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Wohnmobil Abgasskandal: Welche Fahrzeuge sind betroffen und wie sollte ich vorgehen?

STAND 08.05.2023 | LESEZEIT 22 MIN

Schon seit vielen Jahren ist klar, dass zahlreiche Autohersteller die Abgaswerte ihrer Dieselfahrzeuge manipulierten. Dass auch Wohnmobile vom Diesel Abgasskandal betroffen sind, kam erst Ende 2020 ans Licht – und erst langsam zeigt sich, welche Ansprüche daraus für Käufer entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht nur Personenkraftwagen, auch zahlreiche Wohnmobile und Camper sind vom Abgasskandal betroffen.
  • Viele Hersteller haben manipulierte Motoren in Ihre Fahrzeuge eingebaut, in einigen Fällen sogar unwissentlich.
  • Hier gelten ähnliche Rechte – Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, Nachbesserung oder Rückabwicklung des Kaufs.
  • In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Hersteller, Modelle und Motoren vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen sind.
  • Möchten Sie Ihre Ansprüche geltend machen, stehen Ihnen die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten zur Seite.

Was sollte man zum Dieselskandal bei Wohnmobilen wissen?

Schon im Jahr 2015 kamen die ersten Fälle der Diesel Abgasmanipulation ans Licht. Damals galt VW als Schuldiger – inzwischen ist klar, dass auch viele weitere Hersteller Manipulationssoftware verwendet haben, um die Emissionswerte ihrer Kraftfahrzeuge niedrig wirken zu lassen. Während der Dieselskandal bei Personenkraftwagen schon vor vielen Jahren aufgedeckt wurde, kamen erste Fälle bei Campern erst im Jahr 2020 ans Licht. Schnell war klar, dass auch zahlreiche Wohnmobil-Hersteller bei ihren Abgaswerten betrogen haben.

Während die betroffenen Modelle auf dem Prüfstand nur geringe Abgaswerte zeigen, stellt sich im Alltag ein gänzlich anderes Bild dar. Im Straßenbetrieb übersteigen die betroffenen Wohnmobile und Camper die erlaubten Normwerte um ein Vielfaches und wären damit eigentlich nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Stickoxidausstoß von Wohnmobilen – Infografik
Stickoxidausstoß von Wohnmobilen – Infografik

Der erste Rückruf im Rahmen des Wohnmobil-Abgasskandals fand im Frühjahr 2021 statt, als zahlreiche Wohnmobil-Besitzer dazu aufgefordert wurden, mit ihrem Camper die nächstgelegene Werkstatt aufzusuchen, um dort mit dem neuen Software-Update ausgerüstet zu werden.

Zusätzlich zum Software-Update für Wohnmobile ergibt es ich im Abgasskandal aber auch ein Schadensersatzanspruch bei Betroffenen. Grundlage dieses Anspruchs ist der immense Wertverlust, den alle Käufer eines betroffenen Wohnmobils nun zu erwarten haben. Auch das Software-Update verhindert nicht, dass betroffene Camper an Wert verlieren.

Aus dem Wohnmobil Abgasskandal ergibt sich für betroffene Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz. Die Wertminderung des Campers muss also nicht einfach hingenommen werden.

Welche Wohnmobile sind betroffen?

Wer vor dem Bekanntwerden des Wohnmobil-Abgasskandals einen Camper mit manipulierter Software kaufte, steht jetzt vor einem echten Problem: Die starke Wertminderung des Wohnmobils macht einen Weiterverkauf nahezu unmöglich, während die Betriebserlaubnis aufgrund gefälschter Abgaswerte ebenfalls bedroht ist. Nur über das Nachrüsten eines Software-Updates darf das Wohnmobil auch weiterhin genutzt werden – doch auch hier vermutet man negative Auswirkungen auf Motorleistung und Verschleiß.

Folgende Motoren sind vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen:

Fiat / Iveco Daimler VW
1.3 Liter Multijet OM 622 EA189
1.3 Liter 16V Multijet OM 626 EA288
1.6 Liter OM 651
1.6 Liter Multijet
2.0 Liter
2.0 Liter Multijet
2.2 Liter Multijet II
2.3 Liter
2.3 Liter Multijet
3.0 Liter

Fiat und Iveco Wohnmobile

Bei Fiat und der Tochterfirma Iveco wurden zwischen 2014 und 2019 in zahlreichen Wohnmobil-Modellen manipulierte Dieselmotoren eingebaut. Betroffen sind vor allem der Fiat Ducato, aber auch die Iveco Fahrzeuge Daily Hi-Matic, Daily 4x4 und Eurocargo. Viele dieser Fahrzeuge sind auch von einer Rückrufaktion betroffen.

Daimler Wohnmobile

Auch Daimler hat wissentlich die Dieselmotoren manipuliert, um so die Abgaswerte auf dem Prüfstand niedriger erscheinen zu lassen, als sie in der Realität sind. Die Motoren wurden vor allem in den Modellen Marco Polo, in der V-Klasse sowie in Vito, Viano und Sprinter eingebaut. Auch hier sind bereits zahlreiche Wohnmobile von der Rückrufaktion betroffen.

VW-Wohnmobile

Der Abgasskandal hat mit VW begonnen – und auch die Wohnmobile der Marke sind betroffen. Hier wurden die manipulierten Motoren vor allem in den Modellen T5 und T6, die auf dem Markt auch als „California“ bekannt sind, verbaut. Außerdem sind Crafter vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen.

Andere Hersteller

Die manipulierten Dieselmotoren von VW, Daimler, Fiat und Iveco wurden nicht nur in firmeneigenen Fahrzeugen genutzt, sondern auch an viele andere Hersteller von Wohnmobilen weiterverkauft.

So finden sich auf dem Markt zahlreiche Modelle anderer Hersteller, die ebenfalls vom Wohnmobil Abgasskandal betroffen sind:

  • Adria
  • Bimobil
  • Bürstner
  • Carado
  • Campereve
  • Capron Carado und Capron Sunlight
  • Carthago
  • Challenger
  • Chausson
  • Concorde
  • Custom-Bus
  • Dethleffs
  • Dreamer
  • Elios
  • Eura
  • Fleurette
  • Forster
  • Frankia
  • Giottiline
  • Hobby (Hobby, A60 GF, A65 GM, A70 GM, K60 FT, K65 ES, K65 ET, T65 FL, T65 GQ, T70 E, T70 F, T70 FL, T70 GE, T70 GQ, V60 GF)
  • Hymer (Hymer, 544, 544PL, B 504, B 514, B 525 SL, B 544, B 550, B 550 MC, B 580, B 580 MC, B 600, B 655 SL, B 660 SL, B 675 SL, B 680, B 680 MC, B 690 MC, B 880 ML, B 890 ML, BCM 660, BCM 665, BM 525, Cape Town V220, Car, Duo Car S, Free S 600, Grand Canyon, Grand Canyon S, Grand Canyon S 4x4, MLI 580, MLI 620, MLI 630, MLT, MLT 560, MLT 560 4x4, MLT 570, MLT 570 4x4, MLT 580, MLT 580 4x4, MLT 620, MLT 620 4x4, T 740 SL, Yellowstone)
  • Iteneo
  • Itineo (600, 650, 700, 740)
  • Karmann (Karmann, Davis 600 Lifestyle, Dexter 550, Mobil Colorado, Mobil Colorado TI)
  • Kentucky (Kentucky, Camp Axa)
  • Knaus (Knaus, Knaus BoxStar 630 ME, Live Wave 650 MF, R03, R04, R05, R07, R11, R15, R16, R17, R18, R19, R20, R21, R22, R41, R47, R48, R50, R57, R58, R59, R62, R64, Van I E50 MEG, Vansation I 600 ME, Vantourer K250 LR62)
  • La Strada Avanti XL)
  • Laika Ecovip 309)
  • LMC (LMC, Breezer A714, Explorer Premium i-70, T-Serie, T672)
  • Malibu 600 Charming GT
  • Mercedes Marco Polo
  • Mobilvetta (KEA P68, M-Liner)
  • Morelo (Home 74 HX, Home 79 LX, Home 83 LBX, Home 83 MX, Palace 88 LB)
  • Niesmann + Bischoff (Arto, Arto 66L, Arto 72, Arto 76, Arto 77E, Arto 78F, Arto 79E, Arto 79F, Arto 79 LE, Arto 8, Arto 88E, Arto 88EK, Arto 88LF, iSmove 6.9 E, iSmove 7.3 E, NB 30 7.4B, NB 30 7.4 E, Smove 7.4B, Smove 7.4 E)
  • PLA (Siena T385)
  • Phoenix (Midi-Alkoven 7100, Midi-Alkoven 7400, Midi-Liner 6700 RS, Midi-Liner 8200 L)
  • Pössl (KW 20, KW 22, KW 24, KW 25, KW 34, KW 35, KW 40, KW 44, KW 45, KW 46, KW 503, Roadcar 600, Roadcar 640, Roadcar R 540, Roadcruiser, Roadstar 600L)
  • Rapido (S6, S8, S10, S11, S70, S80, S90)
  • Rimor (Super Brig Suite)
  • Roller Team (Magnifico 285TL, Zefiro 266 TL)
  • Sun Living (Compact, Lido Lido M46 SP, V-Series)
  • Tourne (Mobil)
  • Volkswagen (California, California Beach)
  • Weinsberg (CaraBus 540 MQ, CaraBus 600 ME, CaraBus 600 MQ, CaraBus 600 MQH, CaraBus 630 ME, CaraCompact 600 MEG, CaraCompact 600 MF, CaraHome 600 DGK, CaraHome 700 DG, CaraLoft 600 MF, CaraLoft 650 MEG, CaraLoft 650 MF, CaraLoft 700 MEH, CaraLoft 700 MEK, CaraSuite 650 MF, CaraSuite 700 ME, CaraTour 540 MQ, CaraTour 600 DQ)
  • Westfalia (Amundsen, Club Joker, Club Joker City, Columbus, Kepler, Sven Hedin, West)
  • XGO (Dynamic)
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Prüfen Sie in den Fahrzeugpapieren Ihres Wohnmobils, ob einer der genannten Dieselmotoren in Ihrem Wohnmobil verbaut wurde. Ist dies der Fall, so haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz.

Welche Folgen hat der Abgasskandal bei Wohnmobilen?

Im Verlauf des Diesel-Abgasskandals hat sich schnell gezeigt, dass betroffene Fahrzeuge stark an Wert verlieren – an einen Weiterverkauf ist also kaum zu denken, ohne beträchtliche Verluste in Kauf zu nehmen. Auch zahlreiche Wohnmobile sind von diesem Wertverlust betroffen – und der oftmals sehr hohe Kaufpreis der Fahrzeuge macht das Geschehen umso ärgerlicher. Selbst sehr neue und moderne Modelle verlieren schnell Wert im fünfstelligen Bereich.

Ein weiteres Problem stellen die drohenden Fahrverbote dar. Schon jetzt dürfen Diesel-Fahrzeuge einige Straßen in Deutschland nicht mehr befahren. Durch den Wohnmobil-Abgasskandal könnten künftig deutlich mehr Menschen von diesen Verboten betroffen sein.

Außerdem sehen sich viele Inhaber der oben genannten Modelle mit Rückrufaktionen konfrontiert. Dabei muss das Fahrzeug mit einem Software-Update versehen werden, um die Abgaswerte auch im Straßenverkehr zu reduzieren. Finden die Hersteller für dieses Problem keine Lösung, bleibt der Schadstoffausstoß zu hoch und es droht der Entzug der Straßenzulassung für betroffene Fahrzeuge – sie dürfen also nicht mehr genutzt werden.

Muss mein Wohnmobil ein Software- oder Hardware-Update erhalten?

Zahlreiche Rückrufaktionen im Wohnmobil-Abgasskandal haben bereits stattgefunden. Die Fahrzeughalter wurden dazu aufgefordert, ihr Wohnmobil in einer Werkstatt nachrüsten zu lassen – viele weitere Modelle werden voraussichtlich noch folgen.

Im Zuge der Rückrufaktion sind die Hersteller dazu verpflichtet, den Schadstoffausstoß der betroffenen Camper zu reduzieren. Gerade aus dem Bereich der Personenkraftwagen werden dafür vor allem Software-Updates angeboten, die jedoch auch in der Kritik stehen. Erfolgversprechender scheint ein Hardware-Update zu sein, bei dem Komponenten am Motor ausgetauscht werden. Dieser Schritt ist allerdings deutlich kostenintensiver als ein Software-Update und wird daher bislang nur selten durchgeführt. Die Hersteller versuchen, diese Maßnahme zu vermeiden. Aktuell stehen daher nur Software-Updates seitens der Hersteller zur Verfügung, die die Abgaswerte betroffener Wohnmobile reduzieren sollen.

Wenn Sie von der Rückrufaktion betroffen sind und Ihr Camper ein Software-Update benötigt, werden Sie vom Hersteller dazu aufgefordert, die nächstgelegene Vertragswerkstatt aufzusuchen und das Software-Update durchführen zu lassen. Dazu sind Sie rechtlich verpflichtet – andernfalls droht die Stilllegung des Campers. Dennoch sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie das Software-Update in Anspruch nehmen möchten. Denn es handelt sich dabei um einen großen Eingriff in das Wohnmobil und kann negative Konsequenzen (z. B. höherer Verbrauch, geringere Leistung oder mehr Verschleiß am Motor) nach sich ziehen.

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Sie sind zum Software-Update verpflichtet, wenn es bei Ihrem Camper zu einer Rückrufaktion kommt. Sie sollten zusätzlich aber andere Optionen in Betracht ziehen, um den Wertverlust auszugleichen.

Was können Betroffene tun?

Wenn Ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist, stehen Ihnen gleich mehrere Optionen zur Verfügung. Grundsätzlich sind alle Camper, die über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen, nicht zulassungsfähig für den regulären Straßenverkehr. Insofern handelt es sich um einen Sachmangel, für den der Hersteller haftet. Haben Sie das betroffene Fahrzeug innerhalb der letzten 24 Monate erworben, so können Sie Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Dabei stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Nachbesserung: Sie haben die Möglichkeit, vom Hersteller eine Nachbesserung zu fordern – beispielsweise in Form eines Software-Updates.
  • Rückerstattung: Sie erhalten einen Teil des Kaufpreises erstattet. Hier werden die bereits gelaufenen Kilometer vom Kaufpreis abgezogen, eine sogenannte Nutzungsentschädigung.
  • Rückgabe: Sie können das Fahrzeug zurückgeben und damit den Kauf rückgängig machen und im Anschluss den Kaufpreis erstattet bekommen – auch hier mit Nutzungsentschädigung.
  • Widerruf Autokredit: Sie haben Ihr Wohnmobil vor Bekanntwerden des Abgasskandals über einen Autokredit finanziert? So können Sie über einen Widerruf des Autokredits möglicherweise schnell und problemlos vom Vertrag zurücktreten.
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Auch beim Gebrauchtwagenkauf haben Sie Anrecht auf eine Gewährleistungsfrist. Diese beträgt allerdings nur ein Jahr. Private Verkäufer sind von der Gewährleistungspflicht ausgenommen – hier können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Ist die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neuwagenkauf bzw. einem Jahr bei einem Gebrauchtwagenkauf bereits verstrichen, bleiben Sie dennoch nicht auf Ihren Kosten sitzen. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass es sich bei der illegalen Abschalteinrichtung von VW um eine „sittenwidrige Schädigung“ nach § 826 BGB handelt. Auch unabhängig von der Gewährleistungsfrist besteht so ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufs oder eine Entschädigung. Dabei gilt es allerdings, die Verjährungsfristen zu beachten.

Der generelle Anspruch auf Schadensersatz verjährt bereits nach drei Jahren zum Jahresende nach Bekanntwerden des Betruges, allerdings bleibt ein Restschadensersatzanspruch erhalten, der erst nach 10 Jahren verjährt. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Ansprüche geltend machen.

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Gerade bei Wohnmobilen wussten viele Hersteller nichts von den manipulierten Motoren, die im Camper eingebaut wurden. Hier kann es sinnvoll sein, die Schadensersatzansprüche nicht gegenüber dem Händler bzw. Hersteller des Wohnmobils geltend zu machen, sondern gegenüber dem Hersteller des Motors. Es handelt sich also um einen rechtlichen Sonderfall.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie möchten Ihre Ansprüche im Wohnmobil Abgasskandal gerichtlich durchsetzen und denken darüber nach, den Hersteller des Campers zu verklagen? Ihre Erfolgschancen stehen gut – nicht zuletzt auch aufgrund der neusten Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, die die Verbraucherrechte im Abgasskandal deutlich stärkte. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung zum Sachverhalt die telefonische Erstberatung von KLUGO, bei der wir Sie mit unseren Rechtsexperten verbinden. Im Anschluss entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen möchten – und ob Sie dabei die Unterstützung eines Fachanwalts im Dieselskandal in Anspruch nehmen.

FAQ – Wohnmobil-Abgasskandal

Die Marken Fiat und Iveco haben ihren Hauptsitz im Ausland. Selbstverständlich können Sie auch in Deutschland Klage gegen diese Firmen einreichen. Das macht auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof klar. Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Klage in Italien bzw. der Schweiz einzureichen.

Zahlreiche Wohnmobile haben bereits das neue Software-Update erhalten, um damit die illegale Abschalteinrichtung außer Kraft zu setzen. Fakt ist aber auch, dass zahlreiche Betroffene im Anschluss von negativen Konsequenzen berichten – u. a. ein Leistungsabfall, Motorstörungen oder ein höherer Verschleiß. Daher sollten Sie gründlich überlegen, ob Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug behalten möchten. Sie haben auch die Möglichkeit, das Abgasskandal-Wohnmobil an den Hersteller zurückzugeben. Der Anspruch auf Schadensersatz bleibt vom Software-Update jedoch unberührt.

Haben Sie Ihr Fahrzeug nach dem Kauf bereits nachgerüstet, zum Beispiel mit Solaranlagen oder zusätzlichen Klimaanlagen, so steigert dies den Wert des Wohnmobils. Dementsprechend werden die Kosten dafür zurückgefordert werden, wenn Sie Ihr Wohnmobil wegen des Dieselskandals zurückgeben möchten.

Das Thema Dieselskandal ist komplex, insbesondere wenn es um die Durchsetzung bei Wohnmobilen geht. Daher sollten Sie für Ihre Schadensersatzklage auf die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zurückgreifen. Verpflichtet sind Sie dazu aber natürlich nicht.

KLUGO nutzt ein umfassendes Netzwerk aus Partner-Anwälten in ganz Deutschland. Die Rechtsexperten wissen, wie Sie für Sie das Beste aus einer Schadensersatzklage herausholen und kämpfen vor Gericht für Ihre Rechte. Zudem profitieren Sie von einer telefonischen Erstberatung, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt ermöglicht – und das für Sie ganz unverbindlich.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.