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Was sind Formfehler bei einer Kündigung?

Eine Kündigung muss nicht nur inhaltlich richtig sein. Auch Formfehler bei der Kündigung können dafür sorgen, dass diese nicht rechtswirksam wird und somit gegebenenfalls keine Rechtskraft entfalten kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Formfehlern verliert die Kündigung grundsätzlich ihre Wirksamkeit.
  • Fehler bei der Formulierung oder der Form erhöhen die Chance auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.
  • Typischer Formfehler ist die mündlich ausgesprochene Kündigung durch den Arbeitgeber.

Welche Formfehler können die Wirksamkeit einer Kündigung gefährden?

Es können nicht nur inhaltliche, sondern auch formale Fehler im Zusammenhang mit einer Kündigung auftreten und die Wirksamkeit der Kündigung in Rede stellen. So darf zum Beispiel eine Kündigung nur vom Geschäftsführer, Vorstand oder einem vertretungsberechtigten Dritten unterschrieben werden. Sie bedarf immer der Schriftform, entweder handschriftlich oder maschinell, und muss im Original und nie in elektronischer Form übermittelt werden. Die Kündigung ist ein empfangsbedürftiges Dokument, das beim Adressaten zugehen muss, um überhaupt Wirksamkeit entfalten zu können.

Für ihre Wirksamkeit muss die Kündigung zum einen berechtigt sein als auch den formalen Anforderungen genügen. Lassen Sie sich hierzu sinnvollerweise von einem Experten für Arbeitsrecht beraten, denn nicht jeder Fehler führt sogleich zur Unwirksamkeit der Kündigung. "
Jens Gursky
Rechtsanwalt

Das Nichteinhalten der Kündigungsfrist ist einer der häufigsten Fehler rund um die Kündigung – und zwar ganz unabhängig davon, ob die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht oder durch den Arbeitnehmer selbst ausgesprochen wird. Fälle dieser Art sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Eine zu kurze Kündigungsfrist oder andere inhaltliche sowie formale Fehler sollten durch den Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess geltend gemacht werden – nur so lässt sich verhindern, dass diese wirksam wird: Gemäß § 7 Kündigungsschutzgesetz muss nämlich innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden, da die möglicherweise unwirksame Kündigung sonst als von Anfang an wirksam gilt.

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Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Formfehler beziehungsweise eine unverständliche Formulierung vorliegt, lassen Sie sich von den KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten beraten.

Das gilt übrigens auch für alle anderen Formfehler: Eine Kündigung mit Formfehlern wird automatisch zur rechtswirksamen Kündigung, wenn sich der Betroffene nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht zur Wehr setzt.

Fehler bei Aufbau und Form eines Kündigungsschreibens – Infografik
Fehler bei Aufbau und Form eines Kündigungsschreibens – Infografik

Eine Kündigung wird in der Regel vom Geschäftsführer bzw. vom Vorstand oder auch von dem Personalleiter ausgesprochen. Nur ausnahmsweise kann in der arbeitsrechtlichen Praxis davon abgewichen werden – so zum Beispiel in dem Fall, in dem das Arbeitsverhältnis durch einen Betriebsübergang auf einen anderen Rechtsträger übergeht. § 613 a BGB sieht hierzu explizit vor, dass dann auch der neue Rechtsträger das Arbeitsverhältnis kündigen darf – solange alle weiteren Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung erfüllt sind.

Anders ist die Sachlage, wenn ein bevollmächtigter Dritter das Arbeitsverhältnis kündigt und dabei die Vollmachturkunde nicht im Original beilegt. Grundsätzlich ist die Kündigung gemäß § 174 BGB ein einseitiges Rechtsgeschäft – sie bedarf der Vorlage einer Vollmacht durch denjenigen, der die Kündigung ausspricht. Das sind neben dem Geschäfts- oder Unternehmensinhaber die Personen, die über eine Vertretungsmacht verfügen. Diese Vertretungsmacht muss dokumentiert werden. Wird die Vollmachturkunde nicht vorgelegt, kann und sollte der Betroffene die Kündigung unverzüglich zurückweisen.

Achtung: Eine Kündigung per WhatsApp gilt als Formfehler!

Eine Kündigung muss immer in Schriftform erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden, damit sie rechtsgültig ist. Somit ist eine Kündigung per WhatsApp, SMS, Fax oder E-Mail unzulässig. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht mündlich oder in elektronischer Form kündigen. Außerdem muss der Arbeitgeber – oder ein rechtmäßiger Stellvertreter – die Kündigung unterschreiben, sonst ist sie auch hier unwirksam. Erst wenn dem Arbeitnehmer die schriftliche und unterschriebene Kündigung zugegangen ist, beginnt die drei Wochen Frist für eine Kündigungsschutzklage zu laufen.

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Widerspruch bei einer Kündigung mit Formfehler

"Juristisch können Empfänger einer arbeitsrechtlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben, wenn diese einen Formfehler aufweist. Wir zeigen, was Sie wissen sollten, wenn Fehler bei der Kündigung offenkundig werden."

Geht die Wirksamkeit einer Kündigung bei Formfehlern verloren?

Fehler bei der Kündigung führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit. Im Spannungsfeld zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird aber auch bei unwirksamer Kündigung deutlich, dass das Arbeitsverhältnis auf lange Sicht wenig Aussichten auf Erfolg hat. Demnach ist hier oft der Wunsch maßgeblich, den Kündigungsschutzprozess mit einem Vergleich bzw. Zahlung einer Abfindung zu beenden.

Viele Arbeitgeber wollen sich bei Fehlern im Zusammenhang mit der Kündigung die erneute Kündigung sparen. Auch ist eine weitere Zusammenarbeit oft keine Option. Zudem hat der Arbeitnehmer häufig bereits den festen Entschluss getroffen, den Arbeitgeber zu wechseln. Somit bleibt Ihnen letztendlich noch die Möglichkeit, sich über eine angemessene Abfindung zu einigen und so einen Schlussstrich unter den Streit zu ziehen.

Wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung haben, kann Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht im Rahmen einer telefonischen Erstberatung eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Gerade, weil das Arbeitsrecht eine komplexe Materie abbildet, kommt es auf eine rechtssichere Überprüfung Ihres Sachverhaltes an. Wenn Sie eine Prüfung Ihrer Kündigung wünschen, können Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Anschluss für eine detaillierte Durchsicht und Bewertung beauftragen. Sollten Sie danach gegen die Kündigung vorgehen wollen, unterstützen unsere Rechtsexperten Sie natürlich auch auf diesem Weg.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.