftpflicht Personenschäden mit mindestens 7,5 Millionen Euro, Sachschäden mit 1,12 Millionen Euro und Vermögensschäden mit 50.000 Euro abdeckt, kommt eine Vollkaskoversicherung beispielsweise auch für Schäden am eigenen Auto auf.

In Deutschland ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich nicht umgehen. Die verpflichtende Kfz-Haftpflicht kann freiwillig erweitert werden.

Haftpflichtversicherung für Hundehalter und Bauherren

Je nach Bundesland sind Hundehalter ebenfalls dazu angehalten, eine Haftpflichtversicherung für ihr Tier abzuschließen, da sie nach § 833 BGB für etwaige Schäden haften, die ihre Vierbeiner anrichten. Auch Bauherren sollten über eine Erweiterung der Schadenssumme in der bestehenden Versicherung nachdenken: Zwar ist eine gewisse Summe in der Bauherrenhaftpflicht oftmals schon integriert, bei höheren Summen zahlt die Haftpflichtversicherung jedoch in der Regel nicht mehr.

Beratung: Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt

Wenn sich die Haftpflichtversicherung weigert, einen Schaden zu zahlen, ist dies nicht immer rechtens. In der Regel sollten Sie den gesamten Schriftverkehr und die Schadensmeldung genau dokumentieren – so haben Sie im Zweifelsfall alle Dokumente beisammen.

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt oder es zu anderen Komplikationen kommt, hilft Ihnen in unserer telefonischen Erstberatung ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter. Wir kümmern uns dabei speziell um Ihren Einzelfall und können anhand Ihrer Unterlagen eine individuelle Lösung finden.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie beim Thema Haftpflichtversicherung beachten müssen:

  • Eine allgemeine Haftpflichtversicherung greift bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
  • Eine private Haftpflichtversicherung kann wegen des breiteren Einsatzspektrums zusätzlich sinnvoll sein.
  • In einigen Bereichen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Pflicht – beispielsweise für Bauherren oder Hundehalter. Auch Autofahrer müssen eine Kfz-Haftpflicht abschließen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.