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Was ist ein Arbeitsvertrag?

Nach einer erfolgreichen Bewerbung folgt der Arbeitsvertrag. Er dient als Grundlage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und regelt alle relevanten Rechte und Pflichten beider Parteien. Die wichtigsten Inhalte eines Arbeitsvertrags legt das Nachweisgesetz fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arbeitsvertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Im Arbeitsvertrag werden die grundsätzlichen Vereinbarungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten.
  • Zu den gesetzlichen Mindestanforderungen eines Arbeitsvertrages können auch individuelle und betriebsinterne Absprachen getroffen werden – sofern sie sich im gesetzlichen Rahmen bewegen.
  • Der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an einen Arbeitsvertrag, um Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicherzustellen.
  • Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie bei allen Themen rund um Ihren Arbeitsvertrag.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten werden?

Der Arbeitsvertrag ist zwingend notwendig, um eine Rechtsgrundlage für ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmer zu regeln. Dennoch sieht der Gesetzgeber hier keine zwingende Form vor. Ein Arbeitsvertrag kann daher auch mündlich abgeschlossen werden. Aber: Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wichtigsten Vertragspunkte schriftlich festzuhalten. Dies muss spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit erfolgen. Rechtsgültig ist dieser Arbeitsvertrag nur, wenn beide Parteien zustimmen. Das gilt auch für die schriftliche Variante, die von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet werden muss. Grundsätzlich dürfen die Parteien selbst über die Inhalte des Arbeitsvertrags entscheiden, kriegen hier jedoch durch Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht und individuelle Betriebsvereinbarungen einen bestimmten Rahmen vorgegeben.

Grundsätzlich können die Vertragsparteien den Arbeitsvertrag auch mündlich schließen. Für die Gewährleistung von Rechtssicherheit ist ein schriftlich abgeschlossener Arbeitsvertrag zu empfehlen, der die wichtigsten Regelungen enthält. Wenn Sie sich über den Inhalt des Arbeitsvertrages unsicher sind, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen."
Jens Gursky
Rechtsanwalt

Welche Informationen müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden?

Um Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gewährleisten, stellt der Gesetzgeber einige Mindestanforderungen an den Arbeitsvertrag, die in § 2 des Nachweisgesetzes festgehalten sind:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine eindeutige Identifizierung der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses (Enddatum bei befristeten Verträgen, sonst Hinweis auf einen unbefristeten Vertrag)
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Informationen zum Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung, Fälligkeitstermin)
  • Vereinbarungen zur Arbeitszeit
  • Angaben zum verfügbaren Erholungsurlaub
  • Kündigungsfrist
  • Weitere Regelungen, z. B. zum Tarifrecht oder gesonderte Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Es ist durchaus sinnvoll, neben den gestellten Mindestanforderungen auch weitere Regelungen festzuhalten, wenn der betriebliche Alltag dies erfordert. Hier gilt: Je detaillierter die Anforderungen formuliert sind, desto besser ist es im Streitfall. Davon profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber langfristig.

Mögliche Regelungen, die zwar nicht verpflichtend im Arbeitsvertrag festgehalten werden müssen, aber dennoch sinnvoll sind, sind unter anderem:

  • Regelungen zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (z. B. muss ab dem ersten Tag vorliegen, muss ab dem dritten Tag vorliegen etc.)
  • Überstundenregelungen – Vergütung? Freie Tage? In welchem Maß?
  • Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall – Wie lang?
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (ggf. mit Vertragsstrafe im Falle eines Vertragsverstoßes)
  • Regelungen zu möglichen Nebentätigkeiten
klugo tipp

Einen rechtssicheren und wirksamen Arbeitsvertrag aufzusetzen, kann zu einer echten Herausforderung werden – vor allem bei komplexen Absprachen, die der tägliche Arbeitsbetrieb notwendig macht. Daher sollte man noch vor dem Unterzeichnen Rücksprache mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht halten und den Arbeitsvertrag prüfen lassen.

Warum wird ein Arbeitsvertrag geschlossen?

Obgleich man zu Beginn einer neuen Tätigkeit davon ausgeht, sich im neuen Betrieb rundum wohlzufühlen, kann es dennoch mit der Zeit zu Streitigkeiten mit Kollegen oder Vorgesetzten kommen. Nur wenn im Arbeitsvertrag alle Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten wurden, hat man gerichtlich die Möglichkeit, seine Ansprüche durchzusetzen. Auch der Arbeitgeber geht mit dem Arbeitsvertrag Pflichten ein – zum Beispiel die termingerechte Zahlung des Entgelts oder eine Sorgfaltspflicht, damit der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit nicht zu Schaden kommt. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dazu, ordnungsgemäß der vereinbarten Tätigkeit nachzukommen und steht in einer Treuepflicht zum Arbeitgeber. Aber auch die Rechte der Vertragsparteien sind im Vertrag geregelt: So hat der Arbeitgeber, falls dies vereinbart wurde, das Recht, vom Arbeitnehmer Überstunden einzufordern. Gleichermaßen hat der Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub und ausreichend Pausen während der Arbeitszeit.

Kann man einen Arbeitsvertrag anfechten?

Ein Arbeitsvertrag steht unter dem besonderen Schutz des Gesetzgebers. Das heißt konkret: Man darf einen Arbeitsvertrag nicht ohne Weiteres anfechten. Soll ein Arbeitsvertrag beendet werden, so wählen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber regelmäßig den Weg der ordentlichen Kündigung. Eine Alternative, sofern beide Vertragsparteien darüber einig sind, dass der Vertrag aufgelöst werden soll, wäre ein sogenannter Aufhebungsvertrag. Hier werden die Vertragsbedingungen für die sofortige Aufhebung des Vertrages beiderseitig ausgehandelt und unterzeichnet. Wenn man den Arbeitsvertrag anfechten möchte, müssen dafür sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder aufseiten des Arbeitgebers oder aufseiten des Arbeitnehmers muss ein sogenannter Willensmangel (siehe Erklärungsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB und Eigenschaftsirrtum, § 119 Abs. 2 BGB)vorliegen. Eine weitere Situation, in der man den Arbeitsvertrag anfechten kann, ist die arglistige Täuschung(§ 123 Abs. 1 BGB).

Wenn man einen Arbeitsvertrag anfechten möchte, müssen dafür sehr strenge Vorgaben erfüllt werden. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist nur dann möglich, wenn bei einer der Vertragsparteien ein Willensmangel vorliegt oder eine arglistige Täuschung zum Vertragsabschluss führte.

Welche Formen des Arbeitsvertrages gibt es?

Es gibt verschiedene Arten des Arbeitsvertrages. Am häufigsten unterscheidet man zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag, die beide ein Arbeitsverhältnis definieren. Während der unbefristete Arbeitsvertrag bis zur Kündigung einer der beiden Vertragsparteien weiterläuft, endet der befristete Arbeitsvertrag automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt.

Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag – Infografik
Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag – Infografik

Zusätzlich gibt es aber noch viele weitere Arbeitsverträge:

  • Teilzeit-Arbeitsvertrag
  • Aushilfsvertrag
  • Arbeitsvertrag für einen Minijob
  • Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter
  • Projektbezogene Arbeitsverträge
  • Praktikantenvertrag
  • Ausbildungsvertrag

Jede dieser Vertragsformen stellt andere Anforderungen an die Vertragspartei. Damit ein Arbeitsvertrag rechtssicher ist, sollte er daher immer an diese spezifischen Anforderungen angepasst werden.

Wie kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beim Arbeitsvertrag helfen?

Nicht nur Arbeitnehmer, die gerade frisch ins Berufsleben starten, fragen sich: Was ist ein Arbeitsvertrag? Auch Arbeitgeber sind sich oftmals unsicher, wie ein rechtssicherer Arbeitsvertrag auszusehen hat. Welche Inhalte gehören hinein, welche Klauseln sind möglicherweise sogar unzulässig? Wer einen Arbeitsvertrag prüfen lassen möchte oder Unterstützung beim Aufsetzen eines Arbeitsvertrages benötigt, sollte sich dabei nicht nur an Vorlagen und Muster aus dem Internet halten, sondern einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, der sich in diesem Rechtsbereich bestens auskennt. So können Sie sicher sein, einen rechtssicheren und wirksamen Arbeitsvertrag abzuschließen, mit dem sich im Streitfall auch vor Gericht die eigenen Ansprüche durchsetzen lassen. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir Sie mit unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten, die Ihnen eine erste Einschätzung zum Sachverhalt geben. Danach können Sie selbst entscheiden, ob Sie für eine umfassende Beratung zum Thema Arbeitsvertrag auf das Know-how unserer Experten setzen möchten.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.