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Arbeitszeugnis anfechten: Jetzt agieren!

Nach der Kündigung des Jobs ist die Übergabe des Arbeitszeugnisses ein wichtiger Moment. Nachdem Sie das Arbeitszeugnis gründlich geprüft haben und damit unzufrieden sind, sollten Sie es anfechten. Wie das geht, erfahren Sie in folgendem Beitrag.

Jetzt Arbeitszeugnis anfechten:


Können Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten?

  • Sie wissen bereits, dass Ihr Arbeitszeugnis Fehler enthält?
  • Es ist zu Ihren Ungunsten geschrieben?
  • Ihr Arbeitgeber reagiert nicht?
  • Sie fürchten, dass Sie mit diesem Arbeitszeugnis schlechte Karten bei Bewerbungen haben?

Dann sollten Sie den Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. In unserer Erstberatung können Sie bereits erste Handlungsempfehlungen von einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten erhalten. Er kann Sie auch bei eventuellen Gerichtsverhandlungen vertreten, wenn der Arbeitgeber sich weiterhin weigert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben das Recht auf ein faires Arbeitszeugnis und können dies bei Ihrem Arbeitgeber einfordern.
  • Die Art des Arbeitszeugnisses können Sie selbst bestimmen.
  • Prüfen Sie Ihr Zeugnis nach Erhalt immer auf formale und inhaltliche Fehler.
  • Insbesondere, wenn Sie sich über die Formulierungen im Zeugnis unsicher sind, sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.

Arbeitszeugnis anfechten: Wie gehe ich am besten vor?

Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis korrigieren lassen möchten, dann sollten Sie, wenn nötig, die nachfolgenden Schritte gehen.

Grundsätzlich sollten Sie Änderungen möglichst zeitnahe einfordern. Schauen Sie dazu in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag. Dort können sich Fristen für das Einfordern eines Arbeitszeugnisses sowie für eventuelle Änderungen finden.

Es gilt für das Anfordern eines Arbeitszeugnisses eine gesetzliche Frist von drei Jahren. Für das Anfechten eines Arbeitszeugnisses gilt die Frist von sechs Monaten. Gerichte gehen davon aus, dass Arbeitgeber zu einem späteren Zeitpunkt Leistungen nicht mehr ordnungsgemäß bewerten können.

1. Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen

Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Arbeitszeugnis haben, sollten Sie im ersten Schritt Ihren Vorgesetzten ansprechen. Treffen Sie sich zu einem klärenden Gespräch und teilen Sie ihm mit, in welchen Punkten Sie sich eine Änderung des Zeugnisses wünschen. Legen Sie sich dazu vorab eine Argumentation sowie einen Vorschlag für die Änderung zurecht. So können Sie in ein konstruktives Gespräch gehen.

Bei einfachen formalen Fehlern sind die Chancen recht gut, dass Ihr Vorgesetzter die Änderungen umgehend veranlassen wird. Geht es um wertende Aussagen, kann es leicht zu Differenzen kommen. Lenkt ihr Vorgesetzter hier nicht ein, beenden Sie das Gespräch dennoch in einer positiven Atmosphäre. Verhärten sich bereits an diesem Punkt die Fronten, wird eine gütliche Einigung schnell unwahrscheinlich.

Fordern Sie nach dem Gespräch noch einmal auf dem schriftlichen Weg die Änderung Ihres Arbeitszeugnisses ein und geben Sie konkret an, welche Punkte Sie korrigiert sehen möchten. Geben Sie Ihrem Arbeitgeber für die Nachbesserung eine zeitliche Frist von beispielsweise 14 Tagen.

2. Arbeitszeugnis prüfen lassen

Möchten Sie einen Widerspruch gegen Ihr Arbeitszeugnis einlegen, dann sollten Sie dieses von einem Anwalt prüfen lassen. Auch wenn Ihnen gewisse Aussagen im Arbeitszeugnis vielleicht nicht schmecken, können Sie rechtlich betrachtet nicht zu beanstanden sein. Dann drohen Sie das folgende Klageverfahren zu verlieren.

Dabei kommen nicht nur finanziellen Schwierigkeiten auf Sie zu. Sie werden Ihrem Arbeitgeber nicht unbedingt in guter Erinnerung bleiben. Insofern potenzielle neue Arbeitgeber erfahren, wie Sie aus dem Betrieb ausgeschieden sind, sind die Chancen auf eine erneute Einstellung gering.

Lassen Sie das Arbeitszeugnis also vom Anwalt prüfen, damit dieser ersehen kann, ob Ihre Änderungswünsche angemessen sind und ein Klageverfahren Erfolg haben könnte.

3. Anwalt einschalten

Haben Sie sich dazu entschieden, einen Anwalt einzuschalten, sollte dieser in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber treten. In einem weiteren Gespräch können Sie mit anwaltlicher Hilfe Ihre Forderungen äußern, Ihr Arbeitgeber kann seine Sicht der Dinge darstellen. Für beide Seiten wäre es gut, wenn an diesem Punkt eine Einigung erfolgen würde. So kann ein finanziell und zeitlich aufwändigeres Klageverfahren abgewendet werden.

KLUGO vermittelt Ihnen den passenden Anwalt für Arbeitsrecht und begleitet Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu einem fairen Arbeitszeugnis. Über unsere telefonische Erstberatung erhalten Sie sofort eine erste rechtliche Einschätzung von einem Anwalt sowie Empfehlungen zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten.


Jetzt Arbeitszeugnis anfechten!

Mithilfe unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können Sie gegen ein unfaires oder schlechtes Arbeitszeugnis vorgehen. Und somit Ihre Chancen im Arbeitsmarkt steigern.

4. Klageverfahren

Erfolgt keine Einigung, kann eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erfolgen. Je nach der Ausgangssituation stehen Sie oder der Arbeitgeber in der Beweispflicht.

Arbeitszeugnis anfechten – Infografik
Arbeitszeugnis anfechten – Infografik

Warum sollte ich gegen mein schlechtes Arbeitszeugnis in Widerspruch gehen?

Vielleicht wissen Sie schon, dass Ihr Vorgesetzter Änderungen am Arbeitszeugnis nicht gutheißen und wahrscheinlich verweigern wird. Sehen Sie trotzdem einen dringenden Verbesserungsbedarf, dann sollten Sie unbedingt die notwendigen rechtlichen Schritte gehen. Arbeitszeugnisse sind für Bewerbungen unerlässlich und haben einen großen Wert. In Ihrem Bewerbungsanschreiben stellen Sie selbstverständlich Ihre Vorzüge in den Vordergrund – das Zeugnis zeigt dem Personaler, ob diese Vorzüge auch von unabhängigen Dritten bestätigt werden.

Gehen Sie mit einem schlechten Arbeitszeugnis in Bewerbungsverfahren, drohen Ihnen enorme Nachteile, die Sie auch in einem persönlichen Vorstellungsgespräch nur schlecht erklären und ausgleichen können. Scheuen Sie sich also nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis gerichtlich anfechten möchten.

Gründe, um ein Arbeitszeugnis anzufechten

Fehler im Arbeitszeugnis kommen öfter vor. Wenn Sie Ihr Zeugnis in den Händen halten, prüfen Sie es auf formale Fehler und beurteilen die Vollständigkeit des Aufbaus. Sollte Ihr Arbeitgeber sich weigern Ihr Zeugnis zu korrigieren, haben Sie die Möglichkeit eine Korrektur Ihres Arbeitszeugnisses einzuklagen. Personaler lesen jeden Tag unzählige solcher Dokumente, für einen schnellen Überblick hat sich ein spezieller Aufbau durchgesetzt.

Fehler im Aufbau des Arbeitszeugnisses

Um beurteilen zu können, ob Ihr Arbeitszeugnis dem Standard entspricht, sollten Sie die allgemein gültige Struktur von qualifizierten Arbeitszeugnissen kennen.

Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses:

  • Daten zu Arbeitnehmer
  • Tätigkeitsbeschreibung für den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses
  • Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten
  • ggf. Grund für Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel
  • Datum und Unterschrift
Das Arbeitszeugnis ist oft entscheidend für den weiteren Berufsweg. Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber ein schlechtes oder fehlerhaftes Arbeitszeugnis ausstellen, suchen Sie zunächst das Gespräch. Werden Sie sich nicht einig, kann Sie ein Rechtsexperte für Arbeitsrecht bezüglich weitere Vorgehensmöglichkeiten beraten. "
Jens Gursky
Rechtsanwalt

Die meisten Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber finden selbstverständlich um die Beurteilung von Leistungen statt. Es ist nur menschlich, dass Sie aus Ihrer Perspektive einen anderen Blick auf Ihre Tätigkeit haben als Ihr Vorgesetzter. So kommt es schnell zu Disputen und Meinungsverschiedenheiten, über die es zu reden gilt.

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Wichtig ist zu wissen: Selbst wenn Sie in Ihrer Tätigkeit nicht so erfolgreich waren, wie Sie es sich gewünscht hätten, haben Sie einen Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis.

Das bedeutet, dass negative Bemerkungen nicht erlaubt sind, weil diese Ihnen das Finden einer neuen Tätigkeit erschwert. Um trotzdem verschiedene Nuancen von Leistungsabstufungen in die Bewertung miteinzubringen, hat sich jedoch in Arbeitszeugnissen eine sehr differenzierte Wortwahl eingebürgert. Mittels spezieller Formulierungen im Arbeitszeugnis machen Arbeitgeber so deutlich, ob Arbeitnehmer sich durch besonders gute Leistungen hervorgetan haben oder im besten Falle Mittelmaß waren. Für Sie gilt es, Ihr vorliegendes Zeugnis auf solche Bewertungen hin zu prüfen und zu überlegen, ob diese auf Sie zutreffen.

§ 109 GewO Zeugnis, Abs. 2

Der § 109 GewO Zeugnis, Abs. 2 besagt, dass das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Eine Geheimsprache sowie Ausrufungszeichen oder ähnliches sind damit verboten.

Es ist nicht ganz einfach, die formelhafte Zeugnissprache und deren wahre Bedeutung zu verstehen. Wenn Sie sich unsicher sind, dann lassen Sie von einem Anwalt Ihr Arbeitszeugnis prüfen.


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Formale Fehler

Klare Gründe zum Anfechten eines Arbeitszeugnisses liegen vor, wenn formale Fehler enthalten sind. Dazu können die falsche Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit, fehlende Tätigkeitsbeschreibungen oder schlichte Rechtschreibfehler gehören. Solche Fehler sollten Sie umgehend bei Ihrem Vorgesetzten anmerken, in aller Regel werden sie schnell behoben, da sie kein Gegenstand weiterer Auseinandersetzungen sind.

Das Arbeitszeugnis ist weniger als ausreichend

Finden Sie in Ihrem Arbeitszeugnis Aussagen, die darauf schließen lassen, dass Ihre Arbeitsleistung negativ oder höchstens als ausreichend einzustufen ist, dann ist Ihr Vorgesetzter in der Pflicht, dies zu beweisen. Er muss darlegen, warum er Ihre Leistungen oder Ihr Sozialverhalten nur als mittelmäßig einstuft. An Ihnen ist es, der Argumentation zu folgen und einzuschätzen, ob diese aus dessen Perspektive glaubhaft ist.

Um Ihre Arbeit in einem bestimmten Bereich als nicht ausreichend zu beurteilen, müssen die Leistungen über einen längeren Zeitraum schlecht gewesen sein.

Beispiele für solche negativen Bewertungen im Arbeitszeugnis:

  • regelmäßiges Zuspätkommen
  • Mobbing
  • Arbeitsverweigerung

Das Arbeitszeugnis würdigt nicht Ihre herausragenden Leistungen

Sie lesen Ihr Arbeitszeugnis und Sie fühlen sich nicht gerecht beurteilt. Ihr Vorgesetzter erwähnt vielleicht mit keinem Wort, dass Sie sich in den vergangenen zehn Jahren vom Praktikanten zum Stellvertreter der Geschäftsführung mit herausragenden Leistungen hochgearbeitet haben. Vielleicht konnte Ihre Abteilung aber auch unter Ihrer Führung einen sehr wichtigen Auftrag akquirieren.

Beispiele für herausragende Leistungen im Arbeitszeugnis:

  • Projekterfolge
  • Teamführung
  • erfolgreiche Umstrukturierungen in der Abteilung

Solche herausragenden Leistungen können im Arbeitszeugnis ihren Platz finden. Sie sind in diesem Fall in der Pflicht, diese Leistungen nachzuweisen, wenn Sie Ihr gutes Arbeitszeugnis einklagen möchten.

Weitere Gründe für das Anfechten eines Arbeitszeugnisses

Die Bewertung in einem Arbeitszeugnis ist immer ein wenig subjektiv, denn Ihr Vorgesetzter ist wahrscheinlich nicht den ganzen Arbeitstag über mit Ihnen in Kontakt gewesen. Sein Urteil kann er sich also nur über seine Beobachtungen und Gespräche mit weiteren Mitarbeitern bilden.

Womöglich ist Ihr Vorgesetzter erst seit einer kurzen Zeit im Unternehmen und kann sich gar kein Bild über Ihre langjährigen Leistungen machen. Trotzdem darf er kein zu kurzes Arbeitszeugnis aushändigen. Ist Ihr Zeugnis nur wenige Zeilen lang, wirft das ein schlechtes Licht auf Sie, denn scheinbar gibt es über Sie nur wenig zu sagen. Solch ein Arbeitszeugnis dürfen Sie anfechten. Bestehen Sie auf eine längere Bewertung, vielleicht durch einen anderen Vorgesetzten, der Ihre Leistungen besser beurteilen kann.

Genauso können Sie Ihr Arbeitszeugnis anfechten, wenn es widersprüchliche Aussagen enthält. Vielleicht erhalten Sie für Ihre Teamfähigkeit und Ihre fachlichen Kenntnisse ein sehr großes Lob, es folgt aber im Gesamturteil nur eine mittelmäßige Bewertung. Das passt nicht zusammen und wirkt, als wenn Sie hinauskomplimentiert werden sollen.

Womöglich steckt dahinter einfach nur ein Versehen, trotzdem sollten Sie der Sache auf den Grund gehen, denn zukünftige Arbeitgeber könnten solche Widersprüche missverstehen.

Diese Schritte sollten Sie bis zum gerichtlichen Anfechten Ihres Arbeitszeugnisses durchführen:

  • Arbeitszeugnis lesen und eventuelle Änderungen formulieren
  • Gespräch mit Vorgesetzten suchen und schriftliche Frist zur Abänderung geben
  • Arbeitszeugnis durch einen Anwalt prüfen lassen
  • zweites Gespräch mit Anwalt und Vorgesetzten führen
  • Arbeitszeugnis gerichtlich anfechten

Unsere Partner-Anwälte geben Ihnen in einer telefonischen Erstberatung eine sofortige Einschätzung der Rechtslage und setzen – wenn nötig – Ihr Recht auf ein faires Arbeitszeugnis durch.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.