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Rückruf bei Opel: Was Betroffene nun tun können
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Rückruf bei Opel: Was Betroffene nun tun können

Der Dieselskandal geht mit Opel in die nächste Runde: Nun ist auch der Rüsselsheimer Automobilhersteller betroffen. Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (OVG) sieht eine Zwangs-Rücknahme von allen betroffenen Opel-Modellen vor, Besitzer haben gute Chancen auf Schadensersatz.

Dieselskandal bei Opel: Abschalteinrichtung ist unzulässig

Der Beschluss vom 6. November (Az. 5 MB 3/19) ist unanfechtbar und der Zwangs-Rückruf ist damit sofort umzusetzen: Der Automobilhersteller Opel hat auch in zweiter Instanz verloren, womit die nächste Stufe des Dieselskandals erreicht ist.

Anlass des Verfahrens ist das sogenannte Thermofenster. Dieses System wird zur Reduzierung von Stickoxiden angewendet und ist an die Außentemperatur gekoppelt. Im Falle der Opel-Dieselmodelle führt die Abschalteinrichtung dazu, dass das System bereits bei Außentemperaturen unter 17°C nicht mehr vollständig wirksam ist. Damit werden relativ schnell und häufig mehr Stickstoffoxide emittiert als es nach EU-Recht zulässig ist.

Opel startete bereits ab April 2018 eine freiwillige Rückruf-Aktion, in deren Rahmen die Software ausgetauscht wurde. Viele Autobesitzer haben jedoch davon Abstand genommen, da Betroffene von Problemen berichteten, die nach dem Wechsel auftauchten. Dieser Opel-Rückruf war freiwillig, nun sieht die Situation anders aus.

Dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) ging der freiwillige Rückruf nicht schnell und weit genug. Deshalb ordnete es im Oktober 2018 einen Zwangs-Rückruf für Opel an. Die Einrichtungen sollte entfernt und die Motorsteuerungssoftware umgerüstet werden. Opel beantragte daraufhin die Gewährung eines vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht, was jedoch nicht erfolgreich war (Az. 3 B 127/18).

Mit dem Beschluss vom 6. November 2019 wurde die darauf eingelegte gerichtliche Beschwerde durch den 5. Senat des OVG Schleswig-Holstein zurückgewiesen. Nun muss Opel den Zwangs-Rückruf kurzfristig durchführen. Für betroffene Autobesitzer ist dieser Beschluss sehr nützlich, weil er eine gute rechtliche Basis für die Forderung auf Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Kaufes darstellt.

Für welche Opel-Modelle gilt der Rückruf?

Es war für viele überraschend, dass insbesondere Diesel-Modelle betroffen sind, die eine Diesel-Abgasnorm Euro 6 besitzen, also neuere Modelle.

Von dem Opel-Rückruf sind die folgenden Diesel-Modelle aus den Modelljahren 2013 bis 2016 betroffen:

  • Insignia 2,0 l (125kw)
  • Cascada 2,0 l (125kw)
  • Zafira 1,6 l (88kw , 100kw)
  • Zafira 2,0 l, (96kw, 125kw)

Was müssen Besitzer von Opel-Dieselfahrzeugen nun tun?

Von dem Opel-Dieselskandal sind laut Schätzungen weltweit etwa 100.000 Fahrzeuge betroffen, in Deutschland etwa 32.000. Etwa 23.000 Betroffene haben die freiwillige Rückhol-Aktion von Opel genutzt und das Update durchführen lassen. So bleiben etwa 9.000 betroffene Fahrzeughalter, die nun ihre Opel-Dieselfahrzeuge für ein Software-Update abgeben müssen. Dann wird die betroffene Abschalteinrichtung ausgebaut und die Software neu aufgespielt.

Ablehnen können Fahrzeughalter diese Maßnahme nicht, da sie gerichtlich angeordnet wurde. Kommen sie dem Rückruf durch Opel nicht nach, kann das Fahrzeug zwangsstillgelegt werden.

Mit dem Urteil zum Opel-Dieselskandal haben Betroffene jedoch eine gute Grundlage, um das Beste aus der Situation zu machen. Es ist empfehlenswert, sich rechtliche Unterstützung bei einem Anwalt zu suchen, um die richtigen Schritte zu gehen.

Grundsätzlich stehen ihnen zwei Wege offen:

1. Forderung auf Schadensersatz

Mit dem Beschluss des OVG Schleswig-Holstein besitzen Betroffene eine rechtliche Anspruchsgrundlage, die ihnen gerichtlich bestätigt wurde. Bei dem Opel-Dieselskandal handelt es sich demnach um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, weshalb die Geschädigten einen Schadensersatzanspruch für den damit einhergehenden Werteverlust haben. Ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 30 Prozent ist durchaus realistisch. Das Fahrzeug kann in diesem Fall behalten werden.

2. Rückabwicklung des Fahrzeugkaufes

Sehr häufig wird eine Rückabwicklung des Kaufes durchgeführt. Betroffene geben ihr Fahrzeug zurück und erhalten die volle Kaufsumme des Autos zurück. In dem aktuellen Opel-Dieselskandal stehen die Chancen auf eine solche Rückabwicklung sehr gut.

Lassen Sie sich in einer telefonischen Erstberatung durch einen Anwalt im Dieselskandal dazu aufklären, welche Option für Ihre individuelle Situation die beste wäre.

Ist die Abschalteinrichtung unzulässig?

Mit dem Beschluss des OVG Schleswig-Holstein bleibt weiterhin offen, „ob das KBA zu Recht von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgeht oder ob diese, so die Opel Automobile GmbH, notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge zu gewährleisten“, heißt es in der Presseerklärung des OVG Schleswig-Holstein.

Diese technischen und rechtlichen Fragen müssen an anderer Stelle geklärt werden, so heißt es weiter. Mit dem Beschluss wurde das öffentliche Interesse an Schutz von Gesundheit und Umwelt in den Fokus gestellt, durch das Zwangs-Softwareupdate werden die Emissionen gemäß der rechtlichen Vorgaben gesenkt, den Reputationsschaden muss Opel hinnehmen.

Sie gehören zu den Autobesitzern, die vom Opel-Rückruf betroffen sind oder haben Fragen zum Dieselskandal? Dann handeln sie und lassen Sie sich in einer telefonischen Erstberatung zu ihren Rechten beraten.

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