Im Medizinrecht sind häufig Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient Gegenstand eines Rechtsstreits. Eine außergerichtliche Lösung kann dabei eine Mediation sein, die helfen kann, die Streitigkeiten beizulegen.
Das Medizinrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Klar ist hierbei: Nicht immer verläuft ein Eingriff einwandfrei, wodurch sich Patienten häufig nicht gut oder gar falsch behandelt fühlen. Der Behandlungsvertrag klärt aus eben diesem Grund die Pflichten und Rechte der einzelnen Parteien. In ihm ist unter anderem festgelegt, dass der Arzt sich grundsätzlich nach gängigen, modernen Erkenntnissen der Medizin zu richten hat.
Kommt es zum Rechtsstreit, stehen verschiedene Ansprüche im Raum. Neben Schmerzensgeld wird hierbei oft auch Schadensersatz gefordert. Nicht immer lassen sich allerdings Kausalitäten zwischen dem Verhalten des Arztes und einem Behandlungsverlauf nachweisen, der zur Unzufriedenheit des Patienten geführt hat – trotz des bedingungslosen Einsichtsrechts in die Patientenakte.
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So funktioniert’s:
Die Mediation im Medizinrecht gilt als verhältnismäßig kleines, aber dennoch überaus nützliches Verfahren. Es kommt immer dann in Betracht, wenn die Beteiligten eine außergerichtliche Lösung des Konfliktes bevorzugen. Einer der wesentlichen Vorteile liegt auf der Hand: Im Gegensatz zum Verfahren muss es hierbei keine Gewinner und Verlierer geben, da die Konfliktparteien bei der Mediation selbstständig zu einer Lösung des Problems gelangen. Durch die einvernehmliche Lösung haben am Ende alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Bei einer Mediation liegt es an den Beteiligten, den Mediator auszuwählen. Achten Sie daher darauf, einen Mediator zu finden, den Sie und die anderen Beteiligten passend finden. So kann dieser eine gute gemeinsame Lösung erarbeiten.
Im Rahmen einer Mediation im Medizinrecht wird den beiden Verfahrensführern in der Regel ein Experte, ein sogenannter Mediator, an die Seite gestellt. Seine Aufgabe liegt im Wesentlichen in der Leitung des Verfahrens. Seine strukturierten Vorgaben helfen idealerweise dabei, einen gemeinsamen Konsens zu finden. Nicht selten werden dabei mehrere Mediatoren gleichzeitig eingesetzt.
Das Mediationsgespräch selbst soll beiden Parteien die Möglichkeit bieten, ihre Sichtweisen und Standpunkte darzustellen. Dem Mediator kommt dabei die Aufgabe zu, Differenzen festzuhalten, aber auch Gemeinsamkeiten zu entwickeln. Mit beiden Parteien wird dann eine Problemlösung erarbeitet. Dabei werden alle verfügbaren Informationen genutzt. Im Unterschied zum konventionellen Verfahren vor Gericht steht bei der Mediation die Einigung auf eine für beide Seiten akzeptablen Lösung im Vordergrund.
Durch das Mediationsverfahren lassen sich Konflikte beilegen, ohne den Gang vor Gericht zu beschreiten. Dies ist gerade im Medizinrecht von Vorteil, denn: Gerade bei Kunstfehler- bzw. Behandlungsfehlerverfahren kommt es oft zu einer langen Verfahrensdauer – für die Betroffenen ist dies oft ein Umstand, der sie von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abhält.
Die Mediation lässt sich auch in vielen anderen Streitfällen außerhalb des Medizinrechts anwenden. Um mehr über das Verfahren im Allgemeinen und über den Ablauf der Mediation im Speziellen zu erfahren, lesen Sie unseren Beitrag Mediation: Die außergerichtliche Konfliktlösung.
Die Vorteile der Mediation im Überblick:
Vor allem bei Parteien, denen auch nach Abschluss des Verfahrens noch an einer Zusammenarbeit gelegen ist, macht es Sinn, eine Mediation anzustreben. Gerade in Fällen des Medizinrechts sind es oft starke Emotionen, die es zu kanalisieren gilt, um überhaupt eine sachorientierte Lösung erreichen zu können. Der Mediator nimmt sich hierbei die Zeit, mit allen Akteuren ins Gespräch zu treten und damit den Weg für eine sachorientierte Lösung zu ebnen.
Im Mediationsgesetz ist festgelegt, wie das Verfahren strukturiert ist und welche Aufgaben der Mediator hat:
Nach Absatz (1) und Absatz (2) wählen die Parteien den Mediator aus. Dieser muss sicherstellen, dass alle Parteien über die Mediation ausreichend informiert sind.
Nach Absatz (3) ist der Mediator allen Parteien gleich verpflichtet. Seine Aufgabe ist, die Kommunikation zwischen diesen zu fördern und gegebenenfalls getrennte Gespräche zu führen.
Ansonsten besteht im Rahmen einer Gerichtsverhandlung schnell die Gefahr, dass es zu unüberbrückbaren Differenzen kommt, die die Zusammenarbeit im Nachhinein unmöglich machen. Praxisgemeinschaften, medizinische Versorgungszentren und Krankenhäuser setzen aus diesem Grund ebenfalls häufig auf die Hilfe von Mediatoren.
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie bei einer Mediation im Medizinrecht beachten sollten:
Bei Fragen zum Thema Mediation und Medizinrecht wenden Sie sich an die telefonische Erstberatung von KLUGO, um erste Hinweise zu erhalten. Wir möchten, dass Sie schnell, sicher und unkompliziert eine erste Einschätzung durch die KLUGO Rechtsexperten und Partner-Anwälte erhalten. Zusätzlich können Sie mit Hilfe des Schmerzensgeldrechners ganz einfach die Höhe einer möglichen Entschädigung berechnen, sollte es sich um einen Schadensersatzfall handeln.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.